Abo

Justiz

Nächsthöhere Instanz

Fall «Maurmer Post» kommt vor Verwaltungsgericht

Der Bezirksrat Uster hatte entschieden, dass die Gemeinde Maur ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Das will der Gemeinderat nicht auf sich sitzen lassen.

Fall «Maurmer Post» kommt vor Verwaltungsgericht

Nächsthöhere Instanz

Der Bezirksrat Uster hat entschieden, dass die Gemeinde Maur ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Das will der Gemeinderat nicht auf sich sitzen lassen.

Das juristische Hickhack rund um die «Maurmer Post» geht weiter. Nun muss sich das Verwaltungsgericht mit der Freistellung des ehemaligen stellvertretenden Chefredaktors Christoph Lehmann befassen.

Anfang Februar hatte der Bezirksrat Uster einen Rekurs von Lehmann teilweise gutgeheissen. Die Freistellung hat der Bezirksrat zwar bestätigt, er rügte aber den Gemeinderat dafür, dass die Gründe für die Freistellung in der «Maurmer Post» publiziert worden sind.

Der Gemeinderat zieht dieses Urteil nun an die nächste Instanz weiter, wie das Onlinemagazin «Klein Report» berichtet. Auf Anfrage bestätigt der Maurmer Gemeinderat in einer Stellungnahme den Weiterzug. Er habe die Einschätzung des Bezirksrats zwar zur Kenntnis genommen, «bleibt aber bei seiner Haltung, wonach die Hintergründe der personellen Massnahmen im betroffenen Fall von öffentlichem Interesse waren.»

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.