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Justiz

Interview zum Pflegezentrum Bauma

«Bauma schliesst eine Lücke und ist unverzichtbar – aber reicht das?»

Die Anti-Folter-Kommission kritisiert das Pflegezentrum Bauma und der Strafvollzugsexperte warnt: «Da rollt eine Welle auf uns zu.»

Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger sieht mit der alternden Gefängnispopulation ein grosses Problem auf die Gesellschaft zukommen.

Foto: Simon Grässle/Privat

«Bauma schliesst eine Lücke und ist unverzichtbar – aber reicht das?»

Interview mit einem Experten zum Pflegezentrum Bauma

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter rügt das Pflegezentrum Bauma. Im Interview warnt der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger: Das eigentliche Problem liege nicht in der Einrichtung – sondern im System.

Das Pflegezentrum Bauma hat in der Schweiz ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Es handelt sich um die einzige private Institution, die einen geschlossenen Massnahmenvollzug anbietet. Hier leben reguläre Patienten neben schuldunfähigen Straftätern mit einer «kleinen Verwahrung», Verwahrten, Straftätern in Sicherheitshaft oder Menschen, die die Kesb fürsorgerisch untergebracht hat. Dass die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) nach einem Besuch im Frühling 2023 bestimmte Bedingungen als «nicht menschenrechtskonform» bezeichnete, wirft deshalb Fragen auf. Im grossen Gespräch ordnet sie der Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger ein.

Herr Brägger, die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ist in ihrem Bericht zum Pflegezentrum Bauma unter anderem zum Schluss gekommen, dass die räumlichen Verhältnisse verwahrten Personen kaum Bewegungsmöglichkeiten bieten. Das sei «nicht menschenrechtskonform». Wie ordnen Sie dieses Adjektiv ein?

Benjamin Brägger: Irgendwo zwischen nicht zielführend und kontraproduktiv. Der normale Bürger, der diesen Begriff hört, denkt an Bilder von Misshandlungen oder Folter. Man sollte ihn deshalb nur mit grösster Zurückhaltung verwenden – zumal unser Strafvollzug im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau hat. In der Westschweiz gibt es zwar Gefängnisse, die massiv überbelegt sind. Dort kann es menschenrechtlich schon problematisch werden, wenn etwa eine Zelle, die für eine Person ausgelegt ist, über eine längere Zeit mit drei Personen belegt wird. Doch das Pflegezentrum Bauma, das ich selbst auch schon besucht habe, hat den Standard eines normalen Pflegeheims mit konformen Lebensbedingungen.

Gelten Menschenrechte nicht kategorisch?

Das Etikett «nicht menschenrechtskonform» ist ein unbestimmter Rechtsbegriff – wie übrigens die meisten. Es geht immer auch um Auslegung. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In der Schweiz gibt es etwa den Grundrechtsanspruch, dass sich jeder Insasse mindestens eine Stunde am Tag ohne Fesseln an der freien Luft bewegen kann. Ersteres kann man überprüfen. Wenn sich jetzt die Frage stellt, ob es für die freie Luft noch ein Fenster in der Hofmauer braucht oder der freie Himmel genügt, sind wir bei einem Detail, das einer Interpretation bedarf.

Dr. Benjamin Brägger (58) hat sich nach seinem Jurastudium auf den Strafvollzug spezialisiert und verfügt inzwischen über mehr als 30 Jahre Erfahrung in diesem Fachbereich. Der in Düdingen FR wohnhafte Thurgauer war als Führungskraft in verschiedenen Strafanstalten und als Amtsleiter tätig. Ausserdem leitete er während acht Jahren das Sekretariat des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von elf Kantonen mit dem Ziel, die Bedingungen im Strafvollzug zu vereinheitlichen. Heute lehrt er am Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug (SKJV) und am Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). (mmu)

Dann verstehen Sie also, dass sich das Pflegezentrum in seiner Reaktion auf den Standpunkt stellt, dass der Bericht mehrheitlich «subjektive Eindrücke» und «selektive Wahrnehmungen» portiere?

