Zeichen verdichten sich: GZO-Gemeinden sollen fehlende Millionen übernehmen
Nach dem Nein aus Bubikon fehlen dem GZO Spital Wetzikon 3,12 Millionen Franken. Recherchen zeigen nun: Es drohen erneute Abstimmungen über zusätzliche Steuergelder.
Das Spital Wetzikon retten und dem vermutlich sehr hohen Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent zustimmen – oder die Schliessung und Konkursdividende vorziehen? Diese Frage wird die Gläubiger des GZO Spitals Wetzikon im Mai beschäftigen. Doch bevor diese überhaupt entscheiden können, muss das Spital beweisen, dass die Finanzierung gesichert ist.
Nachdem im letzten Jahr das Stimmvolk in elf der zwölf Aktionärsgemeinden der Aktienkapitalerhöhung zugestimmt hat, ist eine zentrale Frage nach wie vor ungeklärt: Wie wird der Ausfall der 3,12 Millionen Franken aus der Gemeinde Bubikon kompensiert, die bei erfolgreicher Sanierung nicht mehr Aktionärin des GZO sein wird?
Plan B rückt in den Fokus
Ursprünglich wollten die Aktionärsgemeinden bis Ende Januar eine Lösung präsentieren. Drei Optionen standen gemäss Mitteilung von Mitte Dezember im Raum:
- Crowdfunding
- Erweiterung des Aktionariats (durch Drittinvestoren)
- Nachtragskredite der elf verbleibenden Gemeinden
Doch es kam zu Verzögerungen. «Die Evaluierung der Handlungsoptionen und die fortlaufende Abstimmung erfordern mehr Zeit als ursprünglich angenommen», hiess es zuletzt von offizieller Seite.
Die Zeit drängt. Um wie angekündigt bis Mitte März verbindliche Zusagen vorzustellen, verbleiben nur noch wenige Wochen. Weil die Suche nach externen Investoren oder der Aufbau eines Crowdfundings in derart kurzer Zeit als unrealistisch gelten, verdichten sich die Anzeichen für die dritte Option. Zwei voneinander unabhängige Quellen bestätigen gegenüber dieser Zeitung, dass hinter den Kulissen intensiv über Nachtragskredite – und damit über weitere Steuergelder der elf verbleibenden Gemeinden – diskutiert wird.
Ein Versprechen, das bröckelt
Sollten die Aktionärsgemeinden tatsächlich erneut zur Kasse gebeten werden, birgt dies enormen politischen Zündstoff. In den beleuchtenden Berichten vor der Abstimmung im November war von einer allfälligen Nachschusspflicht der Ja-Gemeinden, sollte ein Partner ausscheren, keine Rede.
Stattdessen warnten die Exekutiven, etwa in Hinwil und Bäretswil, beinahe wortgleich vor dem definitiven Aus: Kämen die 50 Millionen Franken nicht zusammen, scheitere die Sanierung, und dem Spital drohe mit hoher Wahrscheinlichkeit der Konkurs.
Noch deutlicher wurde der Ausschuss der Aktionärsgemeinden am Abstimmungssonntag vom 30. November. Unmittelbar nach dem Bubiker Nein liess das Gremium in einer offiziellen Mitteilung verlauten: «Ein alternativer Plan zur zeitgerechten Beschaffung der fehlenden Geldmittel existiert nicht.»
Dass nun exakt ein solcher Plan B in Form von Nachtragskrediten in Vorbereitung sein soll, widerspricht dieser Aussage diametral.
Wofür das Geld gebraucht wird
Einfach auf die 3,12 Millionen Franken zu verzichten, ist für die Spitalführung keine Option, auch wenn man das zunächst noch in Betracht gezogen hat. Für Spitaldirektor Hansjörg Herren und Pascal Bassu (SP), den Sprecher der Aktionärsgemeinden und Wetziker Stadtpräsidenten, war immer klar: Man will die 50 Millionen Franken vollumfänglich erreichen. So sagte auch Verwaltungsratspräsident Andreas Mika am Abstimmungssonntag: «Die zur Verfügung stehenden 46,88 Millionen Franken sind nicht unser Wunschergebnis.»
