Gemeinden treiben Windradverbote voran – auf verschiedenen Wegen
Auch ohne Eignungsgebiete
Ob Windradverbote auf kommunaler Ebene rechtlich haltbar sind, ist immer noch offen. Doch der Volkswille verpflichtet die Oberländer Gemeinden, die Umsetzung an die Hand zu nehmen.
Seit letzter Woche herrscht endlich Klarheit: Auf dem Batzberg in Wald und Rüti, im Gebiet Schönwis in Wetzikon und Hinwil und auf dem Hombergchropf in Bubikon sieht der Kanton mögliche Standorte für Windräder.
Zahlreiche Oberländer Gemeinden bleiben verschont. In vielen wurden aber bereits Initiativen angenommen, die einen Mindestabstand zwischen bewohnten Liegenschaften und Windrädern festschreiben wollen – und zwar in der Bau- und Zonenordnung (BZO). Diese kommen meist einem absoluten Windradverbot auf Gemeindegebiet gleich.
Wildberg sagte im letzten Herbst als erste Gemeinde in der Region Ja zu einer entsprechenden Initiative. Auch in Russikon, Hittnau, Wila, Weisslingen, Pfäffikon und zuletzt Bäretswil wurde das Anliegen an der Gemeindeversammlung angenommen. In Hinwil war es sogar der Gemeinderat, der die Revision der BZO vor die Gemeindeversammlung brachte. Sie wurde im März angenommen und muss jetzt dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden. Einzig Wald stimmte Ende Juni gegen eine Initiative.
Volkswille verpflichtet
Die betroffenen Gemeinden halten an der Umsetzung der Windradinitiativen fest, wie eine Umfrage zeigt – selbst wenn der Kanton bei ihnen keine weiteren Pläne verfolgt.
Das müssten sie auch, findet Andreas Abegg. Er ist Rechtsanwalt und Professor an der ZHAW. «Der Gemeindesouverän hat entschieden, und das muss jetzt umgesetzt werden.»
Laut Abegg spielt es dabei keine Rolle, ob Zweifel an der Umsetzbarkeit der Initiativen bestehen. Baudirektor Martin Neukom (Grüne) hat nämlich angekündigt, dass solche Abstandsregeln nicht genehmigt werden, da sie in seinen Augen gegen kantonales Recht verstossen. «Doch diese Frage ist noch nicht abschliessend geklärt», sagt Abegg.
Ebenso sei nicht erheblich, ob jetzt tatsächlich ein Eignungsgebiet in der Gemeinde liege. «Die Gemeinderäte können deshalb nicht einfach die Hände in den Schoss legen», betont der Rechtsprofessor. Sollte ein Gemeindevorstand dies trotzdem tun, wäre sogar eine Anzeige beim Bezirksrat möglich.
Bei den Oberländer Gemeinden scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein. Die weitere Umsetzung der Windradinitiativen ist im Gange, wenn auch mit unterschiedlichen Herangehensweisen.
Genehmigung beim Kanton
Hittnau und Russikon haben dem Kanton die BZO-Änderung umgehend nach Annahme der Initiative zur Genehmigung vorgelegt – ein Entscheid steht aber noch aus.
Die beiden Gemeinden haben damit auf eine öffentliche Auflage der BZO-Revision verzichtet, so, wie dies im Normalfall gemacht wird.
«Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass eine Raumplanungsinitiative dem öffentlichen Auflageverfahren vorgeht», sagt der Hittnauer Gemeindeschreiber Beat Meier.
Den beiden Gemeinden ist dabei bewusst, dass ein Rechtsstreit drohen könnte, wenn der Kanton die Umsetzung nicht genehmigt. «Im Grundsatz müsste sich die Gemeinde dann gegen die Verweigerung rechtlich wehren und den Volkswillen der Gemeindeversammlung durchzusetzen versuchen», erläutert Meier.
Wie viel das kosten würde, kann aber auch sein Russiker Amtskollege Marc Syfrig noch nicht abschätzen. Doch so viel ist bereits klar: «Im Budget 2025 werden finanzielle Mittel für eine entsprechende Rechtsberatung berücksichtigt.»
BZO-Revision
Wildberg, Wila, Pfäffikon, Weisslingen und Bäretswil haben nach Annahme der Initiative den Weg beschritten, die Bau- und Zonenordnung (BZO) zu überarbeiten. Sie betrachten die Initiativen als allgemeine Anregung, die eine Umsetzungsvorlage nach sich zieht.
Die Revision der BZO ist ein mehrstufiges Verfahren: Es muss ein Bericht erstellt werden, der dann von der Baudirektion geprüft wird. Im Anschluss erfolgt eine öffentliche Auflage für 60 Tage, bei der Einwendungen möglich sind. Dann wird die BZO nochmals überarbeitet und zur Genehmigung dem Volk vorgelegt. Schliesslich muss die Baudirektion alles genehmigen.
In der Gemeinde Wildberg, die ohnehin ihre BZO überarbeiten will, ist die Auflage bereits erfolgt. «Es entstanden dadurch keine Mehrkosten, da die Windkraftregelung in die Gesamtüberarbeitung einfliessen konnte», sagt Gemeindeschreiberin Nicole Ward. Im Dezember soll die BZO der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.
Auch Wila arbeitet derzeit an einer Revision der Bau- und Zonenordnung. «Voraussichtlich wird die Vorlage zur Windenergie aber in einem separaten Prozess behandelt», erläutert Gemeindepräsident Simon Mösch (Die Mitte). Er rechnet, dass dies mit Kosten von gut 4000 Franken verbunden ist. Wann das Windradverbot zur Abstimmung kommt, ist noch offen.
Der Gemeinderat von Bäretswil geht für die BZO-Revision derweil von mehr Ausgaben aus – nämlich gut 15’000 Franken für die Planung und das Verfahren. Im Juni oder Dezember 2025 kommt das Geschäft voraussichtlich an die Gemeindeversammlung.
Pfäffikon und Weisslingen geben derweil keine Kostenschätzung für die Revision der BZO ab. «Wenn man die Vollkosten ermitteln wollte, müssten unter anderem die Leistungen des Kantons mitberücksichtigt werden», sagt der Weisslinger Gemeindeschreiber Silvano Castioni. In Pfäffikon kommt das Geschäft nach jetzigem Stand im September 2025 zur Abstimmung, in Weisslingen Anfang 2026.
Auflage vor Abstimmung
In Wald und Egg ist die Auflage der BZO-Revision vor der Abstimmung über die Initiative erfolgt – inklusive Vorprüfung beim Kanton.
«Im Unterschied zu anderen Gemeinden erhielt die Gemeinde Wald eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs und nicht in der Form der allgemeinen Anregung», sagt Gemeindeschreiber Martin Süss zum gewählten Vorgehen. Das Verfahren für die BZO-Revision hat laut Süss etwa 4200 Franken gekostet.
Die Walder Gemeindeversammlung lehnte die entsprechende Initiative jedoch Ende Juni ab, das bisher erste Nein im Oberland.
In Egg steht die Abstimmung im September an. Dort wurde die Initiative im Rahmen der ohnehin laufenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung behandelt.