Gesundheit

Hoher Schuldenschnitt, kein Neubau, mehr Eigenkapital – so plant das GZO

Jetzt ist klar: Der Weg aus der Krise wird alle Gläubiger viel Geld kosten. Auch eine Aktienkapitalerhöhung bei den Gemeinden wurde beantragt.

Der Neubau des Spitals Wetzikon wird vorerst nicht vollendet. Sollte es zum Konkurs kommen, könnte er gar abgerissen werden.

Foto: Simon Grässle

Hoher Schuldenschnitt, kein Neubau, mehr Eigenkapital – so plant das GZO

Sanierungskonzept vorgestellt

Jetzt ist klar: Der Weg aus der Krise für das Spital Wetzikon wird alle Gläubiger viel Geld kosten. Neben dem Schuldenschnitt ist auch bekannt, dass eine Aktienkapitalerhöhung bei den Gemeinden beantragt wurde.

Wie geht es weiter mit dem GZO Spital Wetzikon?

Das Spital steckt in der Krise, seit Monaten. Vor zehn Jahren hat es 170 Millionen Franken an der Börse geliehen, um seinen Neubau zu finanzieren, dieses Geld aber im Sommer nicht zurückzahlen können. Aufgrund eines Rechtsstreits sind die Arbeiten am Gebäude, das gemäss Aussagen des Spitals zu rund 70 Prozent fertiggestellt ist, sistiert.


> > Lesen Sie hier, was bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.


Doch auch weitere Schulden haben sich beim GZO, das zwölf Aktionärsgemeinden gehört, angehäuft – auf insgesamt 285 Millionen Franken. Seit Ende April befindet sich das Gesundheitsinstitut in der provisorischen Nachlassstundung.

Die AG ist vor ihren Gläubigern geschützt und wird von zwei Juristen, sogenannten Sachwaltern, überwacht. Sie sind es, die zuhanden des Bezirksgerichts Hinwil den Sanierungsplan des Spitals prüfen und noch im Dezember Antrag auf definitive Nachlassstundung stellen. Diese würde bis zu 24 Monate dauern und Zeit für die Umsetzung des Sanierungskonzepts bieten.

Wie sich das GZO dieses Konzept vorstellt, gab das Regionalspital am Freitag bekannt. Während es eine Medienmitteilung verschickte, informierte es in der «Krone» in Wetzikon auch all jene Gläubiger, die einen Anteil der 170-Millionen-Franken-Obligation besitzen.

Versammlung mit symbolischem Effekt

Einberufen wurde die nicht öffentliche Versammlung aufgrund der Forderungen einer aktivistischen Investorengruppe um die Person Gregor Greber. Die GZO Creditor Group, welche 6,56 Prozent der Obligationenanleihe hält, ist nicht bereit, auf einen Teil der Schulden zu verzichten. Sondern die Splittergruppe möchte gemäss Aussagen auf ihrer Website möglichst alles Geld aus ihren Anteilen zurückbekommen, welche sie zu einem günstigen Preis an der Börse gekauft hat.

Am Freitagmorgen zeigte sich allerdings, dass die Gruppe und ihre Anliegen nicht so klein sind, wie im Vorfeld vermutet worden war. Auch wenn es sich um einen symbolischen Akt, einen Denkzettel in Richtung des Spitals, handelte, so stimmte doch fast eine Mehrheit für den Antrag der GZO Creditor Group, die Laufzeit der Obligation zu verlängern. Einem solchen von den Gläubigern entschiedenen Schritt müsste allerdings auch das GZO als Schuldner zustimmen. Das tat es nicht. Deshalb blieb es bei der Verdeutlichung des herrschenden Unmuts darüber, mit den Sanierungsplänen des Spitals nicht einverstanden zu sein.

Gläubigerversammlung mit dem GZO in der «Krone» in Wetzikon.
Gregor Greber stellt sich den Fragen der Medien.

Der Gruppe um Greber gelang ein weiterer Achtungserfolg: So wurde Greber von der Versammlung als Beobachter in den Verwaltungsrat der GZO AG gewählt.

Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent

Die GZO AG machte wiederum deutlich, dass ein Schuldenschnitt unabdingbar sei – und zwar für alle Gläubiger, nicht nur für die Besitzer der Schuldscheine. Und dieser Schuldenschnitt könnte hoch ausfallen. Zwischen 65 und 70 Prozent soll er nach dem Sanierungsplan des Spitals zu liegen kommen. Die Nachlassdividende für alle Gläubiger läge demzufolge bei 30 bis 35 Prozent.

Einfacher gesagt erhielten all jene, welche Schuldscheine des GZO für 100 Franken gekauft haben, noch 30 bis 35 Franken zurück, müssten also auf zwei Drittel ihres ursprünglichen Investments verzichten.

Es ist den Verantwortlichen der GZO AG bewusst, dass dieser Schuldenschnitt von den Gläubigern einen hohen Preis fordert. Dennoch sei es aus heutiger Sicht für die Gläubiger die wirtschaftlich bessere Lösung als der Konkurs, welcher laut GZO und Sachwalter eine Dividende von lediglich 21,4 Prozent verspreche. Ein Drittel weniger als bei einer Sanierung. Die Auszahlung der Nachlassdividende soll aus den flüssigen Mitteln bar erfolgen.

Höhe der Aktienkapitalerhöhung unklar

Die bereits erwartete Erhöhung des Eigenkapitals wird ebenfalls erfolgen. Im Vorfeld wurde eine Summe zwischen 60 und 80 Millionen Franken für die Aktionärsgemeinden kolportiert. Allerdings nennt das GZO hier keine eindeutige Summe, sondern bleibt mit der Formulierung «in der Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags» äusserst vage.

Genauer werden auch die Aktionärsgemeinden selbst nicht. Sie bestätigen, dass ein entsprechender Antrag bei Fachexperten, die den Gemeinden beratend zur Seite stehen, eingereicht wurde. Deshalb könnten sich die Gemeinden momentan auch noch nicht zur Höhe der Aktienkapitalerhöhung äussern. Man prüfe derzeit den Antrag, erklärt Pascal Bassu (SP), Stadtpräsident von Wetzikon und Sprecher der Aktionärsgemeinden, auf Anfrage. Eine Stellungnahme soll in den kommenden zwei Wochen erfolgen.

Weiteres Kernelement des Sanierungskonzepts ist eine Wertberichtigung auf den Immobilien in Höhe von 110 Millionen Franken. Aktuell steht der Rohbau mit 95 Millionen Franken in den Büchern. Es ist aber unklar, welche Gebäude konkret weniger wert sind und wie viel der Summe auf den Neubau entfällt. Fest steht, dass der Neubau vorerst nicht fertiggestellt wird.

Sobald das Spital seine Bilanz saniert hat, strebt es die Integration in einen Spitalverbund an – ohne allerdings mögliche Partner für diesen und die Art und Weise des Verbunds zu konkretisieren. Das GZO spricht von operativen Vorteilen, die ein Verbund mit sich bringen soll. Für einen Verbund braucht es eine gemeinsame Finanzierungs- und Immobilienstrategie, in welcher dann auch die Frage des Neubaus geklärt werden soll.

Bis dahin soll am Leistungsangebot, wie es jetzt momentan am GZO besteht, nichts verändert werden. «Wir wollen mit unserem jetzigen Portfolio in die Zukunft gehen», sagte Spitaldirektor Hansjörg Herren an der anschliessenden Medienkonferenz. Das aktuelle Leistungsangebot funktioniere und generiere weiter Liquidität.

So äussern sich die Verantwortlichen

«Das vorliegende Sanierungskonzept stellt das Spital wieder auf festen Boden. Gleichzeitig fordert es von allen Beteiligten einen hohen Preis», so Herren weiter.

Zwei Männer hinter einem Pult.
Hansjörg Herren, Spitaldirektor des GZO Spitals Wetzikon, spricht über die Sanierungspläne.

«Ein Scheitern der Bilanzsanierung würde zum Konkurs des GZO führen und die Gläubiger aufgrund der mutmasslich tieferen Konkursdividende deutlich schlechterstellen. Das vorliegende Sanierungskonzept ist der bessere Weg für die Gläubiger», führte Herren weiter aus.

