Zeitlich beschränkt oder ganz verboten? Uster diskutiert über Feuerwerk
Die Feuerwerksinitiative in Uster ist im Kommissionsentscheid klar gescheitert. Während die Mehrheit ein faktisches Verbot fordert, will eine Minderheit feste Zeitfenster mit klaren Uhrzeiten.
Lärmendes Feuerwerk beschäftigt die Politik in Uster seit Jahren. Immer wieder stehen Fragen nach Lärmschutz, Rücksicht auf Anwohnende und Tiere sowie der Umgang mit Traditionen rund um 1. August und Silvester im Zentrum. Die aktuelle parlamentarische Initiative greift diese Debatte erneut auf und fordert eine deutliche Verschärfung der bisherigen Regeln – nämlich ein generelleres Verbot von lärmendem Feuerwerk mit der Option auf «Ausnahmebewilligung der Stadt bei überregionaler Bedeutung».
Die parlamentarische Initiative wurde von Vertreterinnen und Vertretern aus mehreren Parteien eingereicht. Dazu gehören Personen aus GLP, EVP, SP, Grünen und BPU. Mit 14 von 12 nötigen Stimmen wurde die Initiative im Gemeinderat vorläufig unterstützt.
Ein Nein mit strengerem Gegenvorschlag
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (KÖS) hat die Initiative jedoch klar verworfen. Mit 9 zu 0 Stimmen wurde sie abgelehnt. Damit stellte sich die Kommission geschlossen gegen die vorgeschlagene Verschärfung, entwickelte aber gleichzeitig einen eigenen Gegenvorschlag für eine neue Regelung von Artikel 12 der Polizeiverordnung.
Die Mehrheit der KÖS besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Grünliberalen, EVP, SP und Grünen. Sie fordern eine Änderung der Polizeiverordnung und stehen grösstenteils hinter der Forderung der Initiative – streichen aber zusätzlich die Ergänzung von Fackeln, Feuershows, Höhenfeuern sowie Laser- und anderen Lichtshows aus dem Text der Initiative.
Ist eine zeitliche Begrenzung die Lösung?
Die Minderheit der Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von FDP und SVP zusammen. Sie lehnen das Verbotssystem ab und sprechen sich für ein Modell mit klar definierten Nutzungszeiten aus.
Nach ihrem Vorschlag soll lärmendes Feuerwerk ohne Bewilligung erlaubt bleiben an Silvester/Neujahr, am 1. August und an der Fasnacht. An Silvester und am Nationalfeiertag soll die Nutzung im Vergleich zur aktuellen Fassung jedoch zeitlich eingeschränkt werden: konkret auf das Zeitfenster von 18 bis 1 Uhr. Für bestimmte Feuerwerkskategorien gelten zusätzliche Einschränkungen.
Damit stehen im weiteren politischen Prozess drei klar unterschiedliche Ansätze einander gegenüber: eine verschärfende Initiative aus mehreren Parteien, ein noch klarer definiertes Verbotssystem der Mitte-links-Mehrheit der Kommission sowie ein liberaleres Zeitfenstermodell der bürgerlichen Minderheit. Der Gemeinderat beschäftigt sich voraussichtlich am 6. Juli mit dem Anliegen.