Und was passiert im Fall eines Konkurses des GZO Spitals?
Tage der Entscheidung
Die Uhr tickt. Am 7. November endet für die Gläubiger die Frist, den Sanierungsplan für die GZO AG anzunehmen oder das Wetziker Regionalspital in den Konkurs zu schicken.
Showdown im Stadthofsaal in Uster. Am 28. Oktober findet die Gläubigerversammlung der in Nachlassstundung befindlichen GZO AG statt. Bis zum 7. November können sich die Gläubiger über den vorgelegten Sanierungsplan äussern.
Akzeptieren sie den Plan und verzichten auf mehr als 50 Prozent ihrer Forderungen – oder lassen sie das Spital Wetzikon in den Konkurs laufen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was entscheidet die Gläubigerversammlung am 28. Oktober?
Nichts. Die Gläubigerversammlung in Uster ist eine reine Informationsveranstaltung. Die beiden Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach werden durch die Versammlung führen, Vertreter der GZO AG werden den Gläubigern das Sanierungskonzept präsentieren und den Nachlassvertrag vorschlagen.
Klar ist eines: Es dürfte hitzig werden.
Wann stimmen die Gläubiger ab?
Die Abstimmung läuft seit dem 25. September. An diesem Tag haben die Sachwalter die Einladung an die Gläubigerversammlung im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Gleichzeitig haben die Gläubiger die Einladung per Post erhalten.
Die Frist zur Stimmabgabe endet am Samstag, 7. November (Poststempel). Das bedeutet, dass die letzten Stimmzettel wohl am 10. November bei den Sachwaltern eintreffen werden.
Warum können die Gläubiger nicht mit Nein stimmen?
Die Gläubiger erhielten unter dem Titel «Schriftliche Zustimmungserklärung zum Nachlassvertrag der GZO AG» einen Stimmzettel, der den Sachwaltern unterschrieben zurückgeschickt werden kann. Ob die erforderlichen Quoren erreicht werden oder nicht, hängt gemäss Gesetz (Art. 305 Abs. 1 SchKG) davon ab, wie viele Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen. Wer nicht abstimmt, lehnt automatisch ab.
Wann liegen die Resultate vor?
Es gibt keine fixe Frist. Die Sachwalter müssen die eingegangenen Stimmen auswerten und beurteilen, welche Forderungen stimmberechtigt und mit welchem Forderungsbetrag sie für das Quorum zu berücksichtigen sind. Danach legen sie das Ergebnis dem Nachlassgericht, dem Bezirksgericht Hinwil, zur Bestätigung vor. Das Nachlassgericht hat die Sachwalter angehalten, ihren Bericht bis spätestens 4. Dezember einzureichen.
Wann kommt es zum Konkurs?
Wenn die stimmberechtigten Gläubiger der 3. Klasse dem Nachlassvertrag nicht zustimmen. Diese Gläubiger haben ausstehende Forderungen von rund 223 Millionen Franken. Dazu zählen neben der Obligationenanleihe von 170 Millionen Franken auch offene Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern, vom Steueramt sowie weitere Darlehen. Der Nachlassvertrag kommt nur zustande, wenn eine der beiden gesetzlich vorgeschriebenen Doppelmehrheiten erreicht wird:
- Es muss mehr als die Hälfte aller Gläubiger zustimmen, und diese müssen zusammen mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Forderungssumme vertreten.
- Oder es stimmt ein Viertel der Gläubiger zu, sofern diese mindestens drei Viertel der Forderungssumme repräsentieren.
Wenn das Bezirksgericht Hinwil als Nachlassgericht feststellt, dass das erforderliche Quorum in keiner der beiden Varianten erreicht wurde, wird es den Konkurs eröffnen. Dieser wird umgehend im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.
Wie werden sich die Schwergewichte unter den Gläubigern verhalten?
Die Postfinance, flankiert von sieben weiteren Grossgläubigern, hat im September einen geharnischten Brief an die Sachwalter geschrieben. Sie teilte im Schreiben mit, dass sie dem Sanierungsplan nicht zustimmen werde, und forderte die GZO AG «dringlich auf, zeitnah in entsprechende Verhandlungen mit Investoren einzutreten».
