Lärmendes Feuerwerk könnte in Maur verboten werden
Kein Knallen und Böllern
Weil es für Mensch und Tier eine Belastung darstellt, wird jetzt auch in Maur die Forderung nach einem Verbot von lärmendem Feuerwerk laut.
Wenn es in den Ohren laut und am Himmel gelegentlich hell wird, ist wieder 1. August oder Silvester. Doch am Feuerwerk können sich nicht alle gleichermassen erfreuen. So ploppen in den Oberländer Gemeinden seit einigen Monaten vermehrt Forderungen nach Feuerwerksverboten auf. Jetzt auch in Maur.
Zwei Personen aus dem Ortsteil Binz reichten am 14. März eine Einzelinitiative dazu ein. Neu soll auch in Maur das Abbrennen und Abfeuern von lärmendem Feuerwerk verboten werden – ganz nach dem Vorbild von Bubikon, Dürnten und Gossau.
An der Bundesfeier und in der Neujahrsnacht dürfte man demnach nur noch Feuerwerk zünden, welches keinen Lärm macht. Die Gemeinde könnte für das Abbrennen von Feuerwerk an anderen Tagen im Jahr weiterhin Bewilligungen erteilen. Dafür hat sie die Möglichkeit, örtliche und zeitliche Einschränkungen zu definieren, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wie Gemeindeschreiber Christoph Bless auf Anfrage schriftlich festhält, hatte Maur in den vergangenen Jahren bisher keine Feuerwerksgesuche erhalten.
Zum Wohl von Mensch und Tier
«Empfindliche, auch kranke Menschen sowie Wild-, Nutz- und Haustiere leiden unter dem sehr lauten
und repetitiv lauten Feuerwerkslärm», begründen die Initianten ihre Forderung. Dabei könnten die Betroffenen gesundheitliche Schäden erleiden. Zudem verschmutze der Feinstaub die Luft und der Abfall die Umwelt.
Die Initianten merken des Weiteren an, dass die Nachtruhe und die Befindlichkeit der Einwohner an diesen zwei Daten bereits über mehrere Tage hinweg gestört würden. Grund dafür seien Menschen, die zwei bis drei Tage vor und nach den erlaubten Zeiten lärmendes Feuerwerk abfeuerten.
Die Gemeindeversammlung entscheidet
Der Maurmer Gemeinderat hat die Initiative geprüft und nun für gültig erklärt, wie er am Freitag mitteilt. Ob das Anliegen in Maur Unterstützung findet, ist aber noch unklar. Der Gemeinderat wird sich erst zur Initiative äussern, wenn er der Gemeindeversammlung die Vorlage unterbreitet. Über das Geschäft werden die Maurmerinnen und Maurmer letztlich an der Versammlung vom 8. Dezember befinden.
Bei einem Ja wird die Polizeiverordnung, in der das Feuerwerksverbot festgehalten würde, nach einer Rekursfrist von 30 Tagen entsprechend angepasst.