Streit um Absetzung der GZO-Sachwalter spitzt sich zu
Vor der Gläubigerversammlung
An der Gläubigerversammlung des Spitals Wetzikon droht die Absetzung der bisherigen Sachwalter. Das Spital spricht sich stattdessen für einen Gläubigerausschuss aus.
Der Streit zwischen dem Spital Wetzikon und seinen Gläubigern steuert auf einen vorläufigen Höhepunkt zu. Am 8. September steht die Gläubigerversammlung im Stadthofsaal in Uster an. Dort werden die Sachwalter über die Gründe für die Verlängerung der laufenden Nachlassstundung sowie den aktuellen Stand der Sanierungsbemühungen informieren.
Dem Spital und den Sachwaltern gegenüber steht eine kleine aktivistische Gruppe von Anleihegläubigern. Sie beantragte die Absetzung der bisherigen Sachwalter, weil sie Interessenkonflikte ausgemacht haben will und sich durch den Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent benachteiligt sieht.
Stattdessen schlägt sie einen neuen Sachwalter vor. Die beiden vom Bezirksgericht Hinwil eingesetzten Sachwalter Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach von der Kanzlei Wenger Plattner sollen durch Rechtsanwalt Michael Endres von der Innerschweizer Hütte Law AG ersetzt werden, der die Nachlassstundung des Spitals begleiten soll. An der Gläubigerversammlung wird über den Antrag abgestimmt.
> > Lesen Sie hier, was bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.
Hinter dem Absetzungsantrag steckt der Investmentfonds Clearway Capital mit Sitz in Frankfurt am Main. Er tritt neben dem umtriebigen Schweizer Investor Gregor Greber als Wortführer der Gruppe der Anleihegläubiger auf. Die Gruppe hält einen Anteil von 6,56 Prozent an der 170-Millionen-Franken-Anleihe, die das Spital weder refinanzieren noch zurückzahlen konnte – der Auslöser für die aktuelle Krise des Spitals.
Für seine Forderung warb Clearway Capital zuletzt immer offensiver. Am Dienstag beispielsweise in einer Telefonkonferenz für alle Gläubiger. Darin trugen die Vertreter der Gläubigergruppe gemäss einem zuverlässigen Teilnehmer der Konferenz vor allem ihre bereits bekannten Argumente vor. Es brauche «frische Ideen und bessere Sanierungsansätze». So könne man viel mehr für alle Gläubiger herausholen. Tatsache ist, dass alle Gläubiger mit dem vorliegenden Rettungsplan viel Geld verlieren würden.
Gläubigergruppe auf Stimmenfang
Fakt ist auch, dass die Anleihegläubiger Stimmen von allen Gläubigern brauchen, damit die Absetzung zustande kommt. Und zwar mehr als 50 Prozent der Kopfstimmen aller an der Versammlung anwesenden Gläubiger. Darum hatte Clearway Capital vor anderthalb Wochen den Gläubigern eine «unabhängige Stimmrechtsvertretung» angeboten.
Mit der klein gedruckten Ergänzung, dass der Vertreter «über Anträge, die nicht in der Einladung der Gläubigerversammlung der GZO AG aufgeführt sind», gemäss dem Stimmverhalten von Gregor Greber abstimmen werde. Greber hatte das Spital und den Sanierungsplan immer wieder öffentlich kritisiert. Seit der ausserordentlichen Versammlung der Anleihegläubiger im vergangenen Herbst sitzt er zudem mit Beobachterstatus im Verwaltungsrat des GZO Spitals.
Das Spital Wetzikon hatte zunächst zurückhaltend auf das Vorgehen von Clearway Capital reagiert. Aus rechtlichen Gründen dürfe das Spital weder für die Versammlung mobilisieren noch für Stimmrechtsvertretungen werben, so die Begründung von Spitaldirektor Hansjörg Herren.
