Pfäffikon gibt sich bei Abstandsregel für Windräder geschlagen
Keine Überraschung
Das Pfäffiker Stimmvolk hatte eine Initiative für Mindestabstände von Windrädern angenommen. Nun nimmt der Kanton dem Wunschtraum den Wind aus den Segeln.
Windräder hätten nicht näher als 2000 Meter zu Wohnliegenschaften gebaut werden sollen. Diese Regel hätten die Pfäffikerinnen und Pfäffiker am liebsten in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verankert. Ein Wunsch, den auch viele weitere Oberländer Gemeinden so oder in ähnlicher Form teilten.
Und in Pfäffikon verlieh die Bevölkerung an zwei Gemeindeversammlungen ihrem Willen Ausdruck, als sie die vor drei Jahren eingereichte Einzelinitiative zunächst an einer Grundsatzabstimmung und dann definitiv annahm. Nun hat aber der Kanton den Entscheid für ungültig erklärt. Konkret hat er die sogenannte Nutzungsplanung zum «Abstand von Windrädern» nicht genehmigt.

