Support von Aktionären, Nein vom Kanton: So steht es um das GZO
Die Aktionärsgemeinden haben die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken beschlossen. Doch Hilfe vom Kanton wird es keine geben.
Die zwölf Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon beschlossen die Kapitalerhöhung von bis zu 50 Millionen Franken einstimmig an einer ausserordentlichen Generalversammlung vom Montagabend, wie das Spital am Dienstag mitteilte. Mit dem Ja zur Kapitalerhöhung setzten die Aktionärsgemeinden ein Signal für den Fortbestand des regionalen Gesundheitszentrums.
Das neue Kapital von insgesamt 50 Millionen Franken dient als notwendige Finanzierung für das Sanierungskonzept. Die Beschlussfassung erfolgte allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Nachlassvertrag zwischen der GZO AG und ihren Gläubigern zustande kommt und der Fortbestand des Spitals langfristig gesichert ist.
Die verbindlichen Zeichnungszusagen der Aktionärsgemeinden werden nun bei einem Treuhänder hinterlegt, wie das Spital schreibt. Kommt der Nachlassvertrag zustande, werden diese Zeichnungsscheine der GZO AG ausgehändigt, und der Verwaltungsrat der GZO AG kann das versprochene Kapital entsprechend abrufen.
Gemeinden decken Finanzierungslücke
Da die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung in einer Urnenabstimmung im November 2025 abgelehnt hatte, klaffte zuletzt eine Finanzierungslücke von 3,12 Millionen Franken. Die verbleibenden Aktionärsgemeinden haben sich jedoch darauf verständigt, diesen Differenzbetrag solidarisch auszugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die für die Sanierung erforderliche Summe von 50 Millionen Franken in jedem Fall erreicht wird.
In den beteiligten Gemeinden werden derzeit die entsprechenden Zusatzkreditvorlagen ausgearbeitet, über die die Stimmbevölkerung voraussichtlich im Juni an den Gemeindeversammlungen oder an der Urne befinden wird. Um das Risiko einer erneuten Differenz zu minimieren, werden die Kredite teilweise als Kostendach formuliert, das über den reinen Pro-Kopf-Anteil hinausgeht.
Zweijähriger Kampf gegen den Konkurs
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Ausgelöst wurde die Schieflage primär durch eine Anleihe in Höhe von 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Da das Spital die Mittel, die ursprünglich für den Neubau aufgenommen worden waren, nicht zurückzahlen konnte, bewilligte das Bezirksgericht Hinwil im Mai 2024 eine provisorische Nachlassstundung.
Diese Stundung wurde seither mehrfach verlängert und läuft aktuell bis Juni. Zentraler Bestandteil der Rettung ist neben dem frischen Kapital der Gemeinden ein geplanter Schuldenschnitt, bei dem die Gläubiger voraussichtlich auf einen grossen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen.
Kanton gibt keine Garantie
Im Februar ersuchten die GZO AG und elf Aktionärsgemeinden den Kanton um eine Garantie in Höhe von 50 Millionen Franken. Diese sollte sicherstellen, dass das Spital den Neubau vollenden kann.
Der Regierungsrat hat das Gesuch nun abgelehnt, wie der Kanton mitteilt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Sicherheiten seien nicht erfüllt.
Damit scheitert das Spital zum zweiten Mal mit dem Gang zum Kanton. Bereits im Februar 2024 hatte die GZO AG den Regierungsrat um finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Millionen Franken angefragt.
Der Regierungsrat hält fest, dass der Betrieb und die Finanzierung des Spitals in der Verantwortung der GZO AG und der Eigentümergemeinden lägen.
In der Mitteilung schreibt die Kantonsregierung, dass sie Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung habe. Der Regierungsrat verspricht: «Sollte die Sanierung durch die GZO-Verantwortlichen scheitern und eine Betriebseinstellung unausweichlich werden, wird die Gesundheitsdirektion die Spitalversorgung für die Bevölkerung des Zürcher Oberlands sicherstellen.» Das Amt für Gesundheit stehe bereits mit den umliegenden Spitälern, der Ärztegesellschaft des Zürcher Oberlands sowie der Rettungsorganisation Regio 144 im Austausch. (bes)