Blaulicht

Crime-Serie

Die Frage nach dem fehlenden Blut auf der Waffe

Der mutmassliche Raubmörder von Dübendorf musste in den 1940er Jahren mit einem harten Urteil rechnen. Doch so einfach war die Beweislage wegen der umstrittenen Tatwaffe nicht.

Die Frage nach dem fehlenden Blut auf der Waffe

Crime-Serie

Der mutmassliche Raubmörder von Dübendorf musste in den 1940er Jahren mit einem harten Urteil rechnen. Doch so einfach war die Beweislage wegen der umstrittenen Tatwaffe nicht.

Im Juni 1947 stand der Hauptverdächtige, der den Milchhändler Otto Egloff in Gfenn ermordet und ausgeraubt haben soll, vor dem Schwurgericht Pfäffikon. Der Beschuldigte schilderte die strenge, lange Arbeitszeit bei Egloff, bei dem sich Angestellte wegen seines geizigen und brutalen Wesens nie lange gehalten hätten. Er selbst habe auch Schläge erhalten, und sie hätten häufig Differenzen gehabt. Für 65 Franken im Monat war er beim Milchhändler angestellt, wie die NZZ damals berichtete.

An seinem letzten Arbeitstag kam es laut den Darstellungen des Knechts zu einer heftigen Auseinandersetzung mit dem Chef. Egloff soll ihm die Ausstellung eines Zeugnisses und die versprochene Bezahlung für 14 Tage verweigert, seinen Koffer die Treppe hinuntergeworfen und ihm eine kräftige Ohrfeige gegeben haben.

Drei Monate nach der Tat fand ein Gärtnergehilfe auf der gleichen Wiese unweit des blutigen Handschuhs eine rostige Dreikantfeile.

Dieser Zwist gärte offenbar noch lange in den Gedanken des Beschuldigten, und er sagte vor Gericht aus, dass der Streit ein Motiv für die sechs Jahre später begangene Tat bildete. Sein ehemaliger Chef sei verantwortlich gewesen, dass er später keine Lehrstelle als Metzger bekommen habe. Er habe darum während der folgenden Jahre geschworen, eines Tages mit Egloff abzurechnen.

Jähzornig, frech, verlogen

Die Befragung anderer Arbeitgeber zeichneten ein schlechtes Bild des Angeklagten. Übereinstimmend wurde er als frech, jähzornig, verlogen und als unverträglicher Aufschneider und schlechter Arbeiter geschildert. Auch das dargestellte Bild von Otto Egloff als tyrannischer Chef wurde später von mehreren Befragten ganz anders beschrieben.

Vor Gericht erläuterte der Beschuldigte noch einmal, was am Tag der Abrechnung geschehen war, und stellte seine Tat als Notwehr dar. Während des Handgemenges mit seinem ehemaligen Chef habe er erkannt, dass dieser ein spitzes Instrument in der Hand gehalten und damit zum Schlag ausgeholt habe. Da habe er gedacht: «Du oder ich.»

Wie er das Instrument in seine Hand brachte und damit auf Egloff einschlug, daran konnte er sich nicht erinnern. Er habe nichts mehr gesehen, weil ihm Blut über die Augen geflossen sei.

Polizeihunde suchen Waffe

Was für ein Instrument das war, konnte nicht eindeutig bewiesen werden. Die Polizeihunde nahmen in der verschneiten Nacht die Spur auf, gefunden haben sie allerdings nur einen blutigen Handschuh. Später wurde das Gebiet erfolglos mit einem Minensuchgerät durchkämmt.

Drei Monate nach der Tat fand ein Gärtnergehilfe auf der gleichen Wiese unweit des blutigen Handschuhs eine rostige Dreikantfeile. Diese wurde von der Anklage als Mordinstrument definiert. Diese Vermutung stützte der Gerichtsmediziner. Beim Leichenbefund stellte er fest, dass die Verletzungen mit einem scharfschneidigen, spitzen, dreikantigen Instrument zugefügt worden sind. Der Mediziner widerlegte auch die Darstellung, Egloff hätte seinen ehemaligen Angestellten attackiert. Offenbar konnte sich Egloff kaum gegen die Angriffe wehren.

Urteil: Lebenslänglich

In den weiteren Prozesstagen unternahm das Gericht zusammen mit dem Angeklagten und der Presse einen Ausflug an den Tatort in Gfenn, wo der Beschuldigte den Tathergang aus seiner Sicht beschrieb. Ebenso schilderten die Zeugen auf der Wiese vor der Milchhütte ihre Eindrücke.

