Trotz harscher Kritik: Warum das Pflegezentrum Bauma alternativlos bleibt
Die Anti-Folter-Kommission findet gewisse Zustände im Pflegezentrum Bauma «nicht menschenrechtskonform», die Verantwortlichen halten dagegen. Klar scheint einzig: Auch in Zukunft wird kein Weg am privaten Heim vorbeiführen.
Wenn sich die Wolken wie ein Schleier an das gräuliche Hochhaus am Fluss schmiegen, wirkt das Pflegezentrum in Bauma geradezu mystisch. Wer es für einen geheimnisvollen Ort hält, liegt zumindest insofern richtig, als das Heim im ehemaligen Spitalgebäude nicht mit seiner Einzigartigkeit hausieren geht.
Dabei hätte es dazu allen Grund: Trotz dem familiär klingenden Namen hat es wenig mit den Alters- und Pflegeheimen zu tun, wie man sie in fast jeder Gemeinde findet.
Hier leben Menschen verschiedenster Couleur: schuldunfähige Straftäter mit einer stationären Massnahme, Verwahrte, Straftäter in Sicherheitshaft oder Menschen, die die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) fürsorgerisch untergebracht hat. Sie alle eint, dass sie wegen ihres hohen Pflegebedarfs keinen Platz mehr in herkömmlichen Kliniken oder Gefängnissen haben. Das von einer privaten Aktiengesellschaft geführte Pflegezentrum ist ihre letzte Station.

Obwohl man den Eindruck hat, dass dem Pflegezentrum Bauma das Rampenlicht fern liegt, fand es jüngst wiederholt den Weg in die Schlagzeilen. Unter anderem wegen eines Besuchsberichts, von dem die Öffentlichkeit lange nichts erfährt. Bis mehrere Medien, darunter die «Neue Zürcher Zeitung», darüber berichten. Das Dokument liegt auch uns vor.
Absender ist die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Bei ihr handelt es sich um ein Expertengremium, dessen zwölf Mitglieder vom Bundesrat ernannt werden. Es hat den gesetzlichen Auftrag, die Situation von Menschen im Freiheitsentzug zu überprüfen. Auf 18 Seiten protokolliert die Kommission ihren Besuch im Frühling 2023.
Darin schildert sie die Bedingungen, die sie dort angetroffen hat. Neben positiven Feststellungen im Pflegebereich sticht der Öffentlichkeit und Medienschaffenden dabei insbesondere ein Begriff ins Auge – «nicht menschenrechtskonform» seien die Unterbringungsbedingungen in Bauma.
Schweizweit einzigartig
Was veranlasste die Kommission zu einem derart schweren Befund? Als Begründung nennt sie unter anderem die begrenzten Platzverhältnisse – enge und kurze Gänge im Neubau und insgesamt einen verschachtelten Gebäudekomplex – sowie karge, kaum wohnlich eingerichtete Räume. Mit eingeflossen ist die Tatsache, dass Bewohner in der Regel mehrere Jahre in Bauma verbringen.
Doch so sehr das Etikett «nicht menschenrechtskonform» leer schlucken lässt, so schwer fassbar ist der Begriff: Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass die Zürcher Gesundheitsdirektion als oberste Aufsichtsbehörde in ihrer Antwort die meisten Kritikpunkte aus dem Bericht relativiert.
Weshalb, wird in den Vorbemerkungen klar: Dort schreibt sie, Bauma sei «derzeit schweizweit die einzige Institution, die bezüglich Sicherheit und Pflegebedarf diese Dienstleistungen erbringen kann», also Pflege und Sicherheit unter einen Hut zu bringen vermag.
Auch das Pflegezentrum selbst reagiert auf den Bericht. Die Geschäftsleitung merkt unter anderem an, dass die Eindrücke der Kommission subjektiv seien, der Bericht «selektive Wahrnehmungen» vermittle und eine gewisse Ausgewogenheit fehle.
Wenn private Firmen Gefängnisse betreiben
Auf Nachfrage teilt das Pflegezentrum Bauma mit, man habe sämtliche Kritikpunkte der NKVF überprüft. «Von behördlicher Seite werden wir dabei laufend sehr genau begleitet», schreibt Geschäftsleitungsmitglied Alfred Weidmann. So hat das Pflegezentrum verschiedene Überprüfungen durchlaufen.
Seit Ende Oktober 2024 ist es vom Ostschweizer Strafvollzugskonkordat – einem überkantonalen Zusammenschluss zur Vereinheitlichung von Regelungen im Strafvollzug – als Vollzugseinrichtung anerkannt. Was konkret verbessert wurde, lässt das Pflegezentrum offen.
Man halte alle Vorschriften der Gesundheitsdirektion sehr genau ein, beteuert Weidmann. Auch bei Bauvorhaben – wie aktuell beim Neubau des Trakts «Villa», der 2026 bezogen wird – hole man im Vorfeld die Einschätzung der Behörde ein, ob das Projekt den Vorgaben und Empfehlungen entspreche.

