GZO-Gemeinden fordern Zusatzkredite – und bauen Puffer ein
Die elf Aktionärsgemeinden wollen das Millionen-Loch von Bubikon stopfen. Allerdings bleiben die genauen Beträge unklar.
Jetzt ist offiziell, was unsere Recherchen bereits Mitte Februar aufgedeckt hatten: Die elf verbleibenden Aktionärsgemeinden des GZO Spitals Wetzikon springen für den Ausfall von Bubikon in die Bresche und wollen die fehlenden 3,12 Millionen Franken gleich selbst besorgen.
Vier Monate nach dem Ja an der Urne zur Aktienkapitalerhöhung von 50 Millionen Franken, haben sich die Exekutiven darauf verständigt, diesen Fehlbetrag mittels Zusatzkrediten in den eigenen Gemeinden auszugleichen. Damit sichern die Besitzer jene Gelder ab, die als einer von drei zentralen Bausteinen – neben einem sehr hohen Schuldenschnitt und betrieblichen Sanierungen – für die Rettung des angeschlagenen Regionalspitals gelten. Bubikon selbst wird nach seinem Nein an der Urne künftig als Aktionärin ausscheiden.
Den Gesamtanteil von über 70 Prozent Ja-Stimmen im vergangenen November werten die Exekutiven als «ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Spitals Wetzikon». Man erachte es deshalb als folgerichtig, sich nun gemäss den Aktienanteilen am Differenzbetrag zu beteiligen.
Angst vor «Bubikon 2.0»
Ein exaktes Preisschild für die jeweiligen Gemeinden gibt es derweil noch nicht, dieses soll spätestens Mitte April kommuniziert werden. Klar ist aber schon jetzt: Die anstehenden Kredite bergen politischen Zündstoff. Die Verantwortlichen wollen sich nämlich für einen möglichen «Fall Bubikon 2.0» absichern.
Um bei einer neuerlichen Ablehnung an einer kommenden Gemeindeversammlung nicht wieder vor einem Scherbenhaufen zu stehen, sollen die beantragten Kredite insgesamt höher ausfallen, als es durch den eigentlichen Aktienanteil an den 3,12 Millionen Franken vorgegeben wäre.
Allerdings halten die Aktionärsgemeinden fest, dass die Kredite als sogenanntes Kostendach formuliert werden. Das bedeutet: Es wird am Ende nur so viel Steuergeld effektiv ausbezahlt, wie zum Erreichen der ursprünglich definierten Kapitalerhöhung von 50 Millionen zwingend notwendig ist. Letztlich fliesst das Geld ohnehin nur, falls die Gläubiger Mitte Mai dem Nachlassvertrag zustimmen.
Fahrplan steht
Während am Montag an einer ausserordentlichen Generalversammlung die Kapitalerhöhung formell beschlossen wird, bereiten die Exekutiven nun die Kreditvorlagen vor.
Die Gemeinderäte in Fischenthal und Seegräben können die Zusatzkredite in Eigenkompetenz absegnen. In der Stadt Wetzikon entscheidet das Parlament. Und in allen anderen acht Gemeinden hat das Stimmvolk an den Gemeindeversammlungen im Juni das letzte Wort.