Keine Windräder in Bubikon – Gebiet sei zu klein
Der Regierungsrat reduziert die geplanten Windkraft-Gebiete. Zudem verzichtet er vorerst auf das von Baudirektor Martin Neukom vorgeschlagene Schnellverfahren für Baubewilligungen.
2017 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Energiegesetz angenommen. Es verbietet den Bau neuer Kernkraftwerke und fordert den Ausbau von erneuerbaren Energien. Neben Wasserkraft und Solarenergie soll auch die Windkraft genutzt werden.
Die Zürcher Baudirektion hat deshalb in den vergangenen Jahren abgeklärt, welche Gebiete sich für Windanlagen eignen würden. Dabei hat sie neben den Windverhältnissen weitere Kriterien berücksichtigt wie die Nähe zu bewohnten Häusern, den Flugverkehr, die Tierwelt sowie den Landschafts- und Kulturgüterschutz. Im Oktober 2022 gab Baudirektor Martin Neukom (Grüne) schliesslich bekannt, dass im Kanton Zürich 120 Windkraftanlagen an 46 möglichen Standorten gebaut werden sollen.
Diese Ankündigung warf hohe Wellen. Die Gemeinden fühlten sich überrumpelt. In zahlreichen Ortschaften wurden daraufhin aus SVP-nahen Kreisen Initiativen eingereicht, welche einen Bau einer Windkraftanlage im Umkreis von 700 bis 1000 Metern von bewohntem Raum verbieten wollten. In Pfäffikon forderten die Anlagegegner mit einer Initiative sogar einen Abstand von 2000 Metern.
Im vergangenen Sommer dann eine erste Entschärfung: Die Baudirektion präsentierte einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 fixen Gebieten und 15 weiteren sogenannten Zwischenergebnissen.
Der Entwurf wurde letzten Spätsommer in den Gemeinden öffentlich aufgelegt. Jede und jeder konnte sich dazu äussern. Insgesamt sind 5500 Einwendungen eingegangen, davon rund 200 von Behörden, Verbänden und weiteren Organisation sowie rund 5300 von Privatpersonen. In den letzten Monaten nun hat der Regierungsrat die Rückmeldungen analysiert und seine Richtplanvorlage überarbeitet. Das Ergebnis hat er am Donnerstagmorgen publik gemacht. Erneut buchstabiert er zurück.
Bubikon nicht mehr im Richtplan
Neu verbleiben nur noch 19 Gebiete in der Richtplanvorlage. Dies, weil das Gebiet Hombergchropf in der Gemeinde Bubikon ersatzlos gestrichen wurde. Das Gebiet sei schlicht zu klein, erklärt die Baudirektion auf Nachfrage.
Bubikon war die erste Gemeinde, in welcher der Widerstand gegen die Windräder von der Exekutive ausging. Der Gemeinderat selbst wollte den Kanton im letzten Sommer daran hindern, Windkraftanlagen in der Gemeinde zu errichten. «Wir sind natürlich froh über den aktuellen Entscheid», sagt Bubiker Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP).
Damals ist eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) eingeleitet worden, um einen Abstand von mindestens einem Kilometer festzulegen. «Den Prozess der Teilrevision werden wir korrekt abschliessen», sagt Angele, obwohl der Kanton der Gemeinde erwartungsgemäss mitgeteilt hat, dass sie nicht befugt ist, in der Nutzungsplanung Vorgaben ausserhalb des Siedlungsgebietes zu erlassen.
Bei vier weiteren Gebieten hat der Kanton justiert: So wurde die Fläche des Gebiets Berg Dägerlen reduziert. Nach den bisherigen Plänen wäre der Weiler fast gänzlich vom Potenzialgebiet umschlossen gewesen. Diese Situation wird nun entschärft. Bei den Gebieten Stammerberg, Kleinandelfingen und Eschberg wurde derweil der Abstandspuffer zu geschützten Ortsbildern vergrössert, wie der Kanton schreibt.
Rund 60 Windräder könnten gebaut werden
Weiter hat sich der Regierungsrat dazu entschieden, die 15 als Zwischenergebnis vorgeschlagenen Potenzialgebiete nicht in den Richtplan einzutragen. Bei diesen Gebieten bestünden Konflikte mit der Aviatik, schreibt der Regierungsrat.