Spital mit ähnlichem Angebot wie Gläubigergruppe
Eine Haltung, die nun offenbar nicht mehr gilt. In einem Newsletter kündigt das Spital an, ebenfalls eine kostenlose Stimmrechtsvertretung anzubieten. Und zwar auf «wiederholten Wunsch aus dem Kreis der Gläubiger». Rechtsanwalt Thomas Nagel von der Zürcher Kanzlei Advoro sei «unabhängig von der GZO AG, den Aktionärsgemeinden und den Sachwaltern». Für die Gläubiger ist die Vertretung – wie beim Angebot von Clearway Capital – kostenlos.
Das Formular für die Vollmacht hält allerdings auch fest, dass Nagel sein Stimm- und Wahlrecht ohne spezifische Instruktionen «gemäss einem etwaigen Antrag oder einer etwaigen Empfehlung der Sachwalter» ausüben wird. Das Angebot gleicht also jenem der Gläubigergruppe. Auf die Gründe für den Sinneswandel geht das Spital auf Nachfrage nicht konkreter ein. Die Kosten für den Stimmrechtsvertreter würden standardmässig vom GZO getragen.
Dass sich das GZO nun aus der Deckung wagt, mag aber insofern nicht überraschen, da mit der möglichen Absetzung der Sachwalter für das Spital viel auf dem Spiel steht. Wiederholt hatten die Verantwortlichen bei einer Annahme des Antrags vor Verzögerungen und einer Verteuerung gewarnt. Ausserdem seien die bisherigen Sachwalter ein eingespieltes Duo und mit dem komplexen Fall vertraut.
Noch etwas mehr in die Details geht das Spital im Newsletter: Ein neuer Sachwalter müsse sich zuerst mit allen Stakeholdern austauschen, er müsse mit den Gesetzmässigkeiten des Gesundheitswesens vertraut sein oder sich einarbeiten, und bereits bestehende Abläufe zwischen dem Sachwalter und dem Betrieb müssten neu definiert werden und sich einspielen.
Ausschuss zur Beaufsichtigung der Sachwalter
Damit lässt es das GZO aber nicht auf sich beruhen. Es streckt den Gläubigern die Hand noch weiter entgegen. Statt eines Sachwalterwechsels plädiert es im Newsletter für die Schaffung eines Gläubigerausschusses.
Die Bildung eines solchen Ausschusses ist gemäss Artikel 295b des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts an der nun anstehenden Gläubigerversammlung eine standardmässige Option. Man begrüsse einen solchen Gläubigerausschuss, «wenn dieser breit abgestützt und mit namhaften Vertretungen aus allen Gläubigerkategorien besetzt wird», steht im von Spitaldirektor Herren gezeichneten Schreiben.
Die Grösse und die Zusammensetzung des Ausschusses können die Gläubiger an der Versammlung bestimmen. Der Gläubigerausschuss würde künftig die Sachwalter beaufsichtigen, er könne ihnen Empfehlungen erteilen und werde regelmässig über den Stand des Verfahrens orientiert. Ein Weisungs- oder Vetorecht hat er gegenüber den Sachwaltern allerdings nicht.
Realistische Chancen für Absetzung
Wie gross die Unterstützung unter allen Gläubigern für eine Absetzung der Sachwalter tatsächlich ist, lässt sich nur schwer voraussagen. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings die ausserordentliche Versammlung der Anleihegläubiger vom vergangenen Oktober.
Damals hatte die anteilsmässig mit 6,56 Prozent kleine Gruppe ihren Antrag, mit Gregor Greber einen Vertreter im Verwaltungsrat zu platzieren, problemlos durchgebracht. Gleichzeitig zeigten viele Anleihegläubiger, dass sie kaum bereit sind, auf viel Geld zu verzichten.
Ein weiterer Antrag, die Rückzahlung der 170-Millionen-Franken-Anleihe um drei Jahre nach hinten zu schieben und vorläufig die fälligen Zinsen zurückzubezahlen, scheiterte nur hauchdünn an der Zweidrittelmehrheit. Anzumerken ist jedoch, dass es sich dabei lediglich um einen symbolischen Entscheid gehandelt hätte. Das Spital hätte als Schuldner den Forderungen ebenfalls zustimmen müssen.