Gemeinde Bubikon verschiebt Abstimmung über die Schuldenbremse
Wegen weiterem Stimmrechtsrekurs
Statt in einem Monat wird nun im Frühjahr 2027 abgestimmt. Grund ist ein neues Gesetz, von dem die Gemeindeverwaltung nichts wusste.
Ende November hätte in Bubikon die Abstimmung über die Einzelinitiative zur Schuldenbremse angestanden. Doch daraus wird nichts. Wie die Gemeinde am Freitagmorgen in einer Mitteilung informiert, hat sie es versäumt, die gesetzlich vorgesehene Stellungnahme des Initianten zum Beleuchtenden Bericht einzuholen. Und verschiebt deswegen die Abstimmung.
Was steckt da dahinter? Aus der Mitteilung der Gemeinde geht hervor, dass es neben dem Stimmrechtsrekurs wegen der BDO-Beauftragung auch einen Stimmrechtsrekurs wegen der fehlenden Stellungnahme des Initianten gibt. Beide Rekurse sind aktuell beim Bezirksrat hängig.
Die rechtliche Abklärung im Auftrag der Gemeinde hat jedoch ergeben, dass der Beleuchtende Bericht dem Initianten zur Stellungnahme hätte vorgelegt werden müssen. Dies habe die Gemeinde bei der Vorbereitung der Unterlagen versäumt. Und weil nun zu wenig Zeit bleibt, um den Beleuchtenden Bericht neu zu erstellen, wird die Abstimmung kurzerhand verschoben. Im April 2027 soll das Geschäft neu an die Urne kommen.

