Egg will es nicht mehr laut knallen hören
Verbot von lärmendem Feuerwerk
Nun zieht auch die Gemeinde Egg nach und verbietet das Ablassen von lärmendem Feuerwerk. Die Entscheidung für das Verbot fiel nach einer angeregten Diskussion an der Gemeindeversammlung knapp aus.
Jetzt hat auch Egg an der Gemeindeversammlung einen Entschluss gefasst. Feuerwerk, welches «klöpft und tätscht», gehört der Vergangenheit an. Ausnahmebewilligungen für Anlässe von öffentlichem Interesse können von der Behörde erteilt werden. Die Egger Bevölkerung muss künftig also auf möglichst lärmarmes Feuerwerk wie Sonnen oder Vulkane zurückgreifen.
Das Ablassen von Feuerwerk war bis anhin in der Nacht des Nationalfeiertags sowie des Neujahrs erlaubt. Mitte Juli reichten 12 Stimmberechtigte dann die Initiative ein. Begründet wird das Ansinnen damit, dass die Umwelt stark durch das Feuerwerk belastet wird. Sei es durch die lauten Knalle, wodurch besonders Tiere und sensible Menschen leiden. Zudem entsteht viel Abfall, der in der Natur zu liegen kommt. Zu alledem sei das Ablassen von Feuerwerk «keine echte Tradition».
Die Forderung nach einem Verbot von lärmendem Feuerwerk beschäftigt auch andere Gemeinden im Oberland. In den Nachbargemeinden Mönchaltorf und Gossau ist das Verbot derweil beschlossene Sache. In Maur und Grüningen steht der Entscheid noch aus.
Der Egger Gemeinderat beantragte derweil, die Initiative abzulehnen. «Wir sind uns bewusst, dass nicht alle Menschen, und nicht alle Tiere, Freude am Lärm und Schmutz haben», referierte Gemeinderat und Sicherheitsvorstand Christoph Domeisen (GLP). «Was wir aber nicht wollen, ist ein Flickenteppich von Gemeinden, die Feuerwerk erlauben, und solchen, die es nicht gestatten.» Zurzeit sei diesbezüglich ohnehin eine Volksinitiative beim Bund hängig.
Ausserdem sei das Anliegen praktisch nicht umsetzbar, da sich besonders die Kontrolle als schwierig bis unmöglich gestaltet. Das Verbot sei deshalb weder verhältnis- noch zweckmässig.
Ein Feuerwerk der Argumente
Die Eggerinnen und Egger trugen sogleich lebhaft ihre Argumente für und gegen das Verbot vor. Die Vorlage stiess dabei auf grosses Interesse in der Bevölkerung. So waren 251 Stimmberechtigte vor Ort, um gemeinsam zu debattieren. Letztlich waren die Lager klar gesetzt. Während sich die einen vor einem Feuerwerkstourismus fürchteten und die negativen Seiten von Böller & Co. in den Vordergrund stellten, pochte die Gegenseite auf die Verhältnismässigkeit und weniger Regulierung.
Nach der emotional geführten Debatte stimmte die Versammlung letztlich mit 128 zu 100 Stimmen für das Verbot. Auch der Antrag auf eine Urnenabstimmung vermochte diesen Entscheid nicht mehr zu kippen. Dafür hätte sich mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten aussprechen müssen. Mit 56 Stimmen fehlten dafür dann doch 28 Stimmen. Das Verbot tritt voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft.
Das entschied die Gemeindeversammlung
Das Budget 2026 wurde von den Stimmberechtigten praktisch einstimmig angenommen. Die Gemeinde rechnet im nächsten Jahr mit Ausgaben und Einnahmen von jeweils rund 61,6 Millionen Franken. Letztlich resultiert ein leichtes Minus von 30’000 Franken. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 4,9 Millionen Franken. Der Steuerfuss wird wieder bei 101 Prozent festgesetzt.
Die Badi Egg wurde erneuert. Die Kosten für die Arbeiten beliefen sich auf gut 1,1 Millionen Franken und fielen somit um rund 112’000 Franken teurer aus als budgetiert. Der Bauabrechnung stimmte die Versammlung zu.
Auch die Bauabrechnung für die Gesamtsanierung der Ellenwis in Höhe von 649’000 Franken wurde genehmigt. Die Kosten fielen letztlich um gut 111’000 Franken tiefer aus als geplant.
Ernst Schenk aus Hinteregg befindet sich mit der Gemeinde in einem Rechtsstreit. Hintergrund ist die Ausarbeitung und Festsetzung des Quartierplans Lindenhof, mit welcher Schenk nicht einverstanden ist. In einer Anfrage forderte er deshalb Antworten vom Gemeinderat ein, weshalb die Kosten gegenüber der Offerte auf das Neunfache angestiegen sind. Der Gemeinderat verzichtete auf eine vertiefte Beantwortung, da der Fall zurzeit in letzter Instanz beim Bundesgericht liegt. Vom Baurekursgericht sowie vom Verwaltungsgericht erhielt bisher die Gemeinde recht. Die beiden Parteien konnten im Anschluss der Versammlung immerhin ein gemeinsames Gespräch vereinbaren.
Der Egger Richard-Mark Dodds erkundigte sich zudem darüber, wann die Gemeinde die Marke von 10’000 Einwohnerinnen und Einwohnern knacken wird. Der Gemeinderat beantwortete die Anfrage dahingehend, dass eine genaue Prognose nicht möglich ist. Das Potenzial liege jedoch – aus baulicher Sicht – bei gut 11’300 Personen. (jgu)