Fall «Maurmer Post» kommt vor Verwaltungsgericht
Nächsthöhere Instanz
Der Bezirksrat Uster hat entschieden, dass die Gemeinde Maur ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Das will der Gemeinderat nicht auf sich sitzen lassen.
Das juristische Hickhack rund um die «Maurmer Post» geht weiter. Nun muss sich das Verwaltungsgericht mit der Freistellung des ehemaligen stellvertretenden Chefredaktors Christoph Lehmann befassen.
Anfang Februar hatte der Bezirksrat Uster einen Rekurs von Lehmann teilweise gutgeheissen. Die Freistellung hat der Bezirksrat zwar bestätigt, er rügte aber den Gemeinderat dafür, dass die Gründe für die Freistellung in der «Maurmer Post» publiziert worden sind.
Der Gemeinderat zieht dieses Urteil nun an die nächste Instanz weiter, wie das Onlinemagazin «Klein Report» berichtet. Auf Anfrage bestätigt der Maurmer Gemeinderat in einer Stellungnahme den Weiterzug. Er habe die Einschätzung des Bezirksrats zwar zur Kenntnis genommen, «bleibt aber bei seiner Haltung, wonach die Hintergründe der personellen Massnahmen im betroffenen Fall von öffentlichem Interesse waren.»