Die Staatsbank und ihre Mitstreiter halten rund 118 Millionen Franken der offenen 170-Millionen-Anleihe. Als potenzielle Investorin im Schreiben ausdrücklich erwähnt ist die Infracore SA. Deren Angebot eines Sale-and-lease-back-Geschäfts hat die GZO AG geprüft und abgelehnt. Die wirtschaftliche Tragbarkeit sei nicht gegeben.
Offen ist die Frage, ob die briefliche Eskalation der Gläubiger eine Verhandlungstaktik war oder ob die Grossgläubiger tatsächlich davon ausgehen, dass sie mit einem Konkurs besser gestellt sind als mit einer Nachlassdividende von 39,3 bis 47,5 Prozent. Lehnen Postfinance und Co. den Sanierungsplan geschlossen ab, geht das Wetziker Spital in Konkurs.
Auf Anfrage wollte sich die Staatsbank nicht äussern, ob sie bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist. «Wir sind unseren Einlegern und unserem Eigentümer verpflichtet, weshalb wir unsere Verantwortung wahrnehmen und uns in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten für eine sachgerechte Wahrung der Gläubigerinteressen einsetzen», lautete die Antwort der Medienstelle.
Auch die GZO Creditor Group um den Schweizer Investor Gregor Greber und den Frankfurter Investmentfonds Clearway Capital hat sich zu Wort gemeldet. Die Gruppe, die nach eigenen Angaben rund 6 Prozent der ausstehenden Obligationenanleihe vertritt, ruft zum Boykott der Abstimmung und damit zur Ablehnung des Sanierungsplans auf.
Sie stört sich insbesondere an der Bewertung der Spitalimmobilien. Der Schweizer Immobilienberater Wüest Partner hat die Gebäude und Landreserven mit 12 Millionen Franken bewertet. Clearway Capital nennt die Zahl 55 Millionen.
Welche Optionen gibt es noch, wenn der Sanierungsplan nicht zustande kommt?
Nur noch eine: der Konkurs und die Schliessung des Spitals. Am 19. Dezember endet die definitive Nachlassstundung der GZO AG. Die Frist zwischen dem Entscheid des Bezirksgerichts und dem Ende der Nachlassstundung wäre zu knapp, um einen neuen Sanierungsplan aus dem Hut zu zaubern und eine Abstimmung abzuhalten.
Wie geht es weiter, wenn die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen?
Das Bezirksgericht muss den Nachlassvertrag prüfen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Gläubiger mit der Sanierung besser fahren als bei einem Konkurs. Der Spitalbetrieb läuft normal weiter. Genehmigt das Nachlassgericht den Vertrag, werden die elf Aktionärsgemeinden die vom Stimmvolk beschlossenen 50 Millionen Franken einschiessen. Der Sanierungsplan ist unabhängig von der Thurmed-Gruppe, die 7 Millionen Franken als Wandeldarlehen an die GZO AG einbringt.
Die Gläubiger erhalten im Januar 2027 eine Nachlassdividende von 29 Prozent ihrer Forderungen, später sollen weitere Zahlungen folgen, abhängig vom Ausgang eines Rechtsstreits mit der Generalunternehmerin Steiner AG und vom Geschäftsgang.
Die Thurmed AG hat die Möglichkeit, bis Ende 2027 51 Prozent der GZO AG zu übernehmen.
Kann ein Entscheid des Nachlassgerichts angefochten werden?
Ja, wie in jedem Gerichtsverfahren gibt es mehrere Instanzen. Ein Entscheid des Nachlassgerichts kann mit Beschwerde an das Obergericht des Kantons Zürich und danach mit Beschwerde in Zivilsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Hätte die Anfechtung eine aufschiebende Wirkung?
Grundsätzlich nicht. Diese müsste von der Beschwerdeinstanz ausdrücklich angeordnet werden.
Wie lange dauert es im Konkursfall, bis das Spital geschlossen würde?
Sobald der Konkurs verhängt wird, stoppt das Spital Neueintritte. Es dürfte dann rund vier Wochen dauern, bis die letzten Patienten entlassen oder in ein anderes Spital überführt werden.

