GZO AG kann Nachlassdividende für Gläubiger erhöhen
Rechtsstreit mit Steiner beigelegt
Das nennt man wohl Timing: Am Tag der finalen Gläubigerversammlung meldet die GZO AG, dass der Rechtsstreit mit Generalunternehmer Steiner beigelegt ist. Das setzt zusätzliche Mittel frei.
Mehr als zwei Jahre lagen die GZO AG in Wetzikon und die Generalunternehmung Steiner AG in Zürich im Clinch. Es ging im Kern um die Frage, wer für die Verzögerungen und Mehrkosten am mittlerweile gestoppten Um- und Neubau des Spitals Wetzikon verantwortlich war und ob Steiner berechtigt war, den Werkvertrag im Mai 2024 zu kündigen.
Die GZO AG warf der Steiner AG vor, rund 16 Monate hinter dem Terminplan zu liegen und die Kosten massiv überschritten zu haben: Statt Baukosten von 225 Millionen Franken stand plötzlich die Zahl 340 Millionen im Raum. Auch hätte Steiner vertraglich geschuldete Finanz- und Kostenreportings sowie Zahlungsjournale nicht geliefert. Dadurch sei unklar gewesen, welche finanziellen Mittel wofür verwendet wurden.
Steiner sah dies naturgemäss anders. Das Unternehmen erklärte, es sei «angesichts der Situation gezwungen» gewesen, vom Vertrag zurückzutreten, und verwies dabei insbesondere auf die finanzielle Lage des GZO, das sich damals bereits in der provisorischen Nachlassstundung befand.
Nur kurze Zeit später geriet Steiner selbst in finanzielle Schwierigkeiten: Im Juni 2024 wurde bekannt, dass das Unternehmen beim Bezirksgericht Zürich wegen eines Liquiditätsengpasses eine provisorische Nachlassstundung beantragt hatte.
15,4 Millionen Franken für Gläubiger
Nun haben sich die beiden Parteien auf einen Vergleich geeinigt, wie die GZO wenige Stunden vor der Gläubigerversammlung bekanntgibt: Die Rechtsnachfolgerin der Steiner AG, die H56 Immo AG, zieht ihre Klage gegen die GZO AG zurück. Dafür fliesst eine Einmalzahlung der GZO AG in Höhe von 4,6 Millionen Franken an die H56 Immo AG.
Mit dem Rückzug der Klage erlischt das provisorisch eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht. Da die GZO AG dafür Rückstellungen von 20 Millionen Franken gebildet hatte, ermöglicht die Beilegung des Rechtsstreits die sofortige Ausschüttung der sogenannten Top-up-Dividende 1: Nach Abzug der Einmalzahlung wird die Differenz von 15,4 Millionen Franken frei – falls der Nachlassvertrag von den Gläubigern akzeptiert wird.
In diesem Fall steigt die sofortige Barausschüttung von 70,1 Millionen Franken (Festdividende 1) auf 85,5 Millionen Franken. Das entspricht 35,4 Prozent der Forderungen der Gläubiger.
Insgesamt steigt die fest zugesicherte Nachlassdividende der GZO AG auf 45,7 Prozent. Die Zahl errechnet sich aus den beiden Festdividenden (39,3 %) sowie der Top-up-Dividende 1 aus dem Steiner-Deal von 6,4 Prozent. Die Differenz zu den «bis zu 8,2 Prozent» sind die 4,6 Millionen, die sich die GZO AG den Vergleich kosten liess.

Weiter erhält die H56 Immo AG ein sogenanntes «Earn out»-Element, das eine jährliche Zahlung über sieben Jahre ab 2030 vorsieht, sollte die Ebitda-Marge der GZO AG über 13,5 Prozent liegen. Der Vergleichsvertrag ist somit zwingend an den Fortbestand der GZO AG gebunden. Um diese 13,5 Prozent einzuordnen: Die Marge sämtlicher Spitäler auf der Zürcher Spitalliste lag im Jahr 2025 bei durchschnittlich 8,7 Prozent.
Der Vergleichsvertrag tritt nur in Kraft, wenn der Nachlassvertrag von den Gläubigern angenommen und vom Nachlassgericht rechtskräftig bestätigt wird. Im Fall eines Konkurses ginge der Rechtsstreit weiter.
