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Entscheid an der Urne: Bubikon streitet über Aktienkapitalerhöhung fürs GZO

Die Gemeindeversammlung platzt aus allen Nähten. Sie ist eine langwierige Angelegenheit mit zahlreichen Voten – und einer vertagten Entscheidung.

Entscheid an der Urne: Bubikon streitet über Aktienkapitalerhöhung fürs GZO

Die Gemeindeversammlung in Bubikon platzt aus allen Nähten. Sie ist eine langwierige Angelegenheit mit zahlreichen Voten – und einer vertagten Entscheidung.

Fast vier Stunden Diskussionen, Voten und Abstimmungen, über 400 Bürgerinnen und Bürger, die sich über die Turnhalle und den Geissbergsaal verteilen, stickige, heisse Luft und eine aufgeladene Stimmung zwischen Gemeindepräsident und Bevölkerung: Die Gemeindeversammlung in Bubikon vom Mittwochabend hatte es in sich. Beim Verlassen des Saals um 23.15 Uhr sah man so manches Kopfschütteln, hörte gar Sätze wie: «Eine solch schlimme Gemeindeversammlung haben wir schon lange nicht mehr erlebt.»

Hauptthema an diesem Abend? Die Abstimmung über die Aktienkapitalerhöhung der Gemeinde für das GZO Spital Wetzikon.

... hat die Gemeindeversammlung Bubikon mit grossem Mehr die Jahresrechnung 2024 genehmigt. Die Gemeinde erwirtschaftete – auch aufgrund einmaliger Sondereffekte – einen Gewinn von gut 9,8 Millionen Franken, bei einem Gesamtertrag von 67,2 Millionen Franken und einem Aufwand von 57,4 Millionen Franken.

... verzichtet die Gemeinde auf die Abgabe eines Mehrwertausgleichs. Der Gemeinderat hatte eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beantragt, um eine solche Abgabe einzuführen. Der Mehrwertausgleich, der bei Auf- oder Umzonungen von Grundstücken entsteht, hätte 30 Prozent betragen sollen. 177 der zu diesem Zeitpunkt noch 312 anwesenden Stimmberechtigten setzten nach dem Antrag eines Bürgers die Abgabe auf null Prozent fest, womit diese obsolet wird.

... hat Bubikon einen Passus in der BZO aufgenommen, um dem Bau von möglichen Windrädern auf Gemeindeland – allen voran dem Eignungsgebiet auf dem Hombergchropf – einen Riegel vorzuschieben. Mit der Festschreibung eines Mindestabstands von 1000 Metern zu bewohnten Gebäuden soll ein Bau verhindert werden. Der Kanton hingegen hat bereits deutlich gemacht, wie unter anderem in Hittnau oder Hinwil, solche BZO-Revisionen nicht zu genehmigen. Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) betonte auch auf eine Anfrage hin, den Rechtsweg nicht zu beschreiten, es gebe dafür kein Budget. Es solle sich lediglich um ein Zeichen an den Kanton handeln. (erh)

Gut zwei Stunden nach Beginn der Versammlung sind die Verantwortlichen des Spitals um Verwaltungsratspräsident Andreas Mika und Spitaldirektor Hansjörg Herren positiv gestimmt – «auch wenn wir uns das Ergebnis etwas positiver gewünscht hätten», sagt Mika.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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