Kampf gegen Windräder: Jetzt fordert auch Pfäffikon den Kanton heraus
2000 Meter Abstand gefordert
196 Stimmberechtigte fanden sich am Montagabend zur Pfäffiker Gemeindeversammlung ein – und zementierten ihre Meinung in Bezug auf Windräder.
Kleines Déjà-vu im Chesselhuus: Am Montagabend setzten die Pfäffiker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung erneut ein Zeichen gegen Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet. Im März 2024 wurde die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» deutlich angenommen, die einen Mindestabstand von 2000 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohntem Gebiet fordert. An der Gemeindeversammlung am Montag stand nun die dafür nötige Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) auf der Traktandenliste.
Bereits im letzten Jahr plädierte der Gemeinderat für die Ablehnung der Initiative, da ihr Ziel mit einer Regelung im kommunalen Recht wohl nicht erreicht werden kann. Seither wollten viele Gemeinden Mindestabstände gegen allfällige Windräder in ihrer BZO zementieren – doch die Baudirektion des Kantons Zürich hat ihnen die Genehmigung verweigert.
«Die Baudirektion beurteilt die Abstandsregelung von Windkraftanlagen gegenüber Wohnliegenschaften in der kommunalen Nutzungsplanung als nicht genehmigungsfähig», hielt der Gemeinderat im beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung erneut fest. Denn: «Kommunale Regelungen dürfen nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben zum Ausbau und zur Förderung der Windenergienutzung entgegenstehen.»

