Hinwil und Hittnau scheitern mit Windradabständen vor Gericht
Abstandsregeln ungültig
Das Zürcher Baurekursgericht hat Bestimmungen der Gemeinden Hinwil und Hittnau für ungültig erklärt. Diese wollten den Bau von Windrädern durch strenge Abstandsregeln in ihrer Bauordnung einschränken.
Die Gemeinden Hinwil und Hittnau dürfen den Bau von Windkraftanlagen nicht durch pauschale Abstandsregeln in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verhindern. Dies hat das Baurekursgericht in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen festgehalten.
In Hinwil hatten die Stimmberechtigten einen Mindestabstand von einem Kilometer zu bewohnten Liegenschaften sowie eine maximale Höhe der Anlagen von 120 Metern beschlossen.
In Hittnau wurde ein Mindestabstand von 800 Metern verlangt. Die kantonale Baudirektion genehmigte diese Änderungen mit Verweis auf übergeordnetes Recht jedoch nicht. Das Baurekursgericht stützt nun diesen Entscheid der Baudirektion.

