Mönchaltorf schliesst sich dem Feuerwerksverbot-Trend an
Entgegen der Vorlage
Der Gemeinderat wollte lärmendes Feuerwerk in Mönchaltorf weiterhin erlauben. Doch die Bevölkerung hat genug von Böllern.
Gemeindepräsident Urs Graf (FDP) agierte für einmal an ungewohnter Stätte als Versammlungsleiter: Statt wie üblich im Gemeindezentrum Mönchhof fand sich der Souverän am Donnerstagabend in der Turnhalle Rietwies zusammen. Dieser Ortswechsel war mit der möglichen Brisanz eines Geschäfts auf der Traktandenliste zu erklären.
142 Stimmberechtigte fanden sich in der ungewohnten Lokalität ein. Sie nahmen zur Kenntnis, dass die totalrevidierte Polizeiverordnung der Gemeinde Mönchaltorf per 1. September 2025 in Kraft gesetzt werden soll. Sicherheitsvorsteherin Christina Thomas (parteilos) stellte das Geschäft vor.
Sie führte aus, dass man vor rund zwei Jahren über einige Unstimmigkeiten in der aktuellen Polizeiverordnung gestolpert sei. Viele Dinge seien inzwischen kantonal oder sogar auf eidgenössischer Ebene geregelt worden.
Man habe sich zum Ziel gesetzt, eine möglichst schlanke Verordnung zu erstellen. Diese sei von bisher 70 auf neu 34 Artikel reduziert worden. «Die Idee war, möglichst wenig zu verbieten und möglichst viel Freiheit zu lassen. Die Polizeiverordnung komme einer ‹Hausordnung› für unsere Gemeinde gleich», führte die Referentin aus.
Antrag zum Thema Feuerwerk
Diese Freiheiten hätte die vorgeschlagene Polizeiverordnung auch für das Ablassen von Feuerwerk vorgesehen. Entgegen einem allgemeinen Trend wollte die Gemeinde lärmendes Feuerwerk am 1. August und an Silvester weiterhin erlauben.
Eine Votantin stellte allerdings einen Änderungsantrag zum betroffenen Artikel 16. Sie wollte Absatz 2 insofern korrigiert haben, als dass «lärmendes Feuerwerk» ganzjährig verboten sein soll. «Das Ausmass der Knallerei ist in den letzten Jahren unerträglich geworden», führte sie aus. Insbesondere seien die üblichen Zeitfenster für das Ablassen von Feuerwerk massiv missachtet worden, ergänzte sie.
Ein Votant unterstützte die Ausführungen der Vorrednerin. Er erinnerte daran, dass sich gegenwärtig bereits mehrere Gemeinden im Kanton, auch im Oberland, gegen lärmendes Feuerwerk ausgesprochen hätten.
Verbots- statt Funkenregen
Immer mehr Gemeinden im Oberland verbieten lärmendes Feuerwerk. Den Anfang machte Bubikon vor gut einem Jahr. Ende Jahr kamen Gossau und Dürnten dazu.
Allein in dieser Woche haben auch Fällanden, Schwerzenbach und Wangen-Brüttisellen die laute Knallerei auf Gemeindegebiet ganzjährig verboten. Weitere Gemeinden könnten schon bald folgen. Nächste Woche stehen die Entscheide in Bauma, Rüti und Wald an. (lel)
Ein weiterer Votant unterstützte den Antrag, diese Regelung sei wichtig für Umwelt-, Tier- und Menschenschutz.
Fritz Beglinger, Präsident der FDP-Ortspartei, glaubt hingegen, dass eine solche Polizeiverordnung überbewertet werde. Sie habe eher die Rolle eines Verhaltenskodex. Es sei unbestritten, dass es immer wieder Leute gebe, welche sich nicht an die Regeln halten würden. Doch deswegen gleich alles zu verbieten, sei nicht der richtige Ansatz.
Bei der Ausmarchung der Varianten obsiegte der Antrag für ein Verbot von lärmenden Feuerwerk mit 77 Ja-Stimmen. Der ursprüngliche Vorschlag vom Gemeinderat erhielt lediglich 59 Stimmen.
Gemeinderat darf Veranstaltungen verbieten
Eine weitere Votantin hatte den Antrag gestellt, Artikel 8 aus der Polizeiverordnung ersatzlos zu streichen. Der Artikel sieht vor, dass Veranstaltungen vom Gemeinderat oder der Polizei verboten werden können, sofern eine «erhebliche Störung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist». Insbesondere dann, wenn der Verdacht bestehe, dass zu Hass, Gewalt oder Straftaten aufgerufen werde.
Die Votantin fand, dass die Ausführungen zu Veranstaltungen auf Privatgrund viel zu schwammig gehalten seien und sie einen zu grossen Interpretationsspielraum beinhalten würden.
Die Versammlung sprach sich bei der Gegenüberstellung der Varianten mit 93 Ja-Stimmen deutlich für den gemeinderätlichen Vorschlag aus. Der Antrag auf Streichung des Artikels vermochte nur gerade 38 Stimmen auf sich zu vereinen.
Bei der Schlussabstimmung verabschiedete die Versammlung die neue Polizeiverordnung sodann grossmehrheitlich, dies bei 19 Gegenstimmen.
Erwerb von Mönchhof-Räumlichkeiten
Das zweite gewichtige Geschäft betraf an diesem Abend den Mönchhof. Der Gemeinderat beantragte der Versammlung, dem Kauf von Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Mönchhof für 520’000 Franken zuzustimmen.


Bei den Räumlichkeiten mit total 150 Quadratmetern Fläche handelt es sich um die bisher von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde genutzten Kirchenstube sowie Neben- und Gibelraum im Obergeschoss und Dachgeschoss. Der Souverän genehmigte das Geschäft grossmehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen.
Ausserdem …
… erläuterte ein zufriedener Finanzchef Bernhard Kaderli (FDP) die Eckwerte des Abschlusses 2024. Die Jahresrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 771’604 Franken. Das Ergebnis fällt damit um 646’004 Franken besser aus als budgetiert. Die Aufwendungen beliefen sich auf 31,53 Millionen Franken, die Erträge auf 32,3 Millionen Franken. Die Versammlung sagte grossmehrheitlich Ja.
… genehmigte der Souverän zudem einen Investitionskredit in Höhe von 1,9 Millionen Franken für den Ausbau der biologischen Reinigungsstufe «Biologie 2025». Die Massnahme ist nötig, um die Betriebsbewilligung der Kläranlage Mönchaltorf zu erneuern.
… sagte die Versammlung ebenso grossmehrheitlich Ja zu einem Rahmenkredit von 495’000 Franken für den Ersatz der Quellableitung für die Wasserleitung von der Quelle Wüeriholz zum Reservoir Widenbüel. (mav)