Freispruch für den SVPler Patrick Walder aus Dübendorf bleibt bestehen
Als Patrick Walder Präsident der SVP Kanton Zürich war, veröffentlichte seine Partei eine Medienmitteilung mit rassistischem Inhalt. Dem Dübendorfer konnte aber keine Schuld nachgewiesen werden.
Patrick Walder, ehemaliger Präsident der SVP Kanton Zürich und Dübendorfer Gemeinderat sowie Kantonsrat, wird nicht wegen Diskriminierung belangt. Die Parteien des Prozesses am Bezirksgericht Uster von letztem Jahr verzichten auf den Weiterzug des Urteils. Walder wurde vorgeworfen, mit einer Medienmitteilung pauschal Eritreer verunglimpft zu haben.
In der Mitteilung der SVP Kanton Zürich waren Eritreer als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet worden. Auslöser war ein Vorfall im Frankfurter Hauptbahnhof, bei dem ein Eritreer aus dem Kanton Zürich eine Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug stiess. Der Knabe starb. Der Täter kam dauerhaft in eine psychiatrische Klinik.
Der Eritreische Medienbund, der in Uster als Privatkläger auftrat, zog nun seine Berufung zurück, wie er kürzlich bekannt gab. Für eine erfolgreiche Berufung würden die Beweise für die Täterschaft fehlen, hiess es in einer Mitteilung. Walder war in Uster freigesprochen worden, weil für das Gericht unklar blieb, wer die Mitteilung verfasst hatte.
Wie das Zürcher Obergericht am Montag gegenüber Keystone-SDA bestätigte, zogen auch zwei weitere Privatkläger ihre angemeldete Berufung zurück. Der Berufungsprozess werde deshalb nicht stattfinden, das Obergericht erkläre den Fall in den nächsten Tagen für erledigt, sagte eine Sprecherin.
Walder hatte nach dem Freispruch keinen Grund, ans Obergericht zu gehen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls und hatte auch nie vor, Berufung anzumelden, wie ein Sprecher gegenüber Keystone-SDA sagte. Die Privatkläger hätten damit das Risiko getragen, bei einem Freispruch vor Obergericht für die Kosten aufkommen zu müssen.
«Rassistische Hetze»
Der Eritreische Medienbund kritisiert in seiner Mitteilung die «schleppenden Ermittlungen» der Staatsanwaltschaft. Das Gericht in Uster habe aber eine «rassistische Hetze» der SVP anerkannt.
Die Medienmitteilung sei eine «undifferenzierte Verallgemeinerung» gewesen, weil alle Eritreer als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet worden seien, hatte der Richter bei der Urteilseröffnung festgehalten. «Damit wird ein feindseliges, diskriminierendes Klima geschaffen», sagte der Richter damals.
Die SVP hatte den Freispruch als «Sieg der Meinungsäusserungsfreiheit» bezeichnet. Der Freispruch sei ein wichtiges Signal dafür, dass der freie politische Diskurs auch in Zukunft stattfinden müsse.