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Justiz

Tätsch-Explosion verursacht mehrere Millionen Franken Schaden

Die Detonation bei der Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch in Illnau-Effretikon hat einen Sachschaden von 4 Millionen Franken verursacht.

Tätsch-Explosion verursacht mehrere Millionen Franken Schaden

Die Detonation bei der Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch in Illnau-Effretikon hat einen Sachschaden von 4 Millionen Franken verursacht.

Mehrere 100 Kilogramm Sprengmaterial sollten eigentlich abbrennen und nicht explodieren. Als an einem Mittwochnachmittag Ende Februar Sprengmaterial vernichtet wurde, kam es zu einer heftigen Detonation auf der Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch in Luckhausen, einer Aussenwacht von Illnau-Effretikon. Die Druckwelle verursachte in einem Umfeld von etwa zehn Kilometern Schäden.

Mittlerweile wird von einer Schadenssumme von 4 Millionen Franken ausgegangen – bei rund 165 Schadensmeldungen, die bis am 5. März eingegangen sind. Dies geht aus der Antwort des Zürcher Regierungsrats auf eine Anfrage von Kantonsrätin Nadja Wirth (Grüne) aus Pfäffikon hervor.

Keine kantonale oder kommunale Bewilligungen

Mit ihrer Anfrage ersuchte Wirth um Antworten zur Aufsicht des Areals sowie zu Sicherheitsvorgaben und Bewilligungsprozessen. Der Regierungsrat macht deutlich, dass es keiner Bewilligungen oder Meldungen bei kantonalen oder kommunalen Stellen für die Vernichtung von Sprengmaterial bedarf.

Verantwortlich für den Betrieb ist die Genossenschaft Tätsch. Das Schulungs- und Versuchungsgelände Tätsch kann von der Genossenschaft genutzt sowie auch von Dritten gemietet werden. Zu den regelmässigen Mietern gehören zu Ausbildungszwecken auch beispielsweise das Schweizerische Polizei-Institut und die Zürcher Polizeischule.

Sprengberechtigte Personen müssen über einen Sprengausweis verfügen. Es gibt Ausweise für allgemeine und besondere Sprengarbeiten, wie auch innerhalb dieser zwei Unterteilungen, verschiedene Berechtigungen. Die Berechtigung für das «Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln» gehört zu den besonderen Sprengarbeiten. Bei all diesen Arbeiten tragen die Gesamtverantwortung die Sprengleitenden.

Die gesetzgeberische Regelungskompetenz für den sachgemässen Umgang mit Sprengstoff, die auch das Entsorgen umfasst, liegt beim Bund. Dabei gelten die Regelungen des Sprengstoffgesetzes und der Sprengstoffverordnung. In Letzterer geht aus Artikel 108 zur Vernichtung hervor, dass kleine Mengen von Sprengmitteln – wie einzelne Sprengstoffpatronen oder einzelne Sprengzünder – auch von Ausweisinhaberinnen oder Ausweisinhabern vernichtet werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Berechtigung im Ausweis. Handelt es sich aber um grössere Mengen, gilt dies als besondere Sprengarbeit und muss gemäss Anleitungen der Suva durchgeführt werden.

Laufendes Verfahren gegen eine Person

Der Regierungsrat konnte keine Angaben zur Häufigkeit von Sprengungen auf dem Areal machen, da Bewilligungen nicht kantonal geführt werden. Jedoch hatte sich Beat Müller, Präsident der Genossenschaft Tätsch, Anfang März uns gegenüber dazu geäussert. Pro Jahr gibt es demnach etwa acht bis zehn Sprengungstage auf dem Areal, Anwohnende werden jeweils im Vorfeld informiert.

Seit über 60 Jahren wird auf dem Areal bereits gesprengt. Der Vorfall Ende Februar hatte auch den Genossenschaftspräsidenten Müller überrascht. Auf dem Areal herrschten strenge Sicherheitsvorschriften und Suva-Richtlinien, zudem werde das Gelände nur von Fachpersonen genutzt, sagt Müller. Er hatte sich nicht nur über den Vorfall den Kopf zerbrochen, da er nicht glauben konnte, wie so etwas passieren konnte. Auch die Schadensbilder überraschten den Profi.

Mittlerweile hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zum Vorfall übernommen. Sprengstoffdelikte fallen nach Schweizerischem Strafgesetzbuch (StGB) in die Bundesgerichtsbarkeit. Sie führt nun ein Strafverfahren gegen eine Person wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht, der Sachbeschädigung und der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage mitteilt. Weitergehend kann sie sich zu laufenden Strafuntersuchungen nicht äussern.

Aus der Antwort des Regierungsrats ist zu entnehmen, dass die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) mit den Haftpflichtversicherer in Kontakt steht. Darüber, wie viele Schäden bereits bearbeitet wurden, wollte die GVZ keine Auskunft geben.

Laut «Tages-Anzeiger» müsse voraussichtlich die Haftpflichtversicherung der GU Sprengtechnik AG aus dem bernischen Meiringen zahlen. Diese habe am Unfalltag in der Tätsch-Anlage gearbeitet, wie anonyme Zeugen berichtet hätten.

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