In den 19 vorgeschlagenen Gebieten lassen sich gemäss Mitteilung derweil rund 60 Windenergieanlagen mit einem Stromertrag von 520 Gigawattstunden pro Jahr realisieren. Damit liessen sich beispielsweise rund 350’000 Elektroautos mit einer Fahrleistung von 10’000 Kilometern pro Jahr betreiben.
Beschleunigungsvorlage wird vorerst nicht weiterverfolgt
Doch nicht nur bei den potenziellen Windkraftgebieten, sondern auch beim Bewilligungsverfahren korrigiert der Kanton sein Vorhaben: Unter dem Namen «Beschleunigungsvorlage» schlug Baudirektor Martin Neukom (Grüne) vergangenen Herbst ein konzentriertes Verfahren für Windprojekte vor.
Heute sind für den Bau eines Turbinenparks unter anderem ein kantonaler Gestaltungsplan und eine kommunale Baubewilligung nötig. Diese Schritte hätten künftig entfallen respektive in einer «Plangenehmigung» zusammengefasst werden sollen. Zudem hätte es nur noch zwei Gerichtsinstanzen geben sollen: das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht.
Für die Beschleunigungsvorlage wäre eine Änderung im kantonalen Energiegesetz nötig. Der Regierungsrat hatte die entsprechende Änderung in die Vernehmlassung gegeben, verfolgt sie aber nun nicht weiter, wie er in seiner Medienmitteilung schreibt. Demnach will er «vorerst die politische Diskussion rund um die Richtplaneinträge abwarten».
SVP feiert Teilerfolg und fordert Mitbestimmung des Volkes
Der Entscheid des Regierungsrats sorgt bei den Kantonalparteien für unterschiedliche Reaktionen. Die SVP interpretiert den Beschluss des Gesamtregierungsrats als «klarer Teilerfolg» für die eigene Partei.
Trotzdem zeigt sich die SVP alles andere als zufrieden mit dem Vorgehen. Konkret stört sich die Partei daran, dass die Windkraftstandorte direkt vom Kanton in den Richtplan eingetragen werden, «einem Instrument ohne Referendumsmöglichkeit». Dies, obschon das nationale Energiegesetz es den Kantonen ausdrücklich erlaube, die Zustimmung der Standortgemeinden als zwingende Voraussetzung festzulegen. Die SVP will sich in der kantonsrätlichen Debatte deshalb für eine Verankerung der Mitbestimmung des Volkes einsetzen.
Die FDP anerkennt derweil das «umsichtige Vorgehen» des Regierungsrats und bezeichnet es als erfreulich, dass die Gemeinden einbezogen wurden und ihre Rückmeldungen zu konkreten Anpassungen geführt hätten.
Die FDP hatte sich in der Vernehmlassung für die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens von Windenergieanlagen ausgesprochen. Trotzdem goutiert die Partei den vorläufigen Verzicht. Sie will die Gründe dafür aber «genau analysieren».
Für Grüne ist es ein «mutloser Entscheid»
Als «zu defensiv» bezeichnet derweil die GLP die Vorlage des Regierungsrats. Durch das Beibehalten der heutigen langwierigen Bewilligungsverfahren fehle noch eine echte, lösungsorientierte Vereinfachung und Beschleunigung.
Auch die Grünen bedauern, dass der Regierungsrat auf das Schnellverfahren verzichtet. Die Partei spricht von einem «mutlosen Entscheid» und fragt rhetorisch: «Hat das Geschwurbel der rechten Windkraftgegner gewirkt?»
Ebenfalls bemängeln die Grünen, dass die Regierung darauf verzichtet, die Region Pfannenstiel als Potenzialgebiet in den Richtplan einzutragen. Die Partei zeigt sich überzeugt, dass die Konflikte mit der Aviatik ungenügend geprüft wurden. Das führe nun dazu, dass der Eindruck entstehe, dass die Windkraft in die Gebiete an den Kantonsgrenzen abgeschoben würde.
Der Kantonsrat hat das letzte Wort
Der Kantonsrat wird 2026 über die Vorlage beraten und abschliessend über den Eintrag der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan entscheiden.