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Einkaufszentrum in Privatbesitz

Illnau-Effretikon: Stadtrat lehnt den Kauf des Effi-Märt ab

Der Effi-Märt bleibt in privater Hand. Eine Übernahme ist für den Stadtrat von Illnau-Effretikon aus vielen Gründen undenkbar.

Soll die Stadt Illnau-Effretikon den Effi-Märt kaufen? Da scheint es einige Gründe dagegen zu geben. (Archiv)

Foto: Jan Gubser

Illnau-Effretikon: Stadtrat lehnt den Kauf des Effi-Märt ab

Einkaufszentrum in Privatbesitz

Der Effi-Märt bleibt in privater Hand. Eine Übernahme ist für den Stadtrat von Illnau-Effretikon aus vielen Gründen undenkbar.

Wichtiges Gewerbe verschwindet aus dem Zentrum von Illnau-Effretikon, weil die Mietpreise zu hoch sind. Davon ist Stadtparlamentarier Maxim Morskoi (SP) überzeugt. Der Effi-Märt ist für ihn besonders ein Dorn im Auge. Dort würden die hohen Mieten eine Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Gewerbe darstellen, moniert er.

Eine mögliche Lösung wäre deshalb, den Effi-Märt zu kaufen. Gehöre der Stadt das Einkaufszentrum, könne sie nicht nur die Höhe der Mieten bestimmen, sondern auch entscheiden, welche Geschäfte in Effretikon künftig vertreten sind, so Morskoi. Er richtete deshalb Ende Februar in einer Interpellation mehrere Fragen an den Stadtrat. Die Antworten dazu liegen nun vor – trotzdem ist der gewünschte Deal für den Kauf bereits vom Tisch.

Warum will der Stadtrat den Effi-Märt nicht kaufen?

Über die Vorteile eines Kaufs ist sich der Stadtrat durchaus im Klaren: Illnau-Effretikon hätte als Besitzerin des Effi-Märt direkten Einfluss auf die künftige Entwicklung. Und trotzdem kommt der Erwerb der Liegenschaft für ihn nicht infrage.

Einerseits erachtet er Kauf und Betrieb eines Einkaufszentrums nicht als seine Aufgabe. Andererseits verfüge die Stadtverwaltung nicht über die notwendigen Kompetenzen für die Verwaltung und den Betrieb eines Einkaufszentrums. Diese müssten erst aufgebaut oder gar eingekauft werden. Zudem liessen sich die finanziellen Risiken nicht rechtfertigen.

Könnte man nicht einfach einen Teil des Gebäudes kaufen?

Dafür wäre die Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer für einen Verkauf nötig. Der Effi-Märt ist zurzeit im Besitz von mehreren Firmen – dazu gehören die Hurni’s Erben & Co., die Siska Immobilien AG und die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Der Hauptteil des Effi-Märt steht auf dem Boden der Hurni’s Erben & Co., die Siska Immobilien AG besitzt dort bis 2070 jedoch das Baurecht.

Effi Märt in Effretikon.
Der Effi-Märt gehört verschiedenen Firmen, ein Teil der ZKB, die auch mit einer Filiale vor Ort vertreten ist. (Archiv)

Letztere habe bisher kein Interesse an einem Verkauf oder an der Übertragung des Baurechts gezeigt. Der Stadtrat geht davon aus, dass auch die ZKB dieser Haltung folgt, da sich eine Filiale der Bank im Erdgeschoss befindet.

Kann die Stadt die Mietpreise trotzdem mitgestalten?

Grundsätzlich hat der Stadtrat keinen Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Die Verantwortung liegt vollumfänglich bei den Eigentümern. Auf Anfrage hat die Siska Immobilien AG der Stadt mitgeteilt, dass sie an ihrer Preisstrategie festhält. Die Mieten im Effi-Märt würden sich im Vergleich zu anderen Städten gar im unteren Bereich bewegen, so die Argumentation. Zudem würden die Gewerbeflächen und Wohnungen gut vermietet, weshalb für die Siska Immobilien AG kein Handlungsbedarf bestehe.

Der Stadtrat weist darauf hin, dass es auch im Interesse der Immobilienfirma sei, marktkonforme Mieten anzubieten und Leerstände auf ein Minimum zu beschränken. Nur so könne das Geschäft rentabel und die Liegenschaft attraktiv sein.

Allerdings spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Rahmenbedingungen und das Umfeld. Mit der Aufwertung des Stadtzentrums trage die Stadt dazu bei, dass das Gebiet rund um den Bahnhof Effretikon für das Gewerbe und die Bewohnenden wieder attraktiver werde.

Wie geht es nun weiter?

Zurzeit ist die Sanierung des Effi-Märt seitens der Siska Immobilien AG in Planung. Sobald der private Gestaltungsplan ausgearbeitet und rechtlich festgesetzt ist, sollen die Arbeiten am Gebäude starten. Dies dürfte voraussichtlich ab 2027 der Fall sein.

Das Immobilienunternehmen hat der Stadt gegenüber geäussert, dass sie sich den bestehenden Mieterinnen und Mietern von Wohnungen möglichst flexibel und entgegenkommend zeigen will. Die konkreten Auswirkungen für die Bewohnenden sind aber noch unklar, da diese erst bei der Ausarbeitung des Bauprojekts sichtbar werden. Das Konzept der Sanierungsphasen wird jedoch erst nach der Rechtskraft des Gestaltungsplans im Rahmen des Bauprojekts erstellt.

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