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Entscheid mit Signalwirkung

Maur stimmt ab über sein eigenes Mitspracherecht

Wer soll über Anpassungen im Polizeirecht befinden – die Gemeindeversammlung oder das Volk an der Urne? Die Maurmerinnen und Maurmer entscheiden über die direkte Demokratie.

Soll weiterhin die Gemeindeversammlung über das Polizeirecht befinden? (Archiv)

Foto: Ljilja Mucibabic

Maur stimmt ab über sein eigenes Mitspracherecht

Entscheid mit Signalwirkung

Wer soll über Anpassungen im Polizeirecht befinden – die Gemeindeversammlung oder das Volk an der Urne? Die Maurmerinnen und Maurmer entscheiden über die direkte Demokratie.

In Maur hat die Gemeindeversammlung eine wichtige Aufgabe. Die Stimmberechtigten debattieren vor Ort über Anliegen aus dem Dorf, stellen kritische Fragen und befinden über wegweisende Vorlagen. Nun könnte sich dies in Sachen Polizeirecht ändern.

Worum geht es?

Der Maurmer Claudio Deragisch reichte Anfang Oktober 2025 eine Einzelinitiative bei der Gemeinde ein, über die nun die Bevölkerung am 8. März befinden muss. Er fordert, dass über künftige Änderungen im Polizeirecht obligatorisch an der Urne entschieden wird. Derzeit liegt die Entscheidungshoheit bei der Gemeindeversammlung.

Das Polizeirecht umfasst aktuell 38 Artikel, die das Zusammenleben innerhalb der Gemeinde regeln. Die Vorschriften reichen dabei thematisch von Feuerwerk, der Nachtruhe über lärmige Tätigkeiten bis hin zu Öffnungszeiten.

Weshalb wurde die Initiative eingereicht?

Der Initiant begründet die Vorlage mit der geringen Teilnahme der Maurmerinnen und Maurmer an den Versammlungen. So könne dort im Zweifelsfall das Interesse von wenigen zulasten der Mehrheit der Bevölkerung durchgesetzt werden.

Wie die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, tauchten maximal rund 300 Stimmberechtigte auf. Mit Ausnahme der letzten Versammlung im Dezember, als rund 600 Personen dabei waren. Zum Vergleich: In der Gemeinde leben gut 11’000 Personen, rund 7000 davon sind stimmberechtigt.

Politisch engagierte Personen könnten deshalb durch das Mobilisieren von Gleichgesinnten eine Abstimmung an der Versammlung massgebend beeinflussen. Deragisch warnt: Mit diesem Vorgehen würde die Demokratie im Zweifelsfall gleich doppelt ausgehebelt.

Denn eine Minderheit kann an der Versammlung nach einem Entscheid zwar eine Urnenabstimmung verlangen, benötigt dafür aber die Zustimmung von einem Drittel der Anwesenden. Sind nun viele Gleichgesinnte vor Ort, könnte auch der Gang an die Urne verhindert werden.

Und aus Sicht des Initianten haben Änderungen in der Polizeiverordnung eine zu grosse Tragweite, als dass sie durch eine Handvoll Stimmberechtigter an der Versammlung beschlossen werden sollten.

Welche Haltung nimmt der Gemeinderat ein?

Der Gemeinderat schliesst sich dieser Argumentation an und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Dies, weil es sich beim Polizeirecht um einen klar abgegrenzten, wertebezogenen Themenbereich handle, «der das tägliche Zusammenleben unmittelbar berührt und häufig kontrovers diskutiert wird».

Zudem habe die Erfahrung gezeigt: Urnenabstimmungen würden regelmässig eine hohe Stimmbeteiligung aufweisen, meist bewege sie sich zwischen 45 und 50 Prozent. Bei Versammlungen hingegen nähmen in der Regel nur rund ein bis zwei Prozent der Stimmberechtigten teil. «Vor diesem Hintergrund anerkennt der Gemeinderat die Argumente des Initianten und erachtet es als sachgerecht, dass Entscheide im Bereich des Polizeirechts zukünftig an der Urne gefällt werden.»

Dabei betont der Gemeinderat die Bedeutung der Versammlung als zentrales demokratisches Organ in Maur. Sie werde auch künftig ihre Zuständigkeit in einer Vielzahl an wichtigen Geschäften behalten. «Eine Abwertung der Gemeindeversammlung ist damit nicht verbunden.» Denn die Initiative beschränke sich ausdrücklich auf das Polizeirecht und bedeute deshalb keine generelle Verlagerung von Kompetenzen.

Was spricht dagegen?

Seitens der Parteien empfiehlt die Mitte die Annahme der Initiative. Dagegen sind jedoch die FDP sowie die SVP. Zudem veröffentlichte die «Maurmer Zeitung», die das Vorgehen des Gemeinderats des Öfteren anprangert, einen kritischen Artikel. Auch wenn der Autor des Beitrags «Die Angst des Gemeinderats vor dem Volk» klar Position bezieht, dürfte er die wesentlichen Bedenken von den Gegnern der Initiative aufgreifen.

«Die Gemeindeversammlung gilt als Herzstück der direkten Demokratie», argumentiert der Schreiber. Es sei ein Ort, an dem die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen im offenen Dialog treffen würden. Man könne Fragen stellen, diskutieren und unmittelbar mitbestimmen.

Diese Möglichkeit droht nun für regelmässige Besuchende von Gemeindeversammlungen in Sachen Polizeirecht wegzubrechen. «Statt die Teilnahme zu fördern oder Verfahren transparenter zu gestalten», heisst es weiter, «wird der öffentliche Debattenraum ausgehebelt.»

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