Es liegt im Auftrag der Kommission, die Bedingungen auch nach dem internationalen Wording zu überprüfen und dementsprechend auf Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben. Diese gilt es ernsthaft zu analysieren. Klar ist aber auch: In der Schweiz wird niemand systematisch gefoltert, benachteiligt oder gequält. Deshalb hat die Kommission mit dieser Wortwahl leider den Fokus aufs Kleine und damit weg von der grossen Frage gelenkt: Dürfen private Institutionen wie das Pflegezentrum Bauma im Strafvollzug Zwangsmassnahmen beschliessen?

Und, dürfen sie?

Das Gesetz sieht vor, dass Freiheitsstrafen grundsätzlich nur in staatlichen Institutionen verbüsst werden dürfen – das gilt auch für die Verwahrung. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn der Gesundheitszustand des Gefangenen dies erfordert, erlaubt das Strafgesetzbuch ausnahmsweise den Vollzug ausserhalb der staatlichen Einrichtung.

Also hat alles seine Ordnung.

Nicht ganz. Das Pflegezentrum Bauma ist zwar mittlerweile vom Ostschweizer Strafvollzugskonkordat (getragen von acht Kantonen – Anmerkung der Redaktion) als Vollzugseinrichtung anerkannt. Das ist enorm wichtig, schliesslich kann so auch die Einhaltung von Mindeststandards überprüft werden. Es ist ausserdem von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich als Pflegeinstitution anerkannt. Doch nun fehlt in meinen Augen noch eine justizseitige Anerkennung, mit der unter anderem die justizvollzugsseitige Aufsicht und der Beschwerdeweg gegen die Anwendung von unmittelbarem Zwang oder Disziplinarmassnahmen geregelt sind. Das ist in einem Rechtsstaat elementar.

Warum?

Wenn man eine Person einsperrt, muss man per Definition Zwangsmassnahmen anwenden. Weil das Gewaltmonopol aber exklusiv beim Staat liegt, muss die kantonale Politik per Gesetz detaillierte Regeln aufstellen, wann, wie und an wen sie es delegiert. Zahlreiche Rechtswissenschaftler sagen sogar, dass man den unmittelbaren Zwang nicht delegieren respektive an Private auslagern darf, weil eine solche Praxis auch die Bildung privater Polizeikorps ermöglichen würde.

Es gibt viele andere private Institutionen, die verurteilte Straftäter beherbergen. Etwa im Rahmen einer stationären Massnahme oder der Behandlung einer Drogensucht. Stellt sich diese Frage dort nicht?

Unser Strafgesetzbuch sieht vor, dass therapeutische Massnahmen und Suchtbehandlungen in privaten Institutionen durchgeführt werden können, wenn diese über eine kantonale Bewilligung und Aufsicht verfügen. Bei diesen offen geführten Einrichtungen steht die Therapie im Vordergrund, nicht das Einsperren. Private Massnahmeninstitutionen, die geschlossen geführt werden, sind dagegen wegen des Gewaltmonopols des Staats problematisch. Denn dort muss insbesondere zur Verhinderung einer Flucht unmittelbarer physischer Zwang gegenüber den Eingewiesenen angewendet werden – und das wiederum ist im Grundsatz staatlichem und vereidigtem Personal vorbehalten. Das Pflegezentrum Bauma ist die einzige private Einrichtung, die einen geschlossenen Massnahmenvollzug anbietet. Deshalb gilt es hier den gesetzlichen Rahmen und die staatliche Aufsicht sehr genau zu prüfen.

Der zweite Punkt, den die Kommission in ihrem Bericht zum Pflegezentrum Bauma implizit kritisiert, ist der Umstand, dass dort strafrechtlich verurteilte Personen zusammen mit Menschen untergebracht sind, die über ein Zivilgericht, die Kesb oder auf eigenen Wunsch eingeliefert werden. Etwas salopp zusammengefasst: Das Sicherheitsdispositiv für Erstere beschränkt die Freiheit der Letzteren.

