Hittnau läuft mit Windkraftverbot beim Kanton auf
Wegweisender Entscheid?
«Nicht rechtmässig, unzweckmässig sowie unangemessen.» Der Kanton lässt das faktische Verbot von Windrädern auf dem Gebiet der Gemeinde Hittnau nicht zu.
In zahlreichen Gemeinden im Kanton wehren sich Windkraftgegner mittels Abstandsregelungen in den Bau- und Zonenordnungen gegen den Bau grosser Windkraftanlagen. Zum ersten Mal hat sich nun der Kanton Zürich formaljuristisch zu solchen Mindestabständen geäussert. Die Verfügung der Baudirektion auf den Punkt gebracht: «nicht genehmigungsfähig».
Das Urteil gilt der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) von Hittnau. Die Gemeindeversammlung hatte im November 2023 einen Passus über industrielle Windanlagen in ihre BZO aufgenommen. Deren Abstand zu zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaften müsse mindestens 800 Meter betragen, beschlossen die Hittnauerinnen und Hittnauer damals mit grosser Mehrheit. Faktisch ist das ein Verbot von Windrädern auf Gemeindegebiet.
Hittnau widersetzte sich damit den Plänen des Kantons und namentlich von Baudirektor Martin Neukom (Grüne). Dieser hatte im Vorfeld immer wieder klargemacht, dass er solche kommunalen Regelungen nicht tolerieren würde. Sein Argument: Kommunale Bau- und Zonenordnungen würden ausschliesslich für Bauzonen gelten. Da Windkraftanlagen aber ausserhalb der Bauzonen erstellt würden, seien solche zonenübergreifenden Regelungen rechtswidrig und nicht zweckmässig.

