Keine Sonderbewilligung für den «Hasenstrick»
Das Silvesterfeuerwerk in Dürnten fällt dem Feuerwerksverbot zum Opfer – dies macht deutlich, wie schwierig es für Gemeinden ist, bei Ausnahmen eine klare Linie zu ziehen.
Janosch Bär zeuselt gerne. Doch nicht im kleinen Rahmen: Der Ustermer ist ausgebildeter Pyrotechniker und arbeitet auf höchstem Sicherheitsniveau mit lizenziertem und kontrolliertem Material. Klassisches Feuerwerk, geräuscharme Pyroshows, Feuerwerk auf Showbühnen – all das gehört zu seinem Repertoire.
Er ist es auch, der jeweils das grosse Silvesterfeuerwerk auf dem Hasenstrick in Dürnten veranstaltet. Ein Spektakel, das gemäss seiner Aussage jeweils zwischen 300 und 500 Schaulustige anlockt – und letztes Jahr wohl zum letzten Mal in der bekannten Form stattgefunden hat.
Denn: Seit dem 9. Februar ist lärmendes Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet verboten; das hat die Bevölkerung an der Urne so entschieden. Zwar sieht das neue Reglement theoretisch Ausnahmen für «besondere Veranstaltungen» vor, doch nach Einschätzung der Gemeinde Dürnten fällt das Silvesterfeuerwerk auf dem Hasenstrick nicht unter diese Kategorie. Das geht aus dem E-Mail-Verkehr zwischen der Gemeinde und Janosch Bär hervor, der dieser Redaktion vorliegt.

