Ausgeböllert – Bubikon verbannt lärmendes Feuerwerk
Als erste Gemeinde in der Region
Die Gemeindeversammlung Bubikon sprach sich klar für eine Einzelinitiative, die ein Verbot von lärmendem Feuerwerk forderte, aus. Die neue Regelung tritt bereits am kommenden Bundesfeiertag in Kraft.
Erst kam eine Volksinitiative. Danach eine Einzelinitiative in Bubikon. Und jetzt macht die Gemeinde Nägel mit Köpfen. Die Bubiker Stimmberechtigten verbannten an der Gemeindeversammlung am Mittwochabend lärmendes Feuerwerk endgültig. Das Verbot, Böller abzubrennen, soll bereits am 1. August in Kraft sein.
Judith Bucher hatte per 15. Januar 2024 zusammen mit acht weiteren unterzeichnenden Personen die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» eingereicht. Die Initiantin beantragte konkret die Änderung von Artikel 7 der kommunalen Polizeiverordnung mit dem folgenden Initiativtext: «Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten, für besondere Veranstaltungen kann das zuständige Verwaltungsorgan das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk bewilligen.»
Liegenschaften- und Sicherheitsvorstand Reto Frey (GLP) stellte die Initiative an der Gemeindeversammlung inhaltlich vor. Der Gemeinderat hatte die Einzelinitiative als gültig erklärt, beantragte der Gemeindeversammlung jedoch, sie abzulehnen. Die aktuelle Praxis sei in der Polizeiverordnung geregelt.

