Windenergie: Jetzt entscheiden auch in Hinwil die Richter
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Nach Hittnau zieht auch die Gemeinde Hinwil den Zwist um mögliche Windkraftanlagen vor das kantonale Baurekursgericht.
Der Kanton hat der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Hinwil die Genehmigung verweigert. Es geht um eine Erweiterung der Nutzungsplanung, die den Abstand von grossen Windkraftanlagen zu bewohntem oder teilweise bewohntem Gebiet auf mindestens einen Kilometer festlegen will.
Im März 2024 hatten 190 von 240 Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung von Hinwil Ja zur Revision der BZO und damit zum Mindestabstand gesagt.
Hinwil war mit dieser Änderung der kommunalen Bau- und Zonenordnung im Oberland in bester Gesellschaft. Nachdem Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) im Jahr 2022 die sogenannten Potenzialgebiete für Windkraftanlagen im Kanton Zürich bekannt gegeben hatte, formierte sich rasch Widerstand gegen Windräder, die dereinst bis 220 Meter in den Oberländer Himmel ragen sollen.
Zahlreiche Gemeinden definierten seither Mindestabstände solcher Anlagen zu bewohntem Gebiet. Was den Fall Hinwil besonders macht: In der Gemeinde am Fuss des Bachtels war es keine Initiative aus der Bevölkerung, hier schlug der Gemeinderat selbst die Aufnahme einer solchen Abstandsregelung in die kommunale BZO vor.
Dass das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) der revidierten BZO die Genehmigung nun verweigert, ist keine Überraschung – und es ist auch nicht der erste derartige Entscheid aus dem Departement von Regierungsrat Neukom.
Schon die Gemeinde Hittnau war mit einer praktisch identischen Änderung der BZO aufgelaufen. Dort ging es um einen Mindestabstand von 800 Metern zu bewohntem Gebiet.
Die Aufnahme von Mindestabständen für grosse Windkraftanlagen sei «nicht genehmigungsfähig», beschied man den Hittnauern aus Zürich. Dieselbe Antwort erhielt nun auch Hinwil. In beiden Fällen wären die Mindestabstände gleichbedeutend mit einem faktischen Verbot von Windrädern auf Gemeindegebiet.
Hinwil zieht vor Baurekursgericht
Hittnau hat den Entscheid des Kantons bereits an die nächste Instanz weitergezogen. Auch der Gemeinderat von Hinwil will die Ablehnung aus Zürich nicht akzeptieren und hat beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs eingereicht.
Und es ist anzunehmen, dass sich dieses Spiel in den nächsten Wochen und Monaten wiederholen wird: Das Amt für Raumentwicklung dürfte sämtliche BZO-Revisionen mit Mindestabständen ablehnen. Das Argument: Kommunale Bau- und Zonenordnungen würden ausschliesslich für Bauzonen gelten. Da Windkraftanlagen aber ausserhalb der Bauzonen erstellt würden, seien solche zonenübergreifenden Regelungen rechtswidrig und nicht zweckmässig.
Das sieht der Gemeinderat von Hinwil anders. «Als die Bachtelgemeinde sah sich die Gemeinde Hinwil in der Pflicht, eine äusserst sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schutz einzufordern und für die geschützte Bachtelregion einzustehen», schreibt er in einer Mitteilung.

Der Standort Bachtel ist zwar nicht mehr Teil der Windkraftpläne des Kantons, wohl aber das Gebiet Schönwis, das sich Hinwil und Wetzikon teilen.
Aus 16 Potenzialgebieten wurden drei Eignungsgebiete
Ursprünglich hatte der Kanton im Oberland 16 Potenzialgebiete für grosse Windkraftanlagen ausgemacht. Daraus wurden im Lauf einer monatelangen Evaluation noch drei sogenannte Eignungsgebiete: Schönwis, der Hombergchropf bei Bubikon sowie der Batzberg in Rüti und Wald.

Die Nichtgenehmigung der Hinwiler BZO durch den Kanton wird am 21. März im Amtsblatt des Kantons Zürich und auf der Website der Gemeinde Hinwil publiziert. Der Hinwiler Gemeinderat verweist in seiner Mitteilung ausdrücklich auf die Möglichkeit, dass ab dann auch Privatpersonen den Entscheid innerhalb von 30 Tagen anfechten dürfen.