Infracore-Deal ist vom Tisch – Datum für GZO-Gläubigerversammlung steht
Spitalkrise vor entscheidender Phase
Die Würfel sind gefallen: Das GZO Spital Wetzikon und die Sachwalter haben die Unterlagen für die bevorstehende Gläubigerversammlung publiziert. Damit ist nun klar, wann die Entscheidung fällt.
Das GZO Spital Wetzikon und die Sachwalter haben am Freitagmorgen die Unterlagen für die bevorstehende Gläubigerversammlung veröffentlicht. Damit ist nun klar: Der Termin für die entscheidende Versammlung steht fest, und das Spital präsentiert seinen Gläubigern den geplanten Nachlassvertrag. Die Annahme dieses Vertrags ist die Voraussetzung, damit das Spital nicht in Konkurs geht.
Eine weitere wichtige Erkenntnis aus den publizierten Dokumenten betrifft den Immobilieninvestor Infracore: Dessen Angebot für eine Sale-and-Lease-back-Transaktion ist definitiv vom Tisch.
Infracore-Angebot auch nach Nachbesserung chancenlos
Bereits Ende August hatte die GZO AG entschieden, das Erstangebot der Infracore SA nicht weiterzuverfolgen. Auf Anraten der Sachwalter gab es Mitte September zwar nochmals ein Treffen, woraufhin Infracore ihr Angebot ergänzte und bis zum 31. Oktober verlängerte. Der Verwaltungsrat der GZO AG lehnte jedoch nach eingehender Prüfung auch diese nachgebesserte Offerte ab.
Die Gründe dafür sind laut den Unterlagen vielschichtig: Einerseits fehlten dem Angebot bindende Vertragsentwürfe für den Kauf und die Miete. Andererseits hätte der Verkauf der Immobilien an Infracore eine neue, ab dem ersten Jahr anfallende Mietzinsbelastung von vier Millionen Franken jährlich bedeutet.
Da die Aktionärsgemeinden zudem bestätigt hatten, dass sie bei einer solchen Transaktion keine Kapitalerhöhung sprechen, stünde das Spital ohne Betriebskapital da. Den Gläubigern wird aufgrund dieser fehlenden wirtschaftlichen Tragbarkeit und Nachhaltigkeit kein alternativer Nachlassvertrag vorgelegt.
Das bietet der offizielle Nachlassvertrag
Stattdessen stimmen die Gläubiger über den von der GZO AG ausgearbeiteten Nachlassvertrag ab, der die strategische Beteiligung der Thurgauer Spitalgruppe Thurmed beinhaltet. Der Nachlassvertrag sieht vor, dass die Gläubiger insgesamt zwischen 39,3 und 47,5 Prozent ihrer anerkannten Forderungen zurückerhalten. Wie hoch die finale Quote ausfällt, hängt von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Spitals und den benötigten Rückstellungen ab.
Ein erster Anteil von 29,0 Prozent des Betrags soll bereits 45 Tage nach der gerichtlichen Genehmigung des Vertrags ausbezahlt werden. Die Sachwalter empfehlen den Gläubigern die Annahme dieses Vertrags, da er im Vergleich zu einem Konkursszenario die wirtschaftlich bessere Alternative darstelle.
Versammlung Ende Oktober
Die formelle Gläubigerversammlung findet am Mittwoch, 28. Oktober, um 14 Uhr im Stadthofsaal Uster statt. Dort werden die Sachwalter über das bisherige Verfahren Bericht erstatten, während die GZO AG den Nachlassvertrag sowie die geprüften Alternativen nochmals detailliert vorstellen wird. Im Anschluss müssen die Gläubiger spätestens bis zum 7. November schriftlich über den Vertrag abstimmen.

