GZO Spital Wetzikon: Diese wichtigen Termine stehen dieses Jahr bevor
Glückt die Rettung?
Jetzt wird es ernst für das GZO. Dieses Jahr entscheidet sich, ob das Spital aus seiner finanziell verzwickten Situation herausfindet.
Das GZO Spital Wetzikon hat die Region bisher stark bewegt. Von der Hiobsbotschaft, dass sich das Spital in finanzieller Schieflage befindet, über die Nachlassstundung, dem Vorstellen des vorläufigen Rettungsplans bis hin zur emotionalen Gläubigerversammlung. Wegen der schieren Menge an Nachrichten kann man schnell den Überblick verlieren.
Und dieses Jahr dürfte es im selben Tempo weitergehen. Denn: Ob die Rettung tatsächlich glückt, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Auf dem Weg zum finalen Entscheid stehen aber noch einige wichtige Schritte bevor. Hier ist ein chronologischer Ausblick:
Der Schuldenruf für Anleihegläubiger
Bereits am 7. Januar tauchte die erste Nachricht in Sachen GZO auf. Die zwei Sachwalter, die das Spital beaufsichtigen, führen den sogenannten Schuldenruf für die Anleihegläubiger nochmals durch. Ein Schuldenruf – klingt sehr technisch, relevant ist er allemal.
Denn ob das Spital überlebt, hängt davon ab, ob die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen. Ein Stimmrecht erhalten jedoch nur jene Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen des Schuldenrufs auch anmelden.
Bereits letztes Jahr haben die Sachwalter den Schuldenruf für alle Gläubiger durchgeführt. Das Vorhaben wurde jedoch vom Investmentfonds Clearway Capital mittels Beschwerde durchkreuzt – also von einem Gläubiger, der Anteile an der 170-Millionen-Franken-Obligation hält. Er fühlte sich ungerecht behandelt, da er als Anleihegläubiger mit der Anmeldung zugleich seine Wertpapiere hätte hinterlegen müssen. Ein Verkauf der Finanztitel an der Börse wäre vorübergehend nicht mehr möglich gewesen.
Wegen der Beschwerde stoppte das Bezirksgericht Hinwil den Schuldenruf für die Anleihegläubiger. Der Prozess für die übrigen Gläubiger war davon nicht tangiert. Mitte Dezember kam das Bundesgericht als letzte Instanz zum Schluss, dass der Schuldenruf wie ursprünglich geplant durchgeführt werden darf. Rechtlich ist die Beschwerde vom Tisch, der Schuldenruf für die Anleihegläubiger läuft nun bis zum 9. Februar.
Die 3-Millionen-Frage
Zeitnah sind auch Entwicklungen seitens Aktionärsgemeinden des Spitals zu erwarten. Denn der Rettungsplan – auch bekannt als Sanierungskonzept – sah vor, dass die zwölf Trägergemeinden 50 Millionen Franken im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung einschiessen. Zusammengekommen sind letztlich 46,9 Millionen Franken.
Einzig die Gemeinde Bubikon sprach sich gegen einen Beitrag aus. Der Fehlbetrag beläuft sich auf rund 3,1 Millionen Franken. Die übrigen elf Gemeinden suchen deshalb seit über einem Monat nach Lösungen, wie die Millionensumme dennoch bereitgestellt werden kann.
Zur Diskussion stehen drei Varianten: ein Crowdfunding, eine Erweiterung des Aktionariats und Nachtragskredite der Gemeinden. Die Aktionärsgemeinden erwägen noch die Chancen und Gefahren der Optionen. Bis Ende Januar wollen sie über die konkreten Massnahmen und das weitere Vorgehen informieren.
Der Zwischenstand
Der nächste wichtige Termin für die Gläubiger ist der 30. Januar. Dann führt das Spital online eine Informationsveranstaltung durch. Die Gläubiger erhalten ein Update zum aktuellen Geschäftsgang des Spitals sowie zum Stand des Nachlassverfahrens.
Die nächsten Etappen der finanziellen Sanierung werden erklärt, und offene Fragen können der Geschäftsleitung, Vertretern des Verwaltungsrats oder den Sachwaltern direkt gestellt werden.
Der finale Rettungsplan
Eine Herausforderung in der finanziellen Sanierung der GZO AG ist, dass das Spital die Zustimmung seiner Gläubiger benötigt. Die Knacknuss stellt dabei der Schuldenschnitt dar. Also die Höhe des Betrags, auf den die Gläubiger verzichten sollen. Bei der ersten Vorstellung des Sanierungskonzepts im Herbst 2024 war die Rede von 65 bis 70 Prozent.
