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Politik

Fertigstellung des Neubaus

Garantie statt Darlehen: GZO ersucht Kanton erneut um finanzielle Hilfe

Das GZO Spital Wetzikon sucht nach Möglichkeiten, um die Kosten für die Fertigstellung des Neubaus zu stemmen. Dabei helfen soll nun der Kanton, allerdings auf anderem Weg als noch vor zwei Jahren.

Um seinen Neubau fertigzustellen, will das GZO Spital Wetzikon sein Land an den Kanton verpfänden – und dafür eine Staatsgarantie erhalten.

Foto: Simon Grässle

Garantie statt Darlehen: GZO ersucht Kanton erneut um finanzielle Hilfe

Das GZO Spital Wetzikon sucht nach Möglichkeiten, um die Kosten für die Fertigstellung des Neubaus zu stemmen. Dabei helfen soll nun der Kanton, allerdings auf anderem Weg als noch vor zwei Jahren.

Der Neubau, der nicht fertig ist, aber modern wäre; ein Altbau, der saniert werden muss: So lässt sich die Immobiliensituation des GZO Spitals Wetzikon zusammenfassen.

Wären da nicht die finanzielle Schieflage und die Krise, in die das Regionalspital vor nunmehr bald zwei Jahren gerutscht ist. Ein Spital, das sich nun in der Nachlassstundung befindet und sanieren muss. Und das jetzt für einen Déjà-vu-Moment sorgt, indem es erneut den Kanton um Hilfe bittet. Er soll eine Garantie für über 50 Millionen Franken sprechen, damit das Spital den Neubau vollenden kann.

Fertigstellung des Neubaus gewährleisten

Einsparungen im laufenden Betrieb, Geldeinschuss der Besitzer mittels Aktienkapitalerhöhung und ein hoher Schuldenschnitt sind die zentralen Säulen, um eine nachhaltige Sanierung zu bewerkstelligen. Schon seit längerer Zeit ist klar, dass in diesen Überlegungen auch der unvollendete Neubau, dessen gescheiterte Refinanzierung am Ursprung der Krise steht, eine wichtige Rolle spielt.

Die Vorteile eines fertiggestellten Neubaus – für den es die 50 Millionen Franken braucht – sind aus Sicht der Spitalführung weniger Investitionen in den Altbau, ökologischere, effizientere und damit kostensparendere Abläufe in einer modernen Infrastruktur sowie ein attraktives Pfand für die Verhandlungen in einem Spitalverbund. Kapitalgeber würden dieses Projekt als sinnvoll erachten und grundsätzlich finanzieren. Wenn der Kanton mit einer Staatsgarantie bürgt.

Der Regierungsrat war bereits zu Beginn der Krise vom ehemaligen Verwaltungsrat für ein Darlehen in Höhe von 180 Millionen Franken angefragt worden. Es wurde mit der Begründung abgelehnt, das Spital sei nicht systemrelevant.

Interna legten inoffiziellen Weg offen

Anders als vor zwei Jahren wird das neuerliche Gesuch beim Regierungsrat von elf der zwölf Aktionärsgemeinden unterstützt – allen ausser Rüti.

Damit wird offiziell jener Weg eingeschlagen, der bereits informell im Sommer des letzten Jahrs ausgelotet worden und durch intern geleakte Dokumente im Herbst öffentlich geworden war.

Warum Rüti den Brief nicht unterschrieben hat

Elf von zwölf Aktionärsgemeinden haben den Brief unterschrieben, mit dem der Kanton Zürich um eine Garantie über 50 Millionen Franken ersucht wird.

Unter diesen Gemeinden ist auch Bubikon, obwohl dort das Stimmvolk am 30. November 2025 eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung abgelehnt hatte. Nicht unterschrieben hat von den zwölf Aktionärsgemeinden jedoch Rüti – obwohl sich dort 58 Prozent der Stimmbevölkerung für den GZO-Kredit über 6,7 Millionen Franken ausgesprochen hatten.

Der Bubiker Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) war für uns nicht erreichbar. Seine Rütner Amtskollegin Yvonne Bürgin (Die Mitte) hat sich schriftlich zum Abseitsstehen ihrer Gemeinde geäussert: «Wir haben den Brief nicht unterschrieben, da uns wichtige Informationen, beispielsweise zu Businessplan und Finanzierung, fehlen. Wie ich immer wieder gesagt habe, brauchen wir verlässliche Informationen, um zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Deshalb hat der Gemeinderat Anfang Jahr einen Fragenkatalog an das GZO geschickt, mit der Bitte, weitere Informationen offenzulegen. Dafür hat das GZO bis Mitte Februar Zeit.» (erh)

In einem Brief an die Präsidien der Aktionärsgemeinden, der uns vorliegt, stellte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) deutlich fest: «Der Kanton Zürich wird keine Besicherung eines allfälligen Darlehens vornehmen.» Das gelte auch für den Fall, dass das GZO nach erfolgreicher Abstimmung über die Aktienkapitalerhöhung mit erneuten Forderungen an den Regierungsrat gelange.

