Kampf gegen Windräder: Jetzt fordert auch Pfäffikon den Kanton heraus
2000 Meter Abstand gefordert
196 Stimmberechtigte fanden sich am Montagabend zur Pfäffiker Gemeindeversammlung ein – und zementierten ihre Meinung in Bezug auf Windräder.
Kleines Déjà-vu im Chesselhuus: Am Montagabend setzten die Pfäffiker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung erneut ein Zeichen gegen Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet. Im März 2024 wurde die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» deutlich angenommen, die einen Mindestabstand von 2000 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohntem Gebiet fordert. An der Gemeindeversammlung am Montag stand nun die dafür nötige Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) auf der Traktandenliste.
Bereits im letzten Jahr plädierte der Gemeinderat für die Ablehnung der Initiative, da ihr Ziel mit einer Regelung im kommunalen Recht wohl nicht erreicht werden kann. Seither wollten viele Gemeinden Mindestabstände gegen allfällige Windräder in ihrer BZO zementieren – doch die Baudirektion des Kantons Zürich hat ihnen die Genehmigung verweigert.
«Die Baudirektion beurteilt die Abstandsregelung von Windkraftanlagen gegenüber Wohnliegenschaften in der kommunalen Nutzungsplanung als nicht genehmigungsfähig», hielt der Gemeinderat im beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung erneut fest. Denn: «Kommunale Regelungen dürfen nicht den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben zum Ausbau und zur Förderung der Windenergienutzung entgegenstehen.»
Ein Zeichen setzen
So betonte am Montagabend auch Gemeinderat Lukas Steudler (FDP) in seiner Präsentation des Geschäfts noch einmal, dass es der Gemeinderat nicht als zielführend erachtet, Regelungen in der Nutzungsplanung treffen zu wollen, die nicht genehmigt werden. Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission schlug sich ebenfalls auf die Seite des Gemeinderats.
Die Mitglieder der «IG Potenzialgebiet Nr. 23 Hermatswil», welche die Initiative eingereicht hatten, waren gemeinsam mit einer Postauto-Extrafahrt aus Hermatswil angereist. Die Befürworter der Initiative, allen voran Initiant Ueli Löffel, konterten in der Diskussion mit den Argumenten, ein Eintrag im Richtplan als Zwischenergebnis sei eben doch ein Eintrag. Zudem würden sich viele andere Gemeinden auch wehren, es gehe darum, ein Zeichen zu setzen.
Auch die SVP stellte sich hinter die Initiative, die schliesslich mit 127 Ja- zu 64 Nein-Stimmen angenommen wurde. Nun wird die Teilrevision der BZO der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung vorgelegt – mit erwartbarem Ergebnis.
Barrierefreies Gemeindehaus
Ebenfalls auf der Traktandenliste stand die Bauabrechnung über die Realisierung der Barrierefreiheit im Gemeindehaus. Die Gemeindeversammlung hatte vor zwei Jahren den Baukredit in Höhe von 425’000 Franken genehmigt. Die Kosten für die Bauarbeiten beliefen sich auf rund 380’000 Franken, womit das Projekt um zehn Prozent günstiger abgerechnet werden kann. Die Bauabrechnung wurde am Montag denn auch mit nur einer Gegenstimme genehmigt. Nach nur 70 Minuten war die Versammlung zu Ende. (lcm)