Man kann diese Durchmischung schon kritisch hinterfragen. Hat jemand, der kein Justizklient ist oder als Verwahrter seine Strafe bereits abgesessen hat, nicht Anrecht darauf, in einer anderen Abteilung unterzukommen als eine strafrechtlich verurteilte Person? Ich kann mir gut vorstellen, dass das nicht allen gefällt. Doch letztlich komme ich wieder auf die juristische Grundlage zurück: Ist die Anwendung von nicht medizinisch gerechtfertigten Zwangsmassnahmen durch Private – von der Isolation bei renitenten Personen bis zur Verhinderung einer Flucht – überhaupt gesetzlich legitimiert? Meines Wissens nicht.

Hand aufs Herz: Ist denn diese Frage nicht etwas gar spitzfindig? Schliesslich ist das Pflegezentrum die einzige Institution der Schweiz, die pflegebedürftige Straftäter im geschlossenen Vollzug adäquat behandeln kann.

Es bietet tatsächlich etwas an, das der Staat nicht zur Verfügung stellt – es schliesst eine Lücke, und das System kann nicht darauf verzichten. Deshalb sind alle froh, und wo kein Kläger, da kein Richter. Doch wir sind nun mal ein Rechtsstaat, und als solcher müssen wir uns fragen: Reicht das? Das sollte unbedingt auf politischer Ebene geklärt werden – auch weil sich das Problem in Zukunft noch erheblich verschärfen wird. Unsere Insassen werden nämlich immer älter und damit auch pflegebedürftiger. Da rollt eine Welle auf uns zu. Die Kurve der über 60-jährigen Insassen steigt exponentiell an.

Können Sie das etwas genauer ausführen?

Das lässt sich mit mehreren Faktoren erklären. Neben der demografischen Realität, dass die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft kontinuierlich steigt, wurden in den letzten Jahren die Freiheitsstrafen für schwere Delikte verlängert. Zusätzlich sehen wir eine Tendenz, dass Rentnerinnen und Rentner zunehmend straffällig werden – mitunter auch, weil einige das Gefühl haben, straffrei zu bleiben. Unsere Gefängnisse sind aber auf junge Männer ausgelegt.

Inwiefern ist das ein Problem?

Senioren haben ganz andere Bedürfnisse, etwa dasjenige nach mehr Ruhe. In Deutschland gibt es deshalb sogar spezialisierte Seniorengefängnisse. Richtig schwierig wird es aber, wenn die Alternden dereinst Unterstützung im Alltag bis hin zu Pflegeleistungen brauchen. Zumal das Gesetz vorsieht, dass Freiheitsstrafen grundsätzlich nur in staatlichen Institutionen verbüsst werden können.

Eine grosse Herausforderung dürften dabei auch die Personen mit einer ordentlichen Verwahrung darstellen, ihre Zahl nimmt ebenfalls zu.

Richtig. Der Mord an der Pfadi-Führerin Pasquale Brumann von 1993 in Zollikerberg hat dazu geführt, dass Verwahrte öfter länger einbehalten oder gar nicht mehr freigelassen werden. Inzwischen kommt rund die Hälfte bis zum Tod nicht mehr frei – und wenn wir die Menschen nicht mehr rauslassen, kostet uns das viel Geld. Weil ein Verwahrter seine Strafe bereits abgesessen hat, sollte er gemäss neuerer Lehrmeinung bessere Haftbedingungen als ein Strafgefangener haben.

Was müssen wir uns unter besseren Haftbedingungen vorstellen?

Im Rahmen der Verwahrung, bei der die Sicherung im Vordergrund steht, hat man grundsätzlich das Recht, im geschlossenen Vollzug ein Leben zu führen, das mit demjenigen eines freien Menschen vergleichbar ist. Da geht es um alltägliche Dinge wie Grillieren, einen Kräutergarten zu pflegen oder generell eine Freizeitinfrastruktur zu geniessen – alles selbstverständlich in einem hoch gesicherten Umfeld. Insofern sind auch die im Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter erwähnten Verbesserungsvorschläge für das Pflegezentrum Bauma ernst zu nehmen. Ich persönlich finde das auch richtig so.

Da dürften nicht alle Ihre Meinung teilen. Verwahrt werden Menschen, die schreckliche Dinge getan haben. Da hält sich das Verständnis vieler Bürgerinnen und Bürger in Grenzen.

