Justiz

Vorwurf der Rassendiskriminierung

Ex-SVP-Präsident vor Bezirksgericht Uster: «Das ist ein politisches Verfahren»

In einer Medienmitteilung soll die Partei Eritreer pauschal als Gewalttäter bezeichnet haben. Dafür muss Ex-Präsident Patrick Walder nun geradestehen.

Der Kantonsrat und frühere Präsident der Zürcher SVP Patrick Walder nach der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Uster.

Foto: Til Buergy (Keystone)

Ex-SVP-Präsident vor Bezirksgericht Uster: «Das ist ein politisches Verfahren»

In einer Medienmitteilung soll die Partei Eritreer pauschal als Gewalttäter bezeichnet haben. Dafür muss Ex-Parteipräsident Patrick Walder nun geradestehen.

Am Anfang stand eine furchtbare Tat, geschehen im Juli 2019: In Frankfurt schubste ein psychisch kranker Mann einen 8-jährigen Buben und seine Mutter vor einen einfahrenden Zug. Die Frau überlebte, das Kind aber wurde getötet. Der Mann war Eritreer, er lebte als Flüchtling im Kanton Zürich.

Nur einen Tag später verschickte die SVP des Kantons Zürich eine Medienmitteilung, in der sie die «lasche Asylpolitik gegenüber Eritreern» kritisierte. Die Tat zeige «einmal mehr, dass es sich bei diesen Personen um nicht integrierbare Gewalttäter handelt, die in der Schweiz nichts verloren haben». Ein solcher Mord könne jederzeit auch hierzulande passieren; mit ihrer Politik gefährde die Schweiz Familien, insbesondere Frauen und Kinder.

Für diese Medienmitteilung muss sich der damalige Interimsparteipräsident und heutige Kantonsrat Patrick Walder vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-jährigen Dübendorfer Rassendiskriminierung vor, sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 210 Franken sowie eine Busse von 800 Franken.

Der Präsident will von nichts gewusst haben

Walder bestritt den Vorwurf vor Gericht gleich doppelt; sein Verteidiger, der ehemalige SVP-Kantonsrat und Milieu-Anwalt Valentin Landmann, beantragte einen Freispruch.

Zum einen machte Walder geltend, die Medienmitteilung sei nicht rassistisch gemeint gewesen. Die Aussage, «diese Personen» seien nicht integrierbar, habe sich allgemein auf Gewalttäter bezogen und nicht auf Eritreer als Ethnie.

«Die Staatsanwaltschaft setzt Sätze in einen Kontext, der so nicht beabsichtigt war», sagte Walder. Niemand habe die Angehörigen eines bestimmten Staats diskriminieren wollen. Ziel der Medienmitteilung sei einzig die Kritik an der «verfehlten Asylpolitik des Bunds» gewesen. Das müsse in einer Demokratie möglich sein. «Ich bin kein Rassist.»

Zum anderen erklärte er, nicht mehr zu wissen, wie die Medienmitteilung überhaupt zustande gekommen war – und das, obwohl der damalige Parteisekretär in der Strafuntersuchung angegeben hatte, Walder habe diese «in Eigenregie» abgesegnet.

Damit konfrontiert, sagte Walder: «Das glaube ich nicht.» Er sei Ende Juli 2019 nach Kroatien unterwegs gewesen und habe sich auf einem Campingplatz im österreichischen Lienz befunden.

Zwar habe er aufgrund des anlaufenden nationalen Wahlkampfs regelmässig Kontakt mit dem Parteisekretariat gehabt: «Aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich die Mitteilung geprüft und freigegeben habe.» Als Interimsparteipräsident im Milizamt habe er nicht alles absegnen können, schon gar nicht im Urlaub, wo er nicht immer Internet und Telefonempfang gehabt habe.

Eritreerin fühlt sich nun wegen Herkunft diskriminiert

Die Gegenseite sah das völlig anders. Die Staatsanwaltschaft muss bei einem so tiefen Strafantrag zwar nicht vor Gericht erscheinen. Anwesend waren aber zwei Einzelpersonen sowie der Eritreische Medienbund Schweiz, die als Privatkläger auftraten.

Eine Privatklägerin, ein junge, eritreischstämmige Schweizerin, schilderte, sie habe sich «noch nie so unerwünscht in der Schweiz gefühlt» wie beim Lesen der Medienmitteilung: «Ich war fassungslos.»

In der Folge habe sich ihr Alltagsleben verändert. Zwar habe sie schon vorher wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Haare Rassismus erfahren. «Danach war es plötzlich meine Herkunft, deretwegen ich abgelehnt wurde.»
Sie sei 2019 in der Lehre als medizinische Praxisassistentin gewesen, und eine Lehrerin an der Berufsschule habe sie in einer Lektion über häusliche Gewalt vor der gesamten Klasse gefragt, ob ihre Eltern sie auch schlagen würden: «Die Lehrerin sagte, das sei ja in manchen Kulturen normal.»

«Als Vollblutpolitiker weiss er, was er tut»

Für die Anwältinnen der Privatkläger war die Sachlage völlig klar: «Patrick Walder hat eine Medienmitteilung verantwortet, die Hass schürt und Eritreer pauschal herabsetzt.» Der sprachliche Kontext sei unmissverständlich, «man muss dafür kein Grammatikprofi sein». Es sei schon seit Jahren die Politik der SVP, die Grenzen des Sagbaren zu verschieben und sich bei juristischem Widerspruch als Opfer zu inszenieren.

Walder sei ein Vollblutpolitiker, der genau wisse, was seine Worte auslösten. Dass er die Medienmitteilung vor der Publikation nicht gesehen haben wolle, sei unglaubhaft. Anfangs habe er gegenüber der Staatsanwaltschaft selbst eingeräumt, für die Medienmitteilung verantwortlich zu sein.

Auch die Umstände sprechen nach Ansicht der Anwältinnen gegen Walders Darstellung. Der damals 31-Jährige war im Mai 2019, nur wenige Monate vor der fraglichen Medienmitteilung, notfallmässig Parteipräsident geworden. Zuvor war die gesamte Führungsriege der Zürcher SVP wegen der Schlappe bei den Kantonsratswahlen zurückgetreten – Christoph Blocher hatte ein Machtwort gesprochen. Walders Auftrag: bei den nationalen Wahlen im Herbst 2019 besser abzuschneiden.

Verantwortung ja, aber nicht juristisch

In seinem Schlusswort, das entgegen den üblichen Gepflogenheiten zu einer zweiten Verteidigungsrede geriet, bezeichnete Walder den Prozess gegen ihn als politisch motiviert. Tatsächlich demonstrierte eine Handvoll Menschen vor und nach dem Prozess gegen Rassismus.

Er sei als Ex-Parteipräsident bereit, politisch Verantwortung zu übernehmen, nicht aber juristisch als Privatperson, sagte Walder: «Es kann nicht sein, dass ich wegen eines freiwilligen Amts vor Gericht muss.»

Das Gericht wird sein Urteil am Mittwoch, 21. Mai, bekannt geben.

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