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Gesundheit

Nach Antrag von Gläubigern

GZO warnt vor Verzögerungen durch Sachwalter-Wechsel

Schon bald findet die Gläubigerversammlung des Spitals Wetzikon statt. Dabei können die Gläubiger auch über die Absetzung der Sachwalter abstimmen.

GZO warnt vor Verzögerungen durch Sachwalter-Wechsel

Nach Antrag von Gläubigern

Schon bald findet die Gläubigerversammlung des Spitals Wetzikon statt. Dabei können die Gläubiger auch über die Absetzung der Sachwalter abstimmen.

Das Datum war zwar schon länger bekannt, nun ist es aber auch offiziell: Am 8. September wird die Gläubigerversammlung des Spitals Wetzikon stattfinden. Die zuständigen Sachwalter haben diese am Donnerstag offiziell einberufen, indem sie die Einladung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert haben. Das Gesetz sieht eine solche Versammlung innerhalb von neun Monaten seit der Bewilligung der definitiven Nachlassstundung zwingend vor.

Das GZO ging im Mai 2024 erstmals in die provisorische Nachlassstundung, weil es eine 170-Millionen-Franken-Anleihe nicht mehr zurückzahlen konnte. Das Spital ist seither vor Betreibungen geschützt, um an der finanziellen Sanierung zu arbeiten. Die provisorische Nachlassstundung wurde mehrmals verlängert, im Dezember ging das Spital dann in die definitive Nachlassstundung über.


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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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