Auf die Frage, wie ausgeglichen sich dieses präsentiere, sagte Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig: «Das ist alles eine Frage der Optik.» Natürlich sehe das jeder anders, wie bereits an der Anleihensgläubigerversammlung durchgedrungen sei. Überhaupt nehme man diese Versammlung und das Gehörte ernst. «Ich bin froh, dass sie einen geordneten Verlauf genommen hat. Wir haben den Unmut gespürt und den Austausch von Argumenten geschätzt.»

Im Rahmen der Medienkonferenz am Freitagnachmittag, der Gregor Greber in seiner neuen Beobachterrolle ebenfalls beiwohnte, äusserte sich auch die Sachwalterschaft, die das Spital in der provisorischen Nachlassstundung überwacht.

Eine Frau in oranger Jacke.
Brigitte Umbach-Spahn ist eine der zwei vom Bezirksgericht Hinwil eingesetzten provisorischen Sachwalter.

Aus ihrer heutigen Sicht bestünden mit dem vorgelegten Konzept Aussichten auf eine realistische Sanierung. Das GZO habe vertiefte Analysen gemacht und dargelegt, dass mit dem Sanierungskonzept mit einer höheren und schneller ausbezahlten Dividende gerechnet werden könne als bei einem Konkurs.

Droht ein Abriss des Neubaus?

Für dieses Szenario gab das Spital bei der Wüest Partner AG eine Bewertung der Liegenschaft in Auftrag. Diese geht davon aus, dass mit einer Planungs- und Realisierungsdauer von 10 bis 14 Jahren gerechnet werden muss, um die Gebäude und das Areal neu nutzbar zu machen.

Pikanterweise wird im Bericht auf den unvollendeten Neubau nicht eingegangen, hingegen sind an mehreren Stellen Abbruchkosten aufgeführt. Dies deutet darauf hin, dass eine Umnutzung des Gebäudes als zu kompliziert erachtet und ein Abbruch in Betracht gezogen wird, sollte es zu einem Konkurs des Spitals kommen. So sind nämlich für das Hochhaus Szenarien für einen Nutzungsmix mit Geschäfts- und Lagerflächen sowie Miet- und Eigentumswohnungen aufgeführt.

Angesprochen auf die Frage, ob der Neubau bei einem Konkurs wirklich abgerissen werden sollte, sagte Finanzchef Daniel J. Müller, dass es durchaus noch Spielmöglichkeiten gebe, welche Gebäude stehen bleiben und welche abgerissen würden.

Die nächsten Schritte

Das alles ist zunächst Zukunftsmusik. Wie aber geht es konkret weiter? Bis Mitte November wollen die Aktionärsgemeinden über die genaue Höhe der Aktienkapitalerhöhung informieren. Im Dezember wiederum wird die Sachwalterschaft ihren Bericht beim Bezirksgericht Hinwil einreichen, wo über den Gang in die definitive Nachlassstundung entschieden wird.

Im Gesuch müssen die Sachwalter lediglich darlegen, dass der Betrieb weiterhin im grünen Bereich liegt, also funktioniert, und dass die Aussicht auf Sanierung besteht und das Konzept den gesetzlichen Rahmen erfüllt.

Das Spital geht davon aus, dass der Entscheid positiv ausfällt. Es wird im ersten Quartal 2025 einen Schuldenruf starten, damit später über die Höhe des definitiven Schuldenschnitts entschieden werden kann. Gleichzeitig wird im Hintergrund in den zwölf Aktionärsgemeinden der politische Prozess laufen in Bezug auf die Aktienkapitalerhöhung. In den meisten Gemeinden dürften die Beträge im November des nächsten Jahrs vor die Urne gehen.

Und erst im März 2026 wird sich die Frage für alle Gläubiger stellen: Wollen sie das Spital retten oder in Konkurs gehen lassen? Noch viel Zeit, damit sich alle Beteiligten finden und um das Säbelrasseln, das an diesem Freitag begonnen hat, zu einem Ende zu bringen.

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