Darüber informierte das GZO Spital Wetzikon seine Gläubiger
Das Regionalspital befindet sich in der alles entscheidenden Phase der Nachlassstundung. Wie sehen die aktuellen Zahlen aus? Was ist mit dem Sanierungskonzept? Hier gibt es die Antworten.
Verhältnissmässig lange war es ruhig um das GZO Spital Wetzikon. Das sich nach wie vor in der Krise und definitiven Nachlassstundung befindende Regionalspital hatte zuletzt im November gross in der Öffentlichkeit gestanden. Damals sprachen sich an der Urne insgesamt 11 der 12 Besitzergemeinden in der Region für eine Aktienkapitalerhöhung zugunsten der GZO Spital AG aus. Die 47 Millionen Franken sind neben einem sehr hohen Schuldenschnitt und betrieblicher Sanierungen die dritte wichtige Säule für die Sanierung des in finanzieller Schieflage geratenen Gesundheitsinstituts.
Am Donnerstag liessen die Aktionärsgemeinden in einer Mitteilung verlauten, dass die Suche nach den fehlenden 3 Millionen Franken noch andauert. Aus Sicht der Verantwortlichen braucht es 50 Millionen Franken, um den möglichen Konkurs zu verhindern. Am Freitagmorgen nun informierte die Spitalführung alle Gläubiger in einem Online-Seminar über den aktuellen Stand der Dinge.
Der Geschäftsgang
Noch ist der Jahresabschluss für 2025 nicht gemacht, dennoch wurde der aktuelle Fortschritt des betrieblichen Wachstums aufgezeigt. Auch von einer stabilen personellen Situation wurde gesprochen. Zu den Zahlen:
- Von Januar bis November konnte der betriebliche Ertrag von 137,7 auf 138,4 Millionen Franken gegenüber derselben Periode im Vorjahr gesteigert werden.
- Der Sachaufwand wurde um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr und gar 7 Prozent gegenüber dem Budget auf 42,3 Millionen Franken reduziert.
- Die wichtige Ebitda-Marge – sprich der Gewinn vor Zinsen und Abschreibungen – liegt bei 4,1 Prozent. Für das gesamte vorherige Jahr lag sie ohne Beraterkosten und die Kosten der Sachwalter im Zusammenhang mit der Spitalsanierung bei 3,7 Prozent.
Gesteigert wurde ebenfalls die Anzahl der stationären Austritte. Im Businessplan des Spitals ist diese Entwicklung ebenfalls ein wichtiger Faktor, um die Ebitda-Marge innert zehn Jahren weiter auf über 8 Prozent zu steigern. So gehen Branchenexperten davon aus, dass ein Spital eine Marge von mindestens 8 Prozent benötigt, um langfristig investieren zu können. Die Zürcher Gesundheitsdirektion fordert gar 10 Prozent.
Was die Anzahl Fälle betrifft, kann das Spital ebenfalls eine Steigerung verzeichnen. Bis Ende November verliessen das GZO 9211 stationäre Patienten, 376 Fälle mehr als 2024.
Das geschärfte Sanierungskonzept
Vorgestellt wurde zudem ein aktualisierter Zwischenstand des im Oktober 2024 präsentierten und inzwischen nachgeschärften Sanierungskonzepts. Dabei muss die Ausgestaltung nicht allein die Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigen, sondern zugleich den bestehenden politischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Auch das Sanierungskonzept 2.0 beruht nach wie vor auf einem Schuldenschnitt. Dieser ist die Grundvoraussetzung, damit die GZO AG ihre Existenz sichern kann, sofern er von den Gläubigern angenommen wird. Ursprünglich sollte der Schuldenschnitt bei bis zu 70 Prozent zu liegen kommen. In den am Freitag präsentierten Unterlagen findet sich diesbezüglich gar keine Angabe mehr.
Allerdings wird neu die sofortige Barauszahlung – auch zu deren Höhe findet sich keine Angabe – um weitere Elemente ergänzt werden. Als eines dieser Elemente ist die anteilige Auszahlung eines allfälligen Ebitda-Überschusses über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Heisst: Erwirtschaftet das Spital einen operativen Gewinn, wird ein Teil davon direkt an die Gläubiger ausgezahlt. Weitere Ergänzungen befinden sich aktuell in der Prüfung.
Falls die Finanzierung für den Neubau zustande kommt, sieht der Plan vor, dass das GZO die Rückzahlung von 25 Millionen Franken aufschieben darf. Dieses Geld müsste das Spital erst in zehn Jahren an die Gläubiger zurückzahlen. Für die Fertigstellung des Neubaus werden darüber hinaus Fremdmittel in Höhe von 50 Millionen benötigt. Zusätzlich zu den 20 Millionen Franken, die aus der Aktienkapitalerhöhung der Aktionärsgemeinden dafür vorgesehen sind. Den Neubau fertigzustellen würde den zukünftigen finanziellen Spielraum aus dem Betrieb weiter stärken und die Rückzahlungsfähigkeit gegenüber den Gläubigern erhöhen, so die Verantwortlichen. Ob diese Variante umgesetzt wird, hänge jedoch massgeblich von den Kosten der Fremdfinanzierung ab.
Geld erhofft sich das GZO auch aus dem juristischen Clinch mit der Baufirma Steiner AG. Sollte das Spital diesen Prozess gewinnen, würde das Geld (nach Abzug der Anwaltskosten) dazu verwendet, die Schulden bei den Gläubigern zu begleichen.
Geprüft, aber verworfen wurden verschiedene Ideen, welche vonseiten Gläubiger und Gläubigerausschuss aufgebracht wurden. Dazu zählen die Abgabe des Grundstücks im Baurechtzins an die Gemeinden oder die Gründung einer Auffanggesellschaft.
Das laufende Nachlassverfahren
Die Sachwalter des GZO, Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach, sprachen über den weiteren geplanten Verlauf der Nachlassstundung. Zunächst wird der Schuldenruf für die Anleihegläubiger am 9. Februar abgeschlossen und danach ausgewertet. Gleichzeitig unterstütze und beaufsichtige man das GZO bei der Ausarbeitung des Nachlassvertrags und erstelle einen aktuellen Liquidationsstatus. Hier geht es darum, was passieren würde, wenn das GZO heute Konkurs ginge. Wie viel Geld bekämen die Gläubiger dann noch? Dieser Vergleich soll den Gläubigern zeigen, dass sie bei einer Sanierung besser wegkommen als bei einer Schliessung.
In der ersten Aprilhälfte wird voraussichtlich zur Gläubigerversammlung eingeladen, die dann Mitte Mai stattfinden soll. Bisher stand ein Termin im März im Raum. An dieser Versammlung wird der fertige Rettungsplan, der Nachlassvertrag vorgestellt. Abgestimmt wird danach schriftlich. Wichtig: Gläubiger erster Klasse, also Mitarbeitende, sind per Gesetz davon ausgeschlossen. Ihre Löhne sind gesetzlich geschützt.
Die Hürden für eine Zustimmung sind hoch: Es braucht nicht nur eine Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger, sondern diese müssen auch einen Grossteil der gesamten Schuldensumme repräsentieren. Bei genügender Zustimmung stellen die Sachwalter ihren Antrag ans Gericht, um den Nachlassvertrag zu bestätigen. Dazu wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt.
All dies muss vor dem 19. Juni geschehen, da zu diesem Zeitpunkt die definitive Nachlassstundung endet. Theoretisch könnte sie noch einmal um ein halbes Jahr bis zum 19. Dezember verlängert werden.