Sachwalter starten neuen Schuldenruf für GZO-Anleihegläubiger
Nach Bundesgerichtsurteil
Ab sofort können die Gläubiger der 170-Millionen-Anleihe des GZO Spitals ihre Forderungen bei den Sachwaltern anmelden. Der Schuldenruf war während Monaten wegen Gerichtsverfahren blockiert.
Kurz vor Weihnachten hatte das Bundesgericht den Weg frei gemacht für die Wiederholung des Schuldenrufs für die Gläubiger der 170-Millionen-Anleihe des GZO Spitals Wetzikon. Wie die Sachwalter des Spitals am Mittwoch mitteilen, können die Gläubiger ab sofort ihre Forderungen anmelden.
Der Schuldenruf wurde am 7. Januar im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Die Anleihegläubiger haben für die Anmeldung der Forderungen bis zum 9. Februar Zeit. Gleichzeitig müssen sie innerhalb dieser Monatsfrist ihre Obligationstitel in ein Depot bei der Zürcher Kantonalbank einliefern. Anleihegläubiger, die ihre Forderungen nicht einreichen, sind bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag des Spitals nicht stimmberechtigt.
Gerichtsverfahren gegen ersten Schuldenruf
Es handelt sich dabei um die Wiederholung des Schuldenrufs vom 20. Februar 2025. Dagegen hatte sich der Investmentfonds Clearway Capital, der zur hartnäckig agierenden GZO Creditor Group gehört, gerichtlich gewehrt. In der Folge hatte das Bezirksgericht Hinwil den Schuldenruf für die Gläubiger der Anleihe gestoppt.
> > Das ist bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert.
Clearway Capital hatte sich durch die Bedingung, dass die Wertpapiere in einem Depot hinterlegt werden müssen, ungerecht behandelt gefühlt. Denn die Titel können nach der Einlieferung nicht mehr gehandelt werden. Die Anleihegläubiger befürchteten dadurch eine Wertminderung.
Die Sachwalter hatten hingegen argumentiert, dass das gewählte Verfahren geeignet sei und sich in der Vergangenheit bewährt habe, um «einen verlässlichen und effizienten Ablauf der Nachlassstundung zu gewährleisten».
Ablehnung durch alle Instanzen
Dieser Argumentation folgten sowohl das Bezirksgericht Hinwil als auch das Zürcher Obergericht. Beide Gerichte lehnten die Beschwerde des Investmentfonds im letzten Jahr ab. Zuletzt war im Dezember das Bundesgericht wegen eines formalen Fehlers gar nicht erst auf die Beschwerde eingetreten.
Der erneute Schuldenruf für die Anleihegläubiger ist ein zentraler Bestandteil für den Rettungsplan. Die Übersicht über die Schulden ist später die Grundlage für den Nachlassvertrag, in dem nach Ende der Nachlassstundung unter anderem die Nachlassdividende geregelt wird.
Die übrigen Gläubiger des GZO Spitals sind vom neuerlichen Schuldenruf nicht betroffen. Die Sachwalter hatten den Schuldenruf für diese Gläubiger bereits im Sommer 2025 abgeschlossen. Insgesamt sind damals Forderungen in Höhe von 132,9 Millionen Franken zusammengekommen.
Die definitive Nachlassstundung des GZO Spitals läuft noch bis zum 19. Juni 2026, eine Fristverlängerung bis Ende Dezember wäre möglich. Innerhalb der Nachlassstundung müssen die Gläubiger des Spitals über den Nachlassvertrag und damit den Sanierungsplan entscheiden. Ein Termin für die Gläubigerversammlung und die darauffolgende schriftliche Abstimmung steht noch nicht fest.