Garantie, kein Darlehen

Was stimmt Verwaltungsratspräsident Andreas Mika und Spitaldirektor Hansjörg Herren zuversichtlich, mit ihrem Ansinnen jetzt Erfolg zu haben?

«Wir haben die damaligen Ablehnungsgründe sorgfältig angeschaut und geprüft. Es geht heute um eine andere Summe, es geht um eine Garantie, kein Darlehen als solches. Für den Kanton sind aus unserer Sicht die finanziellen Risiken überschaubar. Er erhielte das Grundstück des GZO im Pfandrecht. Da wir in der Zone für öffentliche Bauten stehen, ist das für den Kanton mit langfristiger Planung interessanter als für eine Bank», erklärt Mika.

Dass das neuerliche Gesuch in eine ganz andere Stossrichtung gehe und kein Wiedererwägungsgesuch sei, betont auch Pascal Bassu (SP), Sprecher der Aktionärsgemeinden und Wetziker Stadtpräsident. «Mit diesem Gesuch geht es um die Zukunft, wie das Spital in den nächsten drei bis vier Jahren bis zum Spitalverbund aufgestellt werden kann, ohne sich mit dem Altbau auseinandersetzen zu müssen.»

Gang zum Kanton als einzige Variante

Fehlende Tarifsicherheit, unzureichende Gewinne, Finanzierung nicht kantonaler Spitäler: Die Spitalführung will mit ihrem Ansinnen die Systemfrage stellen. «Wir glauben, mit unserem Vorgehen, dem Grundstück als Pfand, eine Schablone für andere Spitäler im Kanton zu schaffen, die an einem ähnlichen Punkt stehen wie wir», sagt Mika. Denn am Kapitalmarkt sei es inzwischen praktisch unmöglich, Geld zu vernünftigen Konditionen zu erhalten – es sei denn, es gebe öffentlich-staatliche Garantien.

An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung nicht letztlich auch das GZO vor zwei Jahren in Gang gesetzt hat. «Nein, der Spitalfinanzierungsmarkt war schon vorher dysfunktional», stellt Mika klar. Und sagt: «Die einzige Variante, den Neubau zu finanzieren, geht aktuell über den Kanton.»

Und schliesslich sei es die Sorgfaltspflicht des Verwaltungsrats, alles für die Rettung des Spitals zu unternehmen. «Deshalb sind wir dazu verpflichtet, ein offizielles Gesuch beim Regierungsrat zu stellen.»

Auch die Bevölkerung, die mit der Abstimmung über die Finanzspritze hinter ihrem Spital stehe, stelle die Frage, welche Rolle der Kanton spiele. So formuliert es Bäretswils Gemeindepräsident Teodoro Megliola (FDP), der beim vorgängigen Mediengespräch Bassu unterstützend zur Seite steht. «Beim ersten Gesuch war das GZO ein ‹kranker Patient›, am Anfang der ‹Behandlung›. Jetzt ist das GZO ein Patient kurz vor der Genesung, wenn es mit der Nachlassstundung klappt.»

Irritation bei der Gesundheitsdirektion

Wie das Gesuch im gesamten Regierungsrat aufgenommen wird, wird sich weisen. Er wird es zu gegebener Zeit beantworten. Im Gesuch ist festgehalten, das die erfolgreiche Beendigung der Nachlassstundung und die Bestätigung des Nachlassvertrags vorausgesetzt sind.

Es scheint allerdings unwahrscheinlich, dass der Regierungsrat von seiner ursprünglichen Haltung abkehrt. Denn auch im Schreiben Ricklis an die Gemeinden verwies die Gesundheitsdirektorin auf den ursprünglichen Regierungsratsbeschluss, der das Spital als «nicht unverzichtbar» einstufte. Es fehle deshalb eine gesetzliche Grundlage, dem GZO entsprechende Sicherheiten zu gewähren.

In einem ersten offiziellen Statement zeigt sich die Gesundheitsdirektion irritiert: «Während andere Regionalspitäler ihre Verantwortung wahrnehmen und die (finanziellen) Herausforderungen eigenverantwortlich und erfolgreich angehen, gelangt das GZO schon wieder an den Kanton.» Als Gegenbeispiele nennt die Gesundheitsdirektion die Spitäler Uster, Limmattal und Männedorf.

Das GZO habe sich selbst in diese Lage gebracht und darüber hinaus die Ausgangslage für die anderen Spitäler am Kapitalmarkt erschwert. «Es ist nicht Aufgabe des Kantons, das GZO bei der Fertigstellung des Neubaus zu unterstützen.»

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