Bubikon verschickt Stimmzettel zu verschobener Abstimmung
Schuldenbremse
Die Gemeinde musste die Abstimmung über die Schuldenbremse wegen eines Fehlers verschieben. Nun folgt der nächste Fauxpas: In den Abstimmungscouverts sind die Unterlagen zur Schuldenbremse trotzdem enthalten.
Die Einzelinitiative zur Schuldenbremse in Bubikon sorgt weiterhin für Wirbel. Zuerst ging ein Stimmrechtsrekurs gegen die Analyse zu den Auswirkungen der Schuldenbremse ein. Dies, weil das Treuhand-, Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO diese Analyse erstellt hat, aber gleichzeitig Revisionsstelle der Gemeinde ist. Nach Ansicht des Rekurrenten ergibt dies ein Abhängigkeitsverhältnis, was laut Gesetz nicht zulässig ist.
Dann folgte ein zweiter Rekurs. Dieser bemängelte, dass der Initiant der Einzelinitiative keine Möglichkeit zur Stellungnahme im Beleuchtenden Bericht erhalten habe. Dies, obwohl Gemeinden seit 2022 dazu verpflichtet seien, Stellungnahmen zu Beleuchtenden Berichten einzuholen.
Die rechtlichen Abklärungen der Gemeinde ergaben denn auch, dass solch eine Stellungnahme in der Tat eingeholt hätte werden müssen. Sie verschob die Abstimmung kurzerhand von Ende November auf April nächsten Jahrs. Die Zeit sei zu knapp gewesen, um den Beleuchtenden Bericht neu zu erstellen, begründete Gemeindepräsident Hans-Christian Angele (FDP) diesen Schritt gegenüber dieser Redaktion.

