Gemeinden treiben Windradverbote voran – auf verschiedenen Wegen
Auch ohne Eignungsgebiete
Ob Windradverbote auf kommunaler Ebene rechtlich haltbar sind, ist immer noch offen. Doch der Volkswille verpflichtet die Oberländer Gemeinden, die Umsetzung an die Hand zu nehmen.
Seit letzter Woche herrscht endlich Klarheit: Auf dem Batzberg in Wald und Rüti, im Gebiet Schönwis in Wetzikon und Hinwil und auf dem Hombergchropf in Bubikon sieht der Kanton mögliche Standorte für Windräder.
Zahlreiche Oberländer Gemeinden bleiben verschont. In vielen wurden aber bereits Initiativen angenommen, die einen Mindestabstand zwischen bewohnten Liegenschaften und Windrädern festschreiben wollen – und zwar in der Bau- und Zonenordnung (BZO). Diese kommen meist einem absoluten Windradverbot auf Gemeindegebiet gleich.
Wildberg sagte im letzten Herbst als erste Gemeinde in der Region Ja zu einer entsprechenden Initiative. Auch in Russikon, Hittnau, Wila, Weisslingen, Pfäffikon und zuletzt Bäretswil wurde das Anliegen an der Gemeindeversammlung angenommen. In Hinwil war es sogar der Gemeinderat, der die Revision der BZO vor die Gemeindeversammlung brachte. Sie wurde im März angenommen und muss jetzt dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden. Einzig Wald stimmte Ende Juni gegen eine Initiative.