Und auf wie viel Geld müssen sie nach aktuellem Stand verzichten? «Dazu können wir derzeit keine Angaben machen», schreibt das Spital auf Anfrage. Denn die Höhe des Schuldenschnitts hänge von mehreren Faktoren ab. Und die Schärfung des Sanierungskonzepts sei noch nicht abgeschlossen.
Welche Punkte noch ausgearbeitet werden müssen, führt das Spital nicht weiter aus. Im Kern dürfte es jedoch darum gehen, den Schuldenschnitt so weit wie möglich zu reduzieren. Das Spital hatte diesbezüglich in der Vergangenheit klare Rückmeldungen erhalten, dass dieser von den Gläubigern als zu hoch angesehen wurde.
Im Herbst 2025 hatte die Gläubigerversammlung einen fünfköpfigen Ausschuss gewählt. Dieser wird seither regelmässig über den aktuellen Stand informiert und begleitet somit den Prozess aus nächster Nähe. Zudem konnte der Ausschuss bereits Ideen und Anregungen an die Verantwortlichen herantragen. «Die Vorschläge, die von den Gläubigern eingebracht werden, prüfen wir weiterhin», bestätigt das Spital.
Wann das finale Sanierungskonzept allen Gläubigern und der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann, ist noch unklar. Jedoch wird dies spätestens an der nächsten Gläubigerversammlung der Fall sein.
Die grosse Entscheidung
Der alles entscheidende Tag, oder besser gesagt, die alles entscheidende Phase beginnt im Frühjahr. Dann wird die nächste Gläubigerversammlung durchgeführt. Das konkrete Datum steht noch nicht fest und wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
An der Versammlung wird der Nachlassvertrag vorgestellt, in welchem die Bedingungen der finanziellen Sanierung festgehalten werden. Teil davon ist ebenfalls der definitive Schuldenschnitt. Über den Nachlassvertrag werden letztlich alle Gläubiger abstimmen können, die ihre Forderungen im Rahmen eines Schuldenrufs angemeldet haben.
Die Abstimmung an sich findet erst nach der Versammlung in schriftlicher Form statt. Die Sachwalter werden die Gläubiger aus organisatorischen Gründen auffordern, ihre Stimme innerhalb einer Frist abzugeben. Damit der Nachlassvertrag als angenommen gilt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu, die zusammen mindestens zwei Drittel der angemeldeten Forderungen vertreten. Oder es handelt sich um mehr als ein Viertel der Gläubiger, die wiederum drei Viertel der angemeldeten Forderungen vertreten.
Das Abstimmungsergebnis wird vom Nachlassgericht, also vom Bezirksgericht Hinwil, überprüft. Sofern das erforderliche Quorum zustande kommt, wird der Nachlassvertrag offiziell genehmigt. Der Entscheid dürfte zeitnah an die Abstimmung fallen und kann binnen zehn Tagen an das Obergericht weitergezogen werden. Theoretisch wäre der Gang bis zum Bundesgericht möglich.
Ist der Entscheid rechtskräftig, tritt der Vertrag in Kraft. Dieser ist auch für jene Gläubiger bindend, die ihre Forderungen während des Schuldenrufs nicht angemeldet haben und somit nicht Teil der Abstimmung waren.
Das Ultimatum
Für den Entscheid über einen Nachlassvertrag bleibt dem Spital nicht mehr viel Zeit, da dieser bis zum Ablauf der definitiven Nachlassstundung zustande kommen muss. Die Nachlassstundung wurde bis zum 19. Juni 2026 bewilligt. Theoretisch könnte sie noch einmal um ein halbes Jahr bis zum 19. Dezember 2026 verlängert werden.
Was passiert aber, wenn die Gläubiger den Nachlassvertrag im Frühjahr ablehnen? Die Sachwalter sprechen auf Anfrage von einem «substanziellen Konkursrisiko». Im Falle einer Ablehnung würden sie die Situation neu beurteilen und das weitere Vorgehen festlegen.
Wenn alles klappt
Findet der Nachlassvertrag Zustimmung – und werden keine Rechtsmittel ergriffen –, könnte das GZO Spital Wetzikon bereits im zweiten Quartal aus der definitiven Nachlassstundung entlassen werden. Danach würden die Forderungen der Gläubiger gemäss Schuldenschnitt ausbezahlt.
Und auch die Aktienkapitalerhöhung durch die Gemeinden würde vollzogen. Die Aktien werden sodann unter den elf verbliebenen Eigentümergemeinden neu aufgeteilt. Deren Anteile orientieren sich dabei an der Höhe des jeweils eingebrachten Kapitals. Und wie Pascal Bassu (SP), Stadtpräsident von Wetzikon und Sprecher der Aktionärsgemeinden, auf Nachfrage sagt, ist die Gemeinde Bubikon ab diesem Moment nicht mehr Eigentümerin des Spitals.