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Feuerwerksverbot in Uster nimmt die nächste Hürde

Im Gemeinderat von Uster wird eine parlamentarische Initiative zur Einschränkung von lärmendem Feuerwerk unterstütz. Das gefällt weder der SVP noch der FDP.

Feuerwerk über Uster: Das könnte es im nächsten Jahr nicht mehr geben. (Archiv)

Foto: Christian Merz

Feuerwerksverbot in Uster nimmt die nächste Hürde

Trotz bürgerlichem Widerstand

Im Gemeinderat von Uster wird eine parlamentarische Initiative zur Einschränkung von lärmendem Feuerwerk unterstützt. Das gefällt weder der SVP noch der FDP.

Das Thema Feuerwerk bewegt. Auch die grösste Stadt im Oberland. So könnte nach Bubikon, Gossau, Dürnten und Hombrechtikon ebenfalls in Uster in einem Jahr lärmendes Feuerwerk verboten werden. Das Parlament unterstützte am Montagabend eine parlamentarische Initiative von Ursula Räuftlin (GLP).

12 Stimmen wären dafür nötig gewesen, 14 wurden es am Ende. Damit wurde die Initiative an die Kommission für öffentliche Dienste und Sicherheit (Kös) überwiesen. Diese hat nun zwölf Monate Zeit, einen Bericht oder eine Vorlage zu erstellen, über welche dann der Gemeinderat abstimmt.

Räuftlins Vorstoss wurde neben der GLP auch von EVP, Grünen, SP und BPU unterzeichnet. So waren es auch diese Parteien, die für das Anliegen im Gemeinderat votierten. Alle mit denselben Argumenten: zu viel Lärm und Gestank, zu hohe Feinstaubbelastung, Littering, Sachbeschädigungen, störender Einfluss auf Flora und Fauna, Terror für Haus-, Nutz- und Wildtiere.

Breites Anliegen – im Oberland und in der Schweiz

Diese Argumente hatten bereits in anderen Oberländer Gemeinden Gehör gefunden. So hat die Gemeindeversammlung in Bubikon im Juni 2024 als erste Gemeinde im Kanton Zürich überhaupt lärmendes Feuerwerk verboten. Am 1. August waren deshalb bereits viele Hundebesitzerinnen und -besitzer in Bubikon unterwegs. Im September folgte Hombrechtikon, im November Gossau. Und erst am letzten Abstimmungssonntag wurde erstmals auch an der Urne ein Feuerwerksverbot durchgesetzt. 62 Prozent stimmten in Dürnten gegen lärmende Böller und Raketen.

Wie sehr das Thema in der Bevölkerung schweizweit bewegt, zeigt die Tatsache, dass auch auf Bundesebene ein Vorstoss diskutiert wird. Die «Feuerwerksinitiative» fordert ein landesweites Verbot von privat gezündeten Böllern und Raketen. Das Geschäft ist aktuell im Parlament hängig. Der Bundesrat lehnt ein Feuerwerksverbot ab. Der Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Bürgerliche sehen Feuerwerk als Tradition

Und in Uster? Dort sprechen sich die bürgerlichen Parteien gegen ein Verbot aus. Lang und breit referierte Marc Thalmann (FDP) für seine Fraktion: Zu schlecht ausgearbeitet sei die Vorlage. Zu wichtig sei die Tradition, am 1. August, an einem von nur zwei erlaubten Tagen im Jahr, neben dem Halten von Festansprachen und dem Singen der Nationalhymne auch Feuerwerk abzuschiessen. «Gerade Letzteres unterstreicht den festlichen Charakter des Anlasses und löst bei vielen Menschen noch immer positive Gefühle wie Freude, Dankbarkeit und Stolz aus», sagte der FDP-Politiker.

Ähnlich tönte es bei der SVP. «Ich kann den Bruch von Traditionen nicht nachvollziehen», sagte Silvan Dürst. Feinstaub verschwinde nach dem Regen, und nur weil man Feuerwerk vor der Haustür verbanne, werde sich die Welt nicht ändern. «Der 1. August liegt mir sehr am Herzen, er ist ein Tag für stolze Schweizerinnen und Schweizer. Und Ihr wollt ein radikales Feuerwerksverbot, Euer Ernst?», fragte er in die Runde. Er könne gewisse Probleme wie leidende Tiere nachvollziehen, setze sich aber für gesunde Kompromisse und keine Kollektivstrafen ein. Sein Appell an den Rat, die parlamentarische Initiative nicht zu unterstützen, fand kein Gehör.

Blick auf den möglichen Ausgang

Was bedeutet das für die endgültige Abstimmung über ein Feuerwerksverbot in Uster? Sollte die Kös dem Stadtrat ihre ausgearbeitete Vorlage zügig genug zur Stellungnahme vorlegen, könnte es vielleicht noch vor den Erneuerungswahlen vom 8. März 2026 zum Entscheid kommen. Aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse und der Unterstützung durch GLP/EVP sowie BPU dürfte das Parlament dem Verbot (bei allen Anwesenden) mit 20 zu 15 Voten zustimmen.

Der Entscheid, für den ein einfaches Mehr reicht, ist dabei für das Parlament abschliessend. So kann bei der Ablehnung einer parlamentarischen Initiative durch den Gemeinderat kein Referendum ergriffen werden. Dies aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf handelt, der nicht angenommen wurde, und somit auch kein Beschluss vorliegt.

Bei einem Ja des Gemeinderats hingegen kann es immer noch zu einem Volks- oder Parlamentsreferendum kommen. Womit das Stimmvolk das letzte Wort hätte.

Die weiteren Entscheide des Parlaments

Die Interpellation von Benjamin Streit (SVP) und Paul Stopper (BPU) zum Stand der Planung für die Doppelspur der SBB zwischen Uster und Aathal wurde erledigt. Während Stopper kritisierte, dass erst jetzt, acht Monate nach Vorlage der Antwort des Stadtrats, darüber diskutiert werde, mahnte Balthasar Thalmann (SP), dass sich die Stadt jetzt endlich mit städtebaulichen Massnahmen auseinandersetzen solle, welche das Projekt mit sich bringe.

Die Interpellation von Vertretern aus GLP, FDP und SVP um eine Übersicht über die Einhaltung der Budgets von städtischen Bauvorhaben wurde erledigt.

Das Parlament bewilligte mit 29 zu einer Stimme einen Verpflichtungskredit in Höhe von 2,1 Millionen Franken für die Sekundarschule Uster. Sie will im Sportzentrum Dürrbach in Wangen-Brüttisellen einen Ableger beziehungsweise eine Filiale der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland (KuSs ZO) für 35 Sportschülerinnen und -schüler führen. Für den Betrieb des überregionalen Bildungszentrums für Musik-, Sport- und Tanztalente benötigt die Sekundarschule Geld, um die Miete für zehn Jahre sowie den Ausbau und die Kosten für Mobiliar und Infrastruktur zu zahlen. Das Projekt wurde praktisch von allen Seiten gelobt, gar von einem «Leuchtturmprojekt» sprachen die Grünen. (erh)


Dieser Artikel wurde am 13.02.2025 mit der Präzisierung aktualisiert, dass bei Annahme einer parlamentarischen Initiative im Gemeinderat, gegen den Beschluss das Parlaments- oder Volksreferendum ergriffen werden kann.

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