So viel bezahlen die Aktionärsgemeinden zusätzlich für die Rettung des Spitals Wetzikon
Verteilschlüssel bekannt
Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden sollen gemeinsam für die fehlenden 3,12 Millionen Franken aufkommen. Nun ist klar, wer wie viel zahlen soll und wie hoch die Reservezuschüsse sind.
Lange Zeit war unklar, wer nach dem Nein aus Bubikon für die fehlenden 3,12 Millionen Franken für die Aktienkapitalerhöhung des GZO Spitals in Höhe von 50 Millionen Franken aufkommen muss.
Ende März zeichnete sich dann ab, dass die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden das Loch stopfen werden – und dass sie auch einen Puffer einplanen. Nun haben die Gemeinden die konkreten Beträge bekannt gegeben.
Zusatzkredite müssen noch bewilligt werden
Die definitiven Anteile am Zusatzkredit müssen zuerst von der zuständigen Stelle angenommen werden und orientieren sich am bisherigen Verteilschlüssel.
Den grössten Anteil übernimmt die Standortgemeinde Wetzikon: Zusätzlich zu den 12,77 Millionen Franken aus der ursprünglichen Kapitalerhöhung möchte die Stadt einen Zusatzkredit von 850’000 Franken zuschiessen. Rüti möchte 447’000 Franken zusätzlich investieren, in Hinwil sind es doch immer noch 376’000 Franken. Die Beträge der restlichen Gemeinden bewegen sich alle unterhalb der 350’000-Franken-Marke.
Deshalb haben die Verantwortlichen vorausblickend ein Kostendach nach eigenem Ermessen eingeplant. Dank diesem liesse sich ein abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen. Die Reserven würden aber nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der 3,12 Millionen Franken nötig ist.
Wetzikon wäre demnach bereit, bis zu 2,4 Millionen Franken einzuschiessen. Damit könnte die Stadt etwa drei Viertel des fehlenden Betrags für die Kapitalerhöhung des taumelnden Regionalspitals sogar allein abdecken.
Weniger drastisch fällt die Reserve in den restlichen Aktionärsgemeinden aus. Seegräben plant beispielsweise gar keine Reserve ein.
In Wetzikon kommt der Antrag vors Parlament, in Fischenthal und Seegräben wird der Gemeinderat entscheiden. In den restlichen acht Aktionärsgemeinden befindet die Gemeindeversammlung im Verlauf des Juni über die Zusatzkredite. Alle Exekutiven empfehlen die Zustimmung.
Eine Ablehnung hätte für den ohnehin schon engen Fahrplan fatale Auswirkungen. Nicht nur würde dann erneut eine Finanzierungslücke aufklaffen, sondern es wäre auch die Zeit zu knapp, um einen erneuten politischen Prozess anzustossen, begründen die Aktionärsgemeinden in einer Mitteilung die vorgesehene Reserve.
Die Frage nach den Gläubigern und dem Investor
Damit das GZO wieder handlungsfähig wird, braucht es aber nicht nur die Aktienkapitalerhöhung durch die Gemeinden, sondern auch die Zustimmung der Gläubiger zum Nachlassvertrag. Darin enthalten ist unter anderem ein Verzicht der Gläubiger auf bis zu 70 Prozent ihrer Forderungen.
Anfang April wurde zudem bekannt, dass sich ein Investor für das Spital interessiert. Die Gläubigerversammlung wurde deshalb von Mitte Mai auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.