Als Straftäter bleibt der Bürger ein Bürger – und vor allem ein Mensch. Wir sind ein Rechtsstaat, in dessen Verfassung steht, dass die Menschen- und Grundrechte garantiert werden müssen. Das gilt natürlich auch für Verwahrte. So darf ein Verwahrter zum Beispiel abstimmen oder, wie kürzlich im medial beleuchteten Fall des Baby-Quälers René Osterwalder, selbstbestimmt über seinen Tod entscheiden können. Ich weiss, es gibt Menschen, die das nicht verstehen und teils so weit gehen, dass sie sich wieder die Einführung von Wasser, Brot und Prügelstrafe zurückwünschen.

Was entgegnen Sie diesen Leuten?

Ich sage Ihnen, dass sie in ein anderes Land ziehen müssen. Ich dagegen schätze mich glücklich, in einem Land zu leben, in dem man anständig behandelt wird, auch wenn man etwas Falsches getan hat. Der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski hatte einmal geschrieben, dass man den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft am Zustand ihrer Gefangenen ablesen könne. Ich finde, das trifft es gut.

Bislang werden die Verwahrten in geschlossenen Abteilungen in den regulären Justizvollzugsanstalten untergebracht. Müsste der Staat neue Gefängnisse für Verwahrte und pflegebedürftige Insassen bauen?

Auf der grünen Wiese ist das eher unrealistisch – der hohen Kosten wegen. Möglich wäre dagegen der Ausbau gewisser Trakte in bestehenden Anlagen. In der Justizvollzugsanstalt Solothurn läuft ein interessantes Projekt mit einer Kleingruppe, und auch in der JVA Pöschwies in Regensdorf und der JVA Bostadel in Zug sind Planungen im Gange.

Dann würde es eigentlich auf der Hand liegen, dort auch gleich noch eine Infrastruktur für Pflegedienstleistungen aufzubauen.

Genau. Man könnte eine kleine Klinik auf das Areal bauen, dann wäre von Beginn weg die Grundsicherheit gegeben, und die Sicherheit würde durch staatliches Personal gewährleistet. Für die Pflege könnten dann private Dienstleister eingesetzt werden, was mit dem Gewaltmonopol ohne Weiteres vereinbar ist. Das wäre meiner Meinung nach die Ideallösung.

Warum ist das nicht bereits geschehen?

Weil uns hier der Föderalismus im Weg steht. Mit Ausnahme des Kantons Zürich, der seiner Grösse wegen genügend eigene Insassen hätte, könnte kaum ein Kanton derart hohe Kosten stemmen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten dann als Exekutivpolitiker ein solch grosses Projekt vor Ihrem Kantonsparlament durchbringen, wenn Sie nur zehn Prozent der Insassen stellen. Es bräuchte ergo auch noch ein Konkordat zwischen verschiedenen Kantonen. Und schliesslich müssten die Bau- und Betriebskosten von allen einweisenden Kantonen gemeinsam getragen werden, was heute noch nicht der Fall ist. Sie sehen, die Hürden und Steine im politischen Weg sind gross. Da sind Private eben viel flexibler.

Könnte denn nicht der Bund das Heft in die Hand nehmen?

Nein, weil das Justizvollzugswesen gemäss der Verfassung in der Verantwortung der Kantone liegt. Es gäbe zwar theoretisch die Möglichkeit, über die Subventionsgesetzgebung etwas zu erreichen. So, wie es der Bund schon für den Bau von Ausschaffungsgefängnissen gemacht hat. Doch dafür bräuchte es schon einen extremen politischen Druck.

Vorderhand bleibt also das Modell Bauma die Lösung?

Vorderhand schon. Das Pflegezentrum Bauma ist unter dem Strich die zweitbeste Lösung. Eine Lösung, die wir unbedingt brauchen, und über die sind wir sehr, sehr glücklich, weil sie den Kantonen sehr viele Probleme löst. Umso wichtiger ist es, dass die grundlegenden juristischen und gesellschaftlichen Fragen beantwortet werden.

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