Justiz

Trotz Verletzung des Rassismus-Gesetzes

Ex-SVP-Präsident Walder wird in Uster freigesprochen

Die Zürcher SVP verschickte die umstrittene Mitteilung 2019. Walder argumentierte, dass er den Text nicht selber geschrieben habe.

«Nicht integrierbare Gewalttäter»: Patrick Walder, Ex-Chef der SVP Kanton Zürich, war wegen einer Medienmitteilung aus dem Jahr 2019 angeklagt.

Foto: Jan Gubser

Ex-SVP-Präsident Walder wird in Uster freigesprochen

Trotz Verletzung des Rassismus-Gesetzes durch SVP

Die SVP habe die Menschenwürde der Eritreer in der Schweiz verletzt, sagt das Bezirksgericht Uster. Aber Patrick Walder könne dafür nicht bestraft werden.

Die Ausführungen des Einzelrichters am Bezirksgericht Uster lassen keinen Zweifel offen: Die SVP des Kantons Zürich hat Asylsuchende aus Eritrea im Sommer 2019 in einer Medienmitteilung pauschal als «nicht integrierbare Gewalttäter» bezeichnet und damit die Anti-Rassismus-Strafnorm verletzt.

Eine solche Aussage sei nicht von der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt. Sie verletze die Menschenwürde und sei damit rechtswidrig, sagte der Richter in einer öffentlichen Urteilsbegründung. Deshalb sei die Medienmitteilung in Teilen rechtswidrig.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Medienmitteilung im Wahlkampf verschickt worden sei und in erster Linie auf die Asylpolitik des Bunds gezielt habe. Zwar seien im Wahlkampf Zuspitzungen erlaubt, so der Richter: «Das entspricht der Rechtspraxis des Bundesgerichts.» Die fragliche Medienmitteilung aber sei nicht einfach eine Zuspitzung, sondern könne als Aufruf zu Hass verstanden werden.

Nicht gelten liess das Gericht das Argument der Verteidigung, die SVP habe in ihrer Mitteilung nicht alle Eritreer gemeint, sondern generell auf ausländische Straftäter gezielt: «Vom Durchschnittsleser wird der Text ganz klar anders verstanden.»

Verantwortung von Patrick Walder nicht erwiesen

Dennoch sprach das Gericht den damaligen Interimspräsidenten der SVP, Patrick Walder, frei. Die Staatsanwaltschaft hatte für den heute 37-Jährigen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 210 Franken und eine Busse von 800 Franken wegen Rassendiskriminierung gefordert. Sie sah ihn als Verantwortlichen für den Text. Denn Walder habe die Medienmitteilung vor der Publikation geprüft und freigegeben.

Das sah das Gericht anders. Es sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass Walder tatsächlich für die Mitteilung verantwortlich gemacht werden könne. Walder hatte am ersten Verhandlungstag geltend gemacht, er sei damals in den Ferien und schlecht erreichbar gewesen. «Das lässt sich nicht widerlegen», sagte der Richter. Und die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, elektronische Belege einzufordern, die Aufschluss über die Urheberschaft der Mitteilung hätten geben können.

Dass sich Walder in einer E-Mail an die Polizei kurz nach der Publikation als verantwortlich für die Medienmitteilung bezeichnet habe, sei kein zulässiger Beweis: «Die Polizei hat es in ihrer Anfrage damals unterlassen, auf das Recht aufmerksam zu machen, Aussagen zu verweigern. Damit hat sie gegen eine der grundlegendsten Bestimmungen im Strafverfahren verstossen.»

SVP sieht Urteil als «deutliches Signal» …

Walder zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. «Es ist wichtig, dass das Gericht anerkannt hat, dass der Parteipräsident nicht für alles verantwortlich gemacht werden kann. Und es ist wichtig, dass das Gericht klargemacht hat, dass sich eine Partei politisch äussern darf.»

Kein Verständnis hat er dafür, dass das Gericht einzelne Passagen aus der Medienmitteilung als rechtswidrig ansieht. «Wir sind der Meinung, dass das Gericht den klaren Kontext zu wenig gewürdigt hat.»

Die kantonale SVP feiert das Urteil in einer Mitteilung als Sieg und «deutliches Signal für die Verteidigung der Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz». Die Klage gegen die Medienmittelung sei «politisch motiviert» gewesen.

… und auch die Gegenseite ist erleichtert

Erleichtert zeigt sich auch die Gegenseite. Für die Privatklägerschaft – zwei Privatpersonen sowie der Eritreische Medienbund – ist das Urteil ein wichtiges Zeichen dafür, «dass Rassismus in der Politik keinen Platz mehr hat». Anwältin Stefanie Motz bezeichnete es allerdings als «extrem frustrierend, dass sich die SVP des Kantons Zürich aus der Verantwortung stehlen konnte».

Kritik übte sie auch an der Staatsanwaltschaft. Diese habe offensichtliche Belege nicht erhoben: «Rassismus wird nach wie vor nicht ernst genommen.»

Semira Abebe, eritreischstämmige Schweizerin und eine der Privatklägerinnen, sagte nach dem Urteil, sie sei zwar «etwas traurig», dass Patrick Walder einer Verurteilung entgangen sei. Sie sei aber vor allem froh, dass das Gericht anerkannt habe, dass die damaligen Äusserungen der SVP rassistische Hetze gewesen seien: «Das ist ein wichtiges Zeichen für unser Weiterleben in der Schweiz.» Deshalb werde man das Urteil akzeptieren.

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