Politik

Stadtrat verbietet Sprengaktivitäten im Tätsch nach Explosion

Auf dem Tätsch-Areal bei Luckhausen darf bis auf Weiteres nicht mehr gesprengt werden. Der Stadtrat von Illnau-Effretikon argumentiert mit der Polizeiverordnung.

Stadtrat verbietet Sprengaktivitäten im Tätsch nach Explosion

Nach Explosion

Auf dem Tätsch-Areal bei Luckhausen darf bis auf Weiteres nicht mehr gesprengt werden. Der Stadtrat von Illnau-Effretikon argumentiert mit der Polizeiverordnung.

Der Stadtrat von Illnau-Effretikon hat weitere Sprengaktivitäten auf dem Areal Tätsch in Illnau vorsorglich verboten. Grund ist die Explosion vom 25. Februar, bei der mehrere hundert Kilogramm Sprengstoff detonierten und grosse Schäden in der Umgebung verursachten.

Das Verbot gilt mindestens so lange, bis die Betreiberin der Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch nachweist, dass künftige Sprengungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und die laufenden Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig, schreibt der Stadtrat in seinem Beschluss. Der stellvertretende Stadtschreiber Marco Steiner konkretisiert auf Anfrage: «Das Verbot gilt ab sofort, es gibt jedoch eine Rekursfrist gegen den Beschluss.»

Grosser Sachschaden

Bei der Explosion entstand ein mehrere Meter grosser Krater. Zwei Personen wurden leicht verletzt, rund 150 Schadenmeldungen gingen ein. Die Schadensumme wird auf etwa vier Millionen Franken geschätzt.

Auf dem Areal im Tätsch finden seit den 1960er Jahren Schulungen für Blaulichtorganisationen sowie Sprengkurse statt. In der Vergangenheit habe es vereinzelte Reklamationen wegen Lärm und Erschütterungen gegeben, schreibt der Stadtrat weiter.

Er stützt das vorsorgliche Verbot auf die kommunale Polizeiverordnung, die unter anderem den Schutz von Menschen, Umwelt und Eigentum vor übermässigen Immissionen regelt.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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