Der Staatsanwalt forderte lebenslängliches Zuchthaus. «Das Leben eines Mitmenschen ist unter schauderhaften Umständen vernichtet worden.» Er bezeichnete den Angeklagten als grausam und als notorischen Lügner, nicht eine positive Charaktereigenschaft hatte er an ihm ausmachen können.

Das sahen die zwölf Geschworenen gleich, die damals noch für den Schuldspruch zuständig waren. Sie gaben der Staatsanwaltschaft recht und fällten das Urteil: Wegen Raubmord erhielt der Mann lebenslänglich.

Oder doch nicht …

Doch im Juli 1957 – also ziemlich genau zehn Jahre später – wurde der Fall neu aufgerollt. Mithilfe seines Anwalts stellte der Inhaftierte ein Revisionsbegehren, welches die Gerichte guthiessen. Zentral war, dass die Dreikantfeile als Tatwaffe umstritten war. Zweifel wurden genährt, weil keine Blutspuren darauf ausgemacht werden konnten. Nach dem Prozess blieb rätselhaft, wieso die Benzidinprobe, die Blut noch in einer Verdünnung von 1 zu 100’000 anzeigen soll, bei diesem Instrument «vollständig negativ» verlief. Dass die Feile drei Monate draussen lag und somit der Witterung ausgesetzt war, räumte diese Skepsis nur zum Teil aus.

Ausserdem wurde das Werkzeug an einer Stelle gefunden, die zuvor schon gründlich durchsucht worden war. Zudem fehlte der Feile eine Spitze, was sie gemäss den Verletzungen des Opfers haben müsste.

Bei der Neuaufnahme des Verfahrens wurde sogar ein Möbelschreinerexperte aufgeboten, der den Holzgriff der Feile analysierte. Sein Fazit: Der Griff hatte keinerlei Verwitterung und konnte keine drei Monate auf der Wiese gelegen haben.

Ausflug nach Gfenn

Erneut machte sich das gesamte Gericht mit dem Angeklagten und der Presse im Schlepptau nach Gfenn für einen Augenschein im Juli 1957. Dokumentiert ist die Veränderung der Landschaft: Der Fluchtweg des Täters führte damals über eine Wiese mit eben gefällten Obstbäumen, angrenzend an eine Gärtnerei. Doch zehn Jahre später war keine Wiese mehr dort, sondern die langen Setzlingsbeete einer Gärtnerei mit grossen Treibhäusern. Auch in der Milchhütte selbst hatte sich manches verändert.

Und wieder demonstrierte der mittlerweile 34-jährige vermeintliche Mörder die Vorbereitung seiner Tat, den Kampf, den Diebstahl und die anschliessende Flucht.

Gericht kippt Urteil

Nach einer Woche Verhandlung kam das Schwurgericht zu einem anderen Schluss. Der Täter soll keine Waffe zur Milchhütte gebracht haben. Vielmehr soll Egloff selber einen Gegenstand von seinem Pult genommen haben.

Im Endergebnis sprach das Gericht den Angeklagten der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und des Diebstahls für schuldig. Damit revidierte es das ursprüngliche Urteil des Raubmords.

Weil der Mann bereits zu viele Tage im Gefängnis abgesessen hatte, als es das aktuelle Strafmass forderte, erhielt er eine Genugtuungssumme von 5000 Franken.

Die NZZ beschrieb das Ende des Prozesses als emotional geladenes Schauspiel: Unter Tränen sprach er dem Gericht und den Geschworenen seinen Dank aus für die ruhige und sachliche Durchführung der Verhandlungen, die sich so stark vom Prozess vor zehn Jahren unterschieden hätten. Er verliess das Gerichtsgebäude, vom Publikum begeistert empfangen, als freier Mann.

Crime-Serie Teil 4 (II)

In einer losen Folge rollen wir vergangene Kriminalfälle in der Region noch einmal auf. Wir berichten über Morde, die landesweit Schlagzeilen gemacht haben. Aber auch skurrile Verbrechen werden Teil dieser Serie sein.

Bereits erschienen:

Die Bankräuberbande in Fällanden

Schiesswütige Polizisten

Professioneller Bankraub in Schwerzenbach

Raubmord von Dübendorf: Die Rache des Knechts (I)

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