Ausgeböllert – Bubikon verbannt lärmendes Feuerwerk
Als erste Gemeinde in der Region
Die Gemeindeversammlung Bubikon sprach sich klar für eine Einzelinitiative, die ein Verbot von lärmendem Feuerwerk forderte, aus. Die neue Regelung tritt bereits am kommenden Bundesfeiertag in Kraft.
Erst kam eine Volksinitiative. Danach eine Einzelinitiative in Bubikon. Und jetzt macht die Gemeinde Nägel mit Köpfen. Die Bubiker Stimmberechtigten verbannten an der Gemeindeversammlung am Mittwochabend lärmendes Feuerwerk endgültig. Das Verbot, Böller abzubrennen, soll bereits am 1. August in Kraft sein.
Judith Bucher hatte per 15. Januar 2024 zusammen mit acht weiteren unterzeichnenden Personen die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» eingereicht. Die Initiantin beantragte konkret die Änderung von Artikel 7 der kommunalen Polizeiverordnung mit dem folgenden Initiativtext: «Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten, für besondere Veranstaltungen kann das zuständige Verwaltungsorgan das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen.»
Liegenschaften- und Sicherheitsvorstand Reto Frey (GLP) stellte die Initiative an der Gemeindeversammlung inhaltlich vor. Der Gemeinderat hatte die Einzelinitiative als gültig erklärt, beantragte der Gemeindeversammlung jedoch, sie abzulehnen. Die aktuelle Praxis sei in der Polizeiverordnung geregelt.
Der Referent erläuterte die ablehnenden Argumente des Gemeinderats. Feuerwerk am Bundesfeiertag und an Silvester entsprächen einer «Tradition mit einem öffentlichen Interesse». Falls Bubikon die einzige Gemeinde mit solchen Einschränkungen wäre, sei dies wenig sinnvoll. Zudem sei eine Kontrolle ein schwieriges Unterfangen und kaum durchführbar.
Frey erinnerte zudem daran, dass zu diesem Thema im vergangenen November bereits eine eidgenössische Volksinitiative eingereicht worden war. Der Gemeinderat setze deshalb weiterhin auf vernünftiges Handeln der Bevölkerung. Alljährlich werde deshalb eine Wegleitung versandt, um an einen sensiblen Umgang mit Feuerwerk zu erinnern.
«Flucht vor Lärm kaum mehr möglich»
Die Initiantin begründete ihren Vorstoss mit der Feststellung, dass «empfindliche, auch kranke Menschen sowie Wild-, Nutz- und Haustiere unter dem sehr lauten und repetitiv lauten Feuerwerkslärm leiden und deshalb gesundheitliche Schäden erleiden können». Sie stellte klar, dass nicht lärmendes Feuerwerk nicht verboten werden solle.
Bucher meinte, dass die Schwelle der Akzeptanz längst erreicht sei. Die exzessive Knallerei habe enorm zugenommen und konzentriere sich längst nicht mehr auf wenige Stunden an einem Feiertag. Es sei schade, dass «optisch schöne Bilder» längst von lautem Lärm verdrängt worden seien. Die Menschen könnten auch kaum mehr vor diesem Lärm fliehen.
Ein Votant wollte wissen, wie sich die Initiantin vorstelle, das Verbot durchzusetzen. Bucher unterstrich, dass sie es als Fortschritt erachten würde, wenn keine Böller und Knaller mehr zu hören wären. Sie erhoffe sich mit einem Verbot eine gewisse Signalwirkung. Ein weiterer Votant glaubt, dass es durchaus möglich sei, ein solches Verbot auch durchzusetzen. Eigentlich sei er gegen zu viele Gesetze und Regulierungen. «Dennoch dünkt mich der Schutz der dem Lärm ausgesetzten Menschen und Tiere wichtig», meinte er.
Der Antrag des Gemeinderats auf Ablehnung der Initiative wurde von den 108 Stimmberechtigten mit 31 Ja- gegenüber 64 Nein-Stimmen verworfen. Damit wurde die Initiative angenommen.
So will die Gemeinde das Verbot umsetzen
Um dieses Verbot umzusetzen, wird die Gemeinde Flyer und Plakate zur Sensibilisierung der Bevölkerung streuen. Sie werde sich ebenso mit anderen Gemeinden austauschen, um zu erfahren, wie diese das Verbot umgesetzt hätten, so Gemeindeschreiber Urs Tanner. Seit 2020 gilt beispielsweise in Davos bereits ein Feuerwerksverbot in der ganzen Gemeinde.
In der Region ist Bubikon die erste Gemeinde, die das Abbrennen von Feuerwerk verbietet. Gemäss Gemeindeschreiber Tanner ist sie sogar die erste Gemeinde im Kanton Zürich. Dies konnte jedoch keine der angefragten kantonalen Behörden bestätigen. Eine kantonale Übersicht wird nicht geführt.
Markanter Ertragsüberschuss
Ausserdem genehmigten die Stimmberechtigten die Jahresrechnung 2023. Im Voranschlag war einst ein Ertragsüberschuss in Höhe von 18,06 Millionen Franken ausgewiesen worden. Nun schliesst die Rechnung mit einem Plus von knapp 17 Millionen Franken – womit die Rechnung um 1,17 Millionen Franken schlechter abschliesst als budgetiert.
Finanzvorständin Susanne Berchtold (FDP) kommentierte den Abschluss 2023. Sie sprach davon, ein «ausserordentliches Ergebnis» präsentieren zu dürfen. Der markante Ertragsüberschuss von 16,9 Millionen Franken sei insbesondere auf die Abgrenzung des Ressourcenzuschusses zurückzuführen.
Einen weiteren einmaligen Effekt habe die Auflösung des Zweckverbands ehemaliges Kreisspital Rüti gehabt; dieser schlage mit einem Ertrag von 1,93 Millionen Franken zu Buche. Ausserdem sei der von der ZKB an die Gemeinden ausgeschüttete Betrag höher als sonst ausgefallen. Die Referentin führte aus, dass markant weniger Investitionen realisiert worden seien.
Am Ende der Versammlung wurden die Anwesenden von der Feuerwehr Bubikon mit einer Wurst vom Grill verköstigt.