Das Pflegezentrum Bauma ist – nicht zuletzt wegen seiner Einzigartigkeit – auch in der Fachwelt ein Thema. Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger hat das Heim besucht und übt in unserem Interview Kritik. Weniger an der Institution in Bauma, sondern mehr am System, das Teile des Vollzugs in private Hände gibt. Er wirft dabei die Frage auf, ob das legitim und rechtlich genau genug geregelt ist.
Auf Anfrage nennt das Zürcher Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) eine Passage im kantonalen Straf- und Justizvollzugsgesetz als Grundlage dafür, die Umsetzung von Strafen oder Massnahmen an Private zu delegieren.
Während des Vollzugs gebe es regelmässige Austauschsitzungen zwischen Amt, Institution und Klienten. Was die Vollzugsentscheidungen anbelangt, stehen den Insassen dieselben Rechtsmittelwege offen wie in staatlichen Einrichtungen.
Die eigentliche Aufsicht über das Pflegezentrum Bauma liegt aber nicht bei der Justizdirektion, sondern in erster Linie beim Bezirksrat Pfäffikon. Mindestens alle zwei Jahre besucht ein Mitglied die Institution und leitet seine Eindrücke an die Gesundheitsdirektion als oberstes Aufsichtsorgan weiter.
Mehr Platz für pflegebedürftige Häftlinge
Auch staatliche Gefängnisse wie die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies in Regensdorf, das schweizweit grösste Gefängnis für Männer, befassen sich zunehmend mit pflegebedürftigen Insassen. Bereits heute bestehen dort Angebote für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen. Diese Plätze sind sehr gefragt.
«Die Anforderungen im Umgang mit diesen Menschen steigen jedoch stetig und können heute nicht vollständig abgedeckt werden», sagt Yara Russer vom Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung. So fehlen etwa Kapazitäten für die körperliche Pflege und die Betreuung psychisch kranker Straftäter, die in den Kliniken keinen Platz finden.
Der Kanton will deshalb bis 2036 die JVA Pöschwies um 120 Plätze erweitern und beim Ausbau den Fokus auf die Abteilung Alter und Gesundheit legen. Geplant sind neben Pflegeplätzen auch gesonderte Bereiche für Verwahrte. Welche Leistungen einmal vor Ort erbracht würden, sei noch nicht klar. Das Amt stellt sogar die Möglichkeit einer Klinik innerhalb der Gefängnismauern in den Raum.

Ersetzen soll der Ausbau der Pöschwies das Pflegezentrum Bauma übrigens nicht. Der Bedarf an solchen Plätzen sei gross und könne vom Heim in Bauma heute nicht vollständig abgedeckt werden. Angesichts der Entwicklung des Bestands an Inhaftierten werde sich die Nachfrage weiter erhöhen. «Wir gehen davon aus, dass wir auch in Zukunft das Angebot des Pflegezentrums nutzen werden.»