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Politik

Keine Einigkeit

Über die Rettung des GZO Spitals ist das Parlament Wetzikon uneinig

12,77 Millionen für das GZO Spital: Ob Wetzikon zahlt, entscheidet in einem ersten Schritt das Parlament. Dort scheint das Geschäft umstritten.

Der Name der Stadt gehört sogar zum Logo. Doch will das Wetziker Parlament Geld für die finanzielle Gesundung des Spitals ausgeben?

Foto: Simon Grässle

Über die Rettung des GZO Spitals ist das Parlament Wetzikon uneinig

Wetzikon soll 12,77 Millionen Franken zur finanziellen Sanierung des GZO beitragen. Doch das Parlament scheint gespalten. Kommt es überhaupt zur Volksabstimmung?

50 Millionen Franken mehr Aktienkapital sollen zur finanziellen Gesundung des GZO Spitals in Wetzikon beitragen. 12,77 Millionen Franken, oder etwas mehr als ein Viertel davon, hat die grösste Aktionärin beizusteuern, die Standortgemeinde Wetzikon.

Beim Stadtrat sind die Meinungen schon lange gemacht. Er steht hinter der Aktienkapitalerhöhung und dem Sanierungsplan des Spitals, das sich im Moment in der Nachlassstundung befindet.

Seit Beginn der Spitalkrise im April 2024 tritt Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) auch als Sprecher der Aktionärsgemeinden auf. Für ihn ist klar: «Der Konkurs ist für alle, das Spital, die Gemeinden, die Gläubiger, die denkbar schlechteste Lösung», wie er kürzlich in einem Streitgespräch sagte.

«Stossend» ohne Volksabstimmung

Doch damit sich Wetzikon an der Aktienkapitalerhöhung beteiligen kann, gilt es zwei Hürden zu überspringen. Nicht nur eine mögliche Volksabstimmung im November.

Zuerst kommt das Geschäft am nächsten Montag ins Wetziker Parlament. Nur wenn dieses zustimmt, kann das Volk an der Urne entscheiden.

Doch so bedingungslos wie der Stadtrat scheint das Parlament nicht hinter dem Anliegen zu stehen. Die Parteien wollen sich vor einer Parlamentssitzung zwar jeweils nicht in die Karten schauen lassen. Die Anträge der Kommissionen lassen aber darauf schliessen, dass im Parlament keine Einigkeit herrschen wird.

Die Fachkommission II (FK II), die unter anderem für den Bereich Gesundheit zuständig ist, unterstützt den Antrag des Stadtrats aber ebenfalls – mit grosser Mehrheit. In ihrem Antrag geht es dabei nicht nur um die Bedeutung des Spitals für die Region. Der FK II ist es auch ein Anliegen, dass die Bevölkerung entscheiden kann, ob der Millionenkredit zur Sanierung des Spitals gesprochen werden kann.

«Es wäre etwas anmassend, wenn 36 Parlamentsmitglieder über die Gesundheitsversorgung des ganzen Zürcher Oberlands bestimmen würden, erst recht in Anbetracht dessen, dass Wetzikon nur über ein Viertel der Aktien verfügt, also bezüglich der AG in einer Minderheitsposition ist», steht darin.

Lohnt es sich?

Auch inhaltlich steht die Mehrheit der FK II hinter dem Vorgehen des Stadtrats. «Soziale Aspekte, wie ein möglicher Arbeitsplatzverlust von Hunderten von Angestellten, hohe Einbussen für das lokale Gewerbe und der herbe Bedeutungsverlust für Wetzikon, wenn das Spital verschwinden sollte, sind wichtige Leitlinien für die Entscheidungsfindung gewesen», schreibt die Kommission.

Die 12,77 Millionen Franken seien gut investiertes Geld und im Vergleich zu anderen grösseren Projekten, wie beispielsweise den 80 Millionen Franken für das Fernwärmenetz, ein relativ moderater Betrag.

Anders sieht dies eine Mehrheit der Rechnungsprüfungskommission (RPK). Da das Geschäft eine grosse finanzielle Tragweite hat, hat sie einen Mitbericht verfasst. Darin empfiehlt sie die Ablehnung des Rahmenkredits. Sie erachtet den Businessplan des Spitals als zu optimistisch und befürchtet, dass die Stadt künftig weitere Mittel bereitstellen muss. Ausserdem zweifelt sie an der wirtschaftlichen Bedeutung des Spitals für die Stadt.

Dividenden quasi als Rückzahlung

In der Begründung geht es dabei auch um jährliche Zinszahlungen von 200’000 Franken. Denn für die Kapitalerhöhung müsste die Stadt einen Kredit aufnehmen.

Ein Satz im Antrag der RPK lässt dabei aufhorchen. Sie schreibt: «Verschiedene Kommissionsmitglieder hegen Zweifel, dass die GZO AG Spital Wetzikon diese Investition und die Zinsen je zurückzahlen kann.»

Das klingt so, als würde die RPK die Kapitalerhöhung als Darlehen ansehen, das mit Zinsen zurückbezahlt werden muss. Die Aktionäre sind jedoch Miteigentümer der Firma und tragen damit auch das unternehmerische Risiko mit. Aktienkapital muss deshalb auch nicht zurückbezahlt werden. Eine Rückzahlung ist gesetzlich auch nur in Ausnahmefällen überhaupt möglich – beispielsweise bei einer Herabsetzung des Aktienkapitals.

Sven Zollinger (FDP), Präsident der RPK, hat eine Erklärung für die gewählte Formulierung. «Es ist uns bewusst, dass Aktienkapital nicht zurückbezahlt werden muss», betont er.

«Bei gutem Geschäftsverlauf könnten Aktionärsgemeinden jedoch Dividenden erhalten, welche zumindest die Schuldzinsen decken könnten», führt er weiter aus. Und davon gehe eine Mehrheit der Kommission nicht aus.

Die weiteren Geschäfte

An der Parlamentssitzung vom Montag, 30. Juni, geht es nicht nur ums GZO. Auf der Traktandenliste stehen auch die Jahresrechnung 2024 sowie der erste Wetziker Jugendvorstoss «Ohne Fleiss kein Preis», den der Cevi eingereicht hatte. Der Stadtrat musste dazu einen Ergänzungsbericht erstellen und neue Vorschläge präsentieren, wie er Verdienstmöglichkeiten für Vereine schaffen will.

Zudem berät das Parlament das Postulat von Andrea Grossen-Aerni (EVP), die mit ihrem Vorstoss kreative Bushäuschen auf der Bahnhofstrasse fordert.

Die Sitzung beginnt um 19 Uhr im Saal des Stadthauses und ist öffentlich. (bes)

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