Bubiker Gemeinderat wehrt sich auf eigene Faust gegen den Kanton
Windkraft vom Hombergchropf
Für einmal ist es nicht eine Initiative aus der Bevölkerung, die zum Kampf gegen die Windradpläne des Kantons bläst. In Bubikon macht die Exekutive den ersten Schritt.
Aus 16 Potenzialgebieten für Windkraftanlagen in der Region Oberland kristallisierten sich nur drei als mögliche Eignungsgebiete heraus: das Gebiet Schönwis in den Gemeinden Wetzikon und Hinwil, der Batzberg in Rüti und Wald sowie der Hombergchropf in Bubikon. Nun setzt sich der Bubiker Gemeinderat zur Wehr.
So sei bereits eine Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Festlegung eines Mindestabstands für Windenergieanlagen von einem Kilometer zu Siedlungsgebieten erarbeitet worden. Diese werde nach den Sommerferien in die öffentliche Anhörung geschickt.
Bewusst im Hintergrund gehalten
Es ist der erste Fall im Oberland, wo nicht etwa eine Initiative oder sonstige Anfrage aus der Bevölkerung einen Mindestabstand von Windrädern zu Siedlungen fordert, sondern die Exekutive.
«Wir haben die vorgezogene Teilrevision der BZO denn auch bewusst im Hintergrund gehalten, um den definitiven Entscheid der Baudirektion und die Reaktionen aus der Bevölkerung abzuwarten», führt Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) auf Anfrage aus.
Der Gemeinderat hatte bereits Anfang 2023 der Baudirektion des Kantons Zürich mitgeteilt, dass der vorgesehene Standort Nr. 31 auf dem Hombergchropf für ihn nicht infrage kommt.
«Eigentlich waren wir davon ausgegangen, dass der Standort gar nicht als Eignungsgebiet deklariert wird», sagt Angele. «Da er trotzdem in der nun gestarteten Richtplanteilrevision Energie als festgelegter Standort enthalten ist, ist die Zeit gekommen, die Teilrevision öffentlich aufzulegen.»

Man sei sich bewusst, dass diese Teilrevision vom Kanton vermutlich nicht akzeptiert werde. «Sie ermöglicht aber eine fundierte Diskussion in der Gemeinde.» Ende September wird dazu eine Informations- und Diskussionsveranstaltung stattfinden.
Zwar habe man schon einzelne kritische Meinungen zu den Windradplänen des Kantons erhalten. «Nun sind wir gespannt, ob die breite Bubiker Bevölkerung der gleichen Meinung ist wie der Gemeinderat», sagt der Gemeindepräsident.
Umstrittene Schutzinteressen
Denn seit dem 2. Juli laufen die öffentliche Auflage der Richtplanteilrevision Energie und die Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes. Bis zum 31. Oktober können sich Interessierte zum Revisionsinhalt äussern. In diesen Unterlagen findet sich auch der Grundlagenbericht zur Phase 2 Windenergieplanung Kanton Zürich.
Darin ist der Standort Hombergchropf weiterhin enthalten, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenige Schutzinteressen entgegenstehen. Der Bubiker Gemeinderat beurteilt diese Standortwahl aber durchaus als negativ, weil die «Erhaltung von Natur und Landschaft für die Gemeinde von strategischer Bedeutung» ist.
«Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen», heisst es in der aktuellen Mitteilung des Gemeinderats. Diese Einschätzung sei der Baudirektion bereits übermittelt worden.

Um noch fundiertere Argumente zu haben, hat er zudem einem spezialisierten Beratungsbüro den Auftrag erteilt, Nutzen und Kosten des geplanten Windrads auf dem Hombergchropf vertieft zu analysieren. Diese Ergebnisse sollen an der Informationsveranstaltung vom September vorgestellt werden.
Die Gemeinde werde sich auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Richtplanteilrevision Energie äussern. «Und wir hoffen natürlich, dass sich möglichst viele Bubikerinnen und Bubiker ebenfalls beteiligen», sagt Gemeindepräsident Angele. «Dass die Bevölkerung mit ihrer Stimme etwas bewirken kann, haben wir in Bubikon in der Diskussion um die geplante Service- und Abstellanlage der SBB bereits erleben können.»