«Bauma schliesst eine Lücke und ist unverzichtbar – aber reicht das?»
Interview mit einem Experten zum Pflegezentrum Bauma
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter rügt das Pflegezentrum Bauma. Im Interview warnt der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger: Das eigentliche Problem liege nicht in der Einrichtung – sondern im System.
Das Pflegezentrum Bauma hat in der Schweiz ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Es handelt sich um die einzige private Institution, die einen geschlossenen Massnahmenvollzug anbietet. Hier leben reguläre Patienten neben schuldunfähigen Straftätern mit einer «kleinen Verwahrung», Verwahrten, Straftätern in Sicherheitshaft oder Menschen, die die Kesb fürsorgerisch untergebracht hat. Dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) nach einem Besuch im Frühling 2023 bestimmte Bedingungen als «nicht menschenrechtskonform» bezeichnete, wirft deshalb Fragen auf. Im grossen Gespräch ordnet sie der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger ein.
Herr Brägger, die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ist in ihrem Bericht zum Pflegezentrum Bauma unter anderem zum Schluss gekommen, dass die räumlichen Verhältnisse verwahrten Personen kaum Bewegungsmöglichkeiten bieten. Das sei «nicht menschenrechtskonform». Wie ordnen Sie dieses Adjektiv ein?
Benjamin Brägger: Irgendwo zwischen nicht zielführend und kontraproduktiv. Der normale Bürger, der diesen Begriff hört, denkt an Bilder von Misshandlungen oder Folter. Man sollte ihn deshalb nur mit grösster Zurückhaltung verwenden – zumal unser Strafvollzug im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau hat. In der Westschweiz gibt es zwar Gefängnisse, die massiv überbelegt sind. Dort kann es menschenrechtlich schon problematisch werden, wenn etwa eine Zelle, die für eine Person ausgelegt ist, über eine längere Zeit mit drei Personen belegt wird. Doch das Pflegezentrum Bauma, das ich selbst auch schon besucht habe, hat den Standard eines normalen Pflegeheims mit konformen Lebensbedingungen.

