Politik

Sanierungsprozess GZO

Bezirksgericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital

Das GZO kämpft weiter um seine Zukunft. Das Bezirksgericht Hinwil gewährt dem Spital ein weiteres Jahr Zeit, um einen Nachlassvertrag zu erarbeiten.

Das Bezirksgericht Hinwil gewährt dem Spital Wetzikon eine Verlängerung der Nachlassstundung bis zum 19. Juni 2026. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Bezirksgericht verlängert Nachlassstundung für GZO Spital

Das GZO Spital Wetzikon erhält die Zeit, die es für seine Sanierung benötigt. Das Bezirksgericht Hinwil hat die Nachlassstundung bis Mitte 2026 verlängert.

Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für das GZO Spital um ein Jahr bis zum 19. Juni 2026 verlängert. Damit sind die Richter dem Antrag der Sachwalter der GZO AG gefolgt. Das Regionalspital in Wetzikon ist so weiterhin vor seinen Gläubigern geschützt und kann den Betrieb trotz Überschuldung aufrechterhalten.

Die GZO AG befindet sich seit Mai 2024 in der Nachlassstundung, weil sie eine Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken nicht zurückzahlen kann. Ende Jahr betrug die Schuldenlast rund 285 Millionen Franken. Im Dezember 2024 hatte das Bezirksgericht Hinwil die provisorische Nachlassstundung in eine definitive überführt. Eine solche kann bis zu 24 Monate bewilligt werden, das heisst in Bezug auf die GZO AG bis maximal zum 19. Dezember 2026.


>> Lesen Sie hier, was bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.


Der Entscheid der Hinwiler Richter kommt nicht überraschend. Die GZO AG ist in der Lage, die während der Nachlassstundung eingegangenen Verbindlichkeiten aus dem laufenden Betrieb zu decken. Die Sachwalter und das Nachlassgericht beurteilen den Spitalbetrieb in Wetzikon daher als «gut funktionierend».

Die Spitalverantwortlichen begrüssen den Gerichtsentscheid. Man sei «mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung des Sanierungskonzepts auf dem richtigen Weg», wird Verwaltungsratspräsident Andreas Mika in einer Mitteilung zitiert.

So geht es jetzt weiter

Für eine Sanierung der GZO AG müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: die Zustimmung der Gläubiger über den Nachlassvertrag und das Einschiessen von Kapital durch die zwölf Aktionärsgemeinden.

Insgesamt geht es um 50 Millionen Franken an frischem Aktienkapital. Fischenthal und Grüningen haben bereits zugestimmt, ihren Anteil zu leisten. Seegräben, die kleinste der zwölf Aktionärsgemeinden, befasst sich an der Gemeindeversammlung am Dienstagabend mit der Kapitalerhöhung.

Die neun übrigen Gemeinden werden voraussichtlich am 30. November an der Urne abstimmen. Von den zwölf Gemeindeexekutiven empfehlen die Gemeinderäte von Rüti und Bubikon ihrem Souverän ein Nein.

Spannend könnte es in Wetzikon werden: Dort wird zuerst das Stadtparlament über die Kapitalerhöhung von 12,77 Millionen Franken befinden. Sagt die Mehrheit der 36 Parlamentarier Ja, geht die Vorlage Ende November vors Volk. Sagt die Mehrheit hingegen Nein, ist die Sache in der Standortgemeinde vom Tisch, der Konkurs dürfte nicht mehr abzuwenden sein.

Der Stadtrat der grössten Aktionärsgemeinde hat sich hinter die Sanierung und die Kapitalerhöhung gestellt. Auch die Fachkommission II, die unter anderem für den Bereich Gesundheit zuständig ist, empfiehlt das Geschäft zur Annahme. Zuvor hatte sich jedoch die vorberatende Rechnungsprüfungskommission ablehnend geäussert.

Gläubiger stimmen im Frühjahr 2026 ab

Für ein Gelingen der Sanierung müssen neben den Aktionärsgemeinden auch die Gläubiger einen Beitrag leisten. An einer ausserordentlichen Gläubigerversammlung am 8. September werden sie von den Sachwaltern über den Stand des Verfahrens orientiert. Im Raum steht ein Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent.

Noch steht das Sanierungskonzept nicht in allen Einzelheiten fest. Gemäss Mitteilung laufen Gespräche zwischen der GZO AG und verschiedenen Gläubigern. Es gehe bei den Gesprächen darum, das im Oktober 2024 vorgestellte Konzept zu verfeinern, erklärt GZO-Kommunikationschefin Nadine Wozny: «Es werden ergänzende Sanierungselemente geprüft. Ziel ist ein mehrheitsfähiger Nachlassvertrag.»

Über diesen Nachlassvertrag und damit die Sanierung werden die Gläubiger im Frühjahr 2026 abstimmen. Für ein Ja braucht es die Stimmen von 50 Prozent plus einem anwesenden Gläubiger oder ein Quorum von zwei Dritteln der vertretenen Forderungen. Dass viele kleine Gläubiger (Anleihegläubiger mit wenigen Obligationen, Mitarbeitende mit ausstehenden Bonuszahlungen, Lieferanten …) involviert sind, erhöht die Chancen auf eine Zustimmung.

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