Tötungsdelikt von Maur landet vor dem Obergericht
Ein Familienstreit eskalierte
Weil ein 38-jähriger Mann seinen Onkel in Maur erschlagen hatte, verurteilte ihn das Bezirksgericht Uster zu 13 Jahren Haft. Allerdings zieht er nun das Urteil an die nächste Instanz weiter.
Im Februar 2024 mündete auf einem Bauernhof in Maur ein langjähriger Familienstreit in einem Tötungsdelikt. Ein damals 38-jähriger Schweizer schlug mit einem Ahornast zigfach auf seinen Onkel ein. Dieser starb noch am Tatort an den schweren Schädel- und Hirnverletzungen.
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Beschuldigten im September wegen vorsätzlicher Tötung erstinstanzlich zu 13 Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine 16-jährige Haftstrafe gefordert. Zudem muss der Beschuldigte der Lebensgefährtin des Onkels rund 50’000 Franken Schadenersatz und Genugtuung bezahlen.
Nun legte die Verteidigung Berufung ein, wie die «Maurmer Zeitung» schreibt. Das Bezirksgericht bestätigt auf Nachfrage die eingegangene Berufung – und dass der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuss ist. Im Vorfeld des Gerichtsprozesses befand sich der dreifache Familienvater über ein Jahr in Untersuchungshaft. Im Februar durfte er das Gefängnis verlassen und zu seiner Familie zurückkehren, musste sich jedoch fortan regelmässig bei der Polizei melden.
Vorsätzliche Tötung oder Totschlag im Affekt?
Der Verteidiger beantragte im Prozess im September, den mittlerweile 40-Jährigen zu lediglich vier Jahren Gefängnis wegen Totschlag im Affekt zu verurteilen. Eine Bemerkung des vorbeigehenden Onkels habe einen «völligen Kurzschluss ausgelöst». Zudem habe ein neues Medikament gegen die Aufmerksamkeitsstörung des Beschuldigten dessen jahrelange Anspannung verstärkt.
Zu einem anderen Schluss kam das Bezirksgericht. Einerseits könne nur eine Überdosis solche Nebenwirkungen auslösen. Diese wurde durch ein rechtsmedizinisches Gutachten aber nicht nachgewiesen. Andererseits habe ein psychiatrisches Gutachten keine Tat im Affekt ergeben. Nun wird sich das Obergericht des Kantons mit dem Fall befassen müssen.