Politik

Kampf gegen Windräder

Bubikon zieht Windrad-Rekurs zurück

Nachdem Hinwil und Hittnau vor dem Baurekursgericht keinen Erfolg mit dem Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbauten hatten, zieht sich nun auch Bubikon zurück.

Windräder sind wohl auch ohne Rekurs kein Thema auf dem Hombergchropf. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Bubikon zieht Windrad-Rekurs zurück

Kampf gegen Windräder

Nachdem Hinwil und Hittnau vor dem Baurekursgericht keinen Erfolg mit dem Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbauten hatten, zieht sich nun auch Bubikon zurück.

Der Gemeinderat Bubikon zieht seinen Rekurs gegen die Nichtgenehmigung einer kommunalen Abstandsregelung für Windkraftanlagen zurück. Damit verzichtet die Gemeinde auf eine Weiterführung des Verfahrens vor dem Baurekursgericht des Kantons.

Vor zwei Jahren hatten die Windradpläne des Kantons viele Gemeinden im Oberland erzürnt. Es hagelte Kritik aus der Bevölkerung, sodass vielerorts Initiativen lanciert wurden, die einen Mindestabstand zwischen den Windrädern und den Wohnbauten forderten. Hittnau beispielsweise forderte einen Abstand von 800 Metern, Pfäffikon sogar einen von 2000 Metern. Bubikon war die erste Gemeinde, in der der Widerstand sich nicht aus dem Volk formierte, sondern gleich aus der Exekutive selbst.

Bereits Anfang 2023 hatte der Gemeinderat der kantonalen Baudirektion mitgeteilt, dass der vorgesehene Standort auf dem Hombergchropf für ihn nicht infrage komme. Bei der Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) sollte festgehalten werden, dass Windräder einen Mindestabstand von 1000 Metern haben.

Erwartungsgemäss verweigerte das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) eine solche Anpassung der BZO. Der Gemeinderat Bubikon reichte daraufhin im Februar 2026 Rekurs beim Baurekursgericht ein.

Abfuhr für Hinwil und Hittnau als Grund

Diesen zieht der Bubiker Gemeinderat nun zurück. Auslöser für diesen Entscheid seien die jüngsten Urteile des Baurekursgerichts in vergleichbaren Fällen, teilt die Gemeinde mit. Die Gemeinden Hinwil und Hittnau hatten ebenfalls gegen die kantonale Nichtgenehmigung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbauten rekurriert. Jedoch wurden beide Rekurse abgewiesen. Da sich die Ausgangslage in Bubikon nicht wesentlich unterscheidet, sieht der Gemeinderat keine Erfolgsaussichten mehr und will mit dem Rückzug weitere Kosten vermeiden.

Zudem hat der Regierungsrat die geplanten Windkraftgebiete reduziert. Dabei ist auch der Hombergchropf aus den potenziellen Standorten entfallen. Das Gebiet sei zu klein, hiess es seitens des Kantons. «Wir sind natürlich froh über den aktuellen Entscheid», sagte der Bubiker Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) damals.

Auch Hinwil verzichtet auf Weiterzug

Einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauten wollte auch Hinwil einführen. Dort setzten sich die Stimmberechtigten für einen Mindestabstand von 1000 Metern ein, um diesen in der Bau- und Zonenordnung aufzunehmen. Ende Januar 2025 erhielt die Gemeinde jedoch den definitiven Entscheid des Kantons über die Nichtgenehmigung, diesen Entscheid focht der Gemeinderat vor dem Baurekursgericht an.

Das Baurekursgericht entschied Anfang März 2026 zuungunsten der Gemeinde Hinwil und beurteilte die vorgesehenen Abstands- und Höhenvorschriften als unrechtmässig und unzweckmässig. Der Hinwiler Gemeinderat akzeptiert diesen Entscheid und verzichtet darauf, das Verwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz anzurufen. Zu gering seien die Erfolgsaussichten. (mgp)

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