Die Gelder sind strikt verplant: Da die flüssigen Mittel des Spitals zur Auszahlung an die Gläubiger vorgesehen sind, werden 25 Millionen Franken benötigt, um nach einer finanziellen Sanierung die ersten Gehälter der Angestellten zu bezahlen. Weitere 20 Millionen fliessen in den unfertigen Rohbau, der mittels Investitionen in Heizungen, Kühlungsanlagen und der Fertigstellung der Gebäudehülle in einen Status «Rohbau Plus» überführt werden soll. 5 Millionen sind als Reserve eingeplant.

Nur: Diese 5 Millionen, das stellte Spitaldirektor Hansjörg Herren ebenfalls am Abstimmungssonntag klar, sind nicht für den Ausfall des Anteils aus Bubikon vorgesehen.
Das sorgt für leise Kritik: Verschiedene Gespräche zeigen, dass dieses strikte Festhalten an der 50-Millionen-Grenze nicht überall auf Sympathien stösst. Im Raum steht die Frage, ob die effektiven Kosten für die Veredelung des Rohbaus nicht auch tiefer ausfallen könnten und die Bubiker Lücke so intern aufgefangen werden könnte.
Der politische Hürdenlauf
Setzt sich die Variante der Nachtragskredite durch, stehen die Exekutiven vor einer grossen Hürde. Weil die Beträge kaum als gebundene Ausgaben deklariert werden dürften und mehrheitlich ausserhalb der Finanzkompetenzen der Gemeinderäte liegen, müssen sie erneut vors Stimmvolk gebracht werden. Denn in den meisten Gemeindeordnungen ist verankert, dass die Exekutive für einmalige Ausgaben, die nicht im Budget eingeplant sind, Beträge von maximal 100'000 Franken in Eigenkompetenz bewilligen darf.
Bei einem Verteilschlüssel nach bisherigen Anteilen wären deshalb Seegräben mit zusätzlichen 42’000 Franken und Fischenthal mit rund 80’000 Franken die einzigen beiden Gemeinden, in denen die Vorlage nicht vors Volk müsste. Anders sähe es in Rüti oder Hinwil aus, wo 420’000 Franken beziehungsweise 350’000 Franken benötigt werden. Weil aber Bubikon als Aktionärsgemeinde ausscheidet, dürften sich die Summen noch erhöhen, da der wegfallende Anteil auf die elf verbleibenden Besitzergemeinden aufgeteilt werden muss.
Politisch dürften die Verantwortlichen darauf spekulieren, dass die Stimmbevölkerung oder die Parlamente nach den deutlichen Ja-Anteilen im November (58 bis 82 Prozent) nun auch diese Zusatzkredite schlucken werden.
Ganz im Sinne von: Um die getätigte Millioneninvestition auf den letzten Metern nicht zu gefährden, kommt es auf diesen Nachtrag nun auch nicht mehr an. Bisher ist bei den Rechnungsprüfungskommissionen noch kein formeller Antrag eingegangen, wie eine Umfrage zeigt.
Das sagen die Aktionärsgemeinden
Der Ausschuss der Aktionärsgemeinden weicht einer direkten Konfrontation mit den Recherchen aus. Ein Dementi, dass die elf Gemeinden den Ausfall von Bubikon über Nachtragskredite kompensieren sollen, gibt es nicht. Pascal Bassu teilt im Namen der Gemeinden auf Anfrage schriftlich mit: «Die Evaluierung von Handlungsoptionen ist im Gang. Wir können schlicht nicht informieren, da die notwendigen Entscheide noch nicht gefällt wurden.»
Man werde Anfang März über das weitere Vorgehen informieren. Auf den inhaltlichen Widerspruch zur Kommunikation vom Abstimmungssonntag, als man einen Alternativplan noch kategorisch ausgeschlossen hatte, ging der Wetziker Stadtpräsident in seiner Antwort nicht ein.