Politik

Schleichweg bleibt zu

Rekurs gegen Strassensperrung in Gossau abgewiesen

Die Grossbaustelle in Gossau führt zu viel Schleichverkehr. Besonders betroffen war die Haldenstrasse, die der Gemeinderat deshalb sperren liess. Daran konnte auch ein Rekurs nichts ändern.

Schleichverkehr auf der Haldenstrasse: Damit ist mittlerweile Schluss. (Archiv)

Foto: Christian Brändli

Rekurs gegen Strassensperrung in Gossau abgewiesen

Schleichweg bleibt zu

Die Grossbaustelle im Gossauer Zentrum führt zu viel Schleichverkehr. Besonders betroffen war die Haldenstrasse, die der Gemeinderat deshalb sperren liess. An diesem Entscheid konnte auch ein Rekurs nichts ändern.

Die Grossbaustelle an der Grütstrasse in Gossau, die im Januar begann und noch bis Ende 2026 andauert, ist eine Zerreissprobe für die Gemeinde. Im Frühling wurde zudem die Haldenstrasse vom Gemeinderat für den Durchgangsverkehr gesperrt. Allerdings erst, als er keinen anderen Ausweg mehr sah. Denn der 500 Meter lange Strassenabschnitt, der im Zentrum gesperrt ist, führt zu viel Verkehr auf anderen Gemeindestrassen.

Die Anordnung, die Haldenstrasse zu sperren, wurde schon zu Beginn der Bauarbeiten verfügt. Dagegen wurden auch keine Rechtsmittel ergriffen. Jedoch wurde die Sperrung erst im Mai umgesetzt, da laut Gemeinderat «alle anderen getroffenen Massnahmen keine Wirkung zeigten».

Ausnahmebewilligungen für die Durchfahrt wurden für Betroffene ausgestellt – rund 1000, wie Gemeindeschreiber Thomas-Peter Binder im August bezifferte. Trotzdem reichte eine Anwohnerin gemeinsam mit einigen lokalen Betrieben einen Rekurs gegen die Sperrung beim Statthalteramt ein. Sie forderten, den Beschluss des Gemeinderats als nichtig zu bezeichnen und aufzuheben.

Nun ist die Antwort da, wie dem Protokoll des Gossauer Gemeinderats zu entnehmen ist: Das Statthalteramt weist die Anträge der Rekurrenten ab – mit einem kleinen Zusatz. Und zwar fordert es von der Gemeinde Gossau, den Gemeinderatsbeschluss erneut zu begründen und diesen neu zu publizieren. «Die Rechtsadressaten müssen wissen, aufgrund welcher Überlegungen die Verkehrsanordnung angepasst worden ist.»

In der Verkehrsanordnung soll explizit der Hinweis ergänzt werden, dass für die Durchfahrt der Haldenstrasse auch Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Statthalteramt Hinwil Rekurs erhoben werden.

Auf der Website der Gemeinde steht ein Formular zur Verfügung, um die Ausnahmebewilligung zu beantragen: www.gossau-zh.ch/durchfahrtsbewilligung-haldenstrasse

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