Auch Schwerzenbach verbietet «lärmendes Feuerwerk»
Die Schwerzenbacher Gemeindeversammlung befasste sich intensiv mit den Begleiterscheinungen von Feuerwerk an Feiertagen. Ein Antrag auf Urnenabstimmung scheiterte.
Gemeindepräsident Martin Hermann (FDP) hiess am Mittwochabend im Chimlisaal in Schwerzenbach 119 Stimmberechtigte willkommen. Wegen des regen Zulaufs mussten viele der Anwesenden die Versammlung von der Empore aus verfolgen.
Haupttraktandum war die von Gabriella Johanns eingereichte Einzelinitiative für ein Verbot von lärmendem Feuerwerk. Die Initiantin beantragte zusammen mit anderen Mitunterzeichnenden, dass das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk künftig ganzjährig verboten sein soll – also auch in den Nächten vom 1. auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar. In der aktuell gültigen Polizeiverordnung gibt es diesbezüglich keine Einschränkungen.
«Willkürliche Böllerei»?
Die Initiantin sprach am Rednerpult von «willkürlicher Böllerei». Laute Knallerei gehöre nicht zum traditionellen Verständnis, sagte sie und verwies auf die vielen Gemeinden, die sich bereits für ein solches Verbot entschieden hatten. Es handle sich um ein ernst zu nehmendes Anliegen in der Bevölkerung.
Unterstützung gab es vom Gemeinderat. Man sehe in der beantragten Regelung durchaus einen «wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch und Tier sowie zur Reduktion von Umweltbelastungen», sagte Sicherheitsvorstand Reto Haltinner (Die Mitte). Zudem könnten so auch negative Begleiterscheinungen wie Unfälle, Littering und Sachbeschädigungen vermindert werden.
Nicht lärmendes Feuerwerk bleibe weiterhin erlaubt, so Haltinner. Zudem könnten Ausnahmeregelungen auch künftig gewährt werden. Als möglichen Nachteil bei einer Annahme der Einzelinitiative sehe der Gemeinderat die wirksame Durchsetzung eines Verbots. Dies nicht zuletzt, weil sich das Abbrennen von Feuerwerk an speziellen Tagen in grösseren Teilen der Bevölkerung etabliert habe.
«Spass muss doch sein!»
Im Plenum zweifelten mehrere Personen die Durchsetzbarkeit eines Verbots an. Eine Votantin meinte zudem, es sei ja bereits geregelt, wann lärmendes Feuerwerk abgefeuert werden könne, eine weitere Einschränkung sei deshalb nicht nötig. Ein anderer Stimmbürger wiederum meinte, dass man doch zweimal im Jahr so richtig auf «den Putz hauen» können sollte, «Spass muss doch sein».
Ein weiterer Anwesender erinnerte daran, dass sich auf dem Schwerzenbacher Gemeindegebiet eine Vogelschutzzone von nationaler Bedeutung befinde. Auch sei der Umgang mit Feuerwerk inzwischen fahrlässig geworden. Darauf kam die Entgegnung, dass Wildtiere auch von anderen Dingen aufgeschreckt würden. Und für den Menschen sei es möglich, bei den wenigen Böllern im Jahr die Fenster zu schliessen.
«Zum Schutz der Jugendlichen»
Während die Gegner der Initiative die Eigenverantwortung höher gewichteten als ein Verbot, hielten die Befürworter fest, dass das mit dem gesunden Menschenverstand eben nicht wirklich funktioniere – wie man jedes Jahr wieder aufs Neue feststellen müsse.
Eine Votantin sagte, man könne doch nicht mit einem weiteren Verbot den Frust der Jugendlichen noch grösser machen. Die Kritik kam postwendend: Es sei überaus fragwürdig, wenn bei einem solchen Thema der Spass der Kinder in den Vordergrund gestellt werde, sagte eine Anwesende.
Ein Antrag, über das Geschäft an der Urne zu befinden, fand beim geforderten Ein-Drittel-Stimmenanteil knapp keine Zustimmung. Danach sprach sich der Souverän mit 85 Ja- gegenüber 28 Nein-Stimmen deutlich für die Annahme der Einzelinitiative aus.
Ein zweifaches Ja zu den Jahresrechnungen
Die Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde wurde von der Versammlung einstimmig genehmigt. Sie schloss mit einem Ertragsüberschuss von gut 190’000 Franken ab, budgetiert war ein Minus von rund 30’000 Franken.
Auch für die Jahresrechnung der Primarschulgemeinde gabs nur Zustimmung. Diese weist ein Minus von 430’000 Franken auf, das ist 250’000 Franken besser als veranschlagt.
Schule und Gemeinde verlasen zum Schluss die Antworten auf eine Anfrage von Joachim Richter und Irina Kuznetsova betreffend nächtliche Nutzung des Schulareals. Die Versammlung zeigte sich irritiert darüber, dass die beiden Fragesteller an der Gemeindeversammlung waren. (mav)