Könnte Maur nach Rad-WM nun doch Geld zurückerhalten?
Die Rad-WM im letzten Jahr hat nicht nur das Organisationskomitee viel Geld gekostet, sondern auch die beteiligten Gemeinden. Maur hat sich für eine Rückvergütung eingesetzt – ob sich dies gelohnt hat, wird sich zeigen.
Die Rad-WM im letzten September hat hohe Wellen geschlagen. Die Grossveranstaltung, die sich quer durch den Kanton zog, hat nicht nur Velobegeisterte angelockt, sondern auch mit einem Defizit von rund 4,5 Millionen Franken abgeschlossen.
Doch nicht nur das Organisationskomitee hatte hohe Kosten, auch einige Gemeinden hatten wegen der Veranstaltung Ausgaben, auf denen sie jedoch nicht sitzenbleiben wollten. Zumikon beispielsweise stellte dem OK eine Rechnung von 51’000 Franken, Erlenbach bat um eine Rückerstattung in der Höhe von 25’000 Franken. Und Maur kämpfte dafür, dass 57’000 Franken seitens des Trägervereins zurückerstattet werden.
Während Zumikon die gestellte Forderung wieder zurückzog, nachdem das Defizit des Verein Rad- und Para-Cycling-WM Zürich 2024 publik wurde, blieb Maur standhaft – der Verein befindet sich mittlerweile in Nachlassstundung. Nun könnte sich Maurs Effort gelohnt haben. Wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet, könnten die Gemeinden Geld zurückerhalten.
Denn das Stadtzürcher Parlament hat am Mittwoch einem Kredit zur Deckung des Defizits des Vereins zugestimmt. Damit soll der entstandene Schaden für Gläubiger und betroffene Gemeinden so gering wie möglich gehalten werden.
«Der Gemeinderat hat seine Haltung frühzeitig und transparent im Rahmen des Bewilligungsverfahrens kommuniziert», schreibt Maurs Gemeindeschreiber Christoph Bless auf Anfrage. «Wie sich das nun auswirkt, wird sich zeigen – wir warten auf die Kontaktaufnahme durch den Kanton und entscheiden dann über das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf die Höhe der Rückvergütung.»
Maur darf sich nicht zu früh freuen
Doch noch ist eine Auszahlung an die Gemeinden nicht zugesichert. Die Forderungen von Maur und Erlenbach sind zwar im Kredit, den der Zürcher Stadtrat beim Gemeinderat beantragte, aufgeführt.
Jedoch schrieb das Sozialdepartement der Stadt Zürich Anfang Jahr, dass für die Sanierung alle im Raum stehenden Forderungen berücksichtigt werden müssten. «Die Stadt Zürich sieht keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen der Gemeinden», hiess es weiter. Eine Zahlung an Maur und Erlenbach war demnach nicht vorgesehen.
Auf die erneute Anfrage nach dem Entscheid des Parlaments verweist das Sozialdepartement auf den Antrag des Zürcher Stadtrates: «Für die noch bestehenden Eventualforderungen zweier Gemeinden im Umfang von insgesamt maximal 84’600 Franken bestehen keine Rechtsgrundlagen, weshalb sie bestritten werden.» Ob Maur die geforderte Zahlung tatsächlich erhalten wird, ist deswegen noch ungewiss.
Weiter heisst es, dass zuerst die Rekurs- und Referendumsfristen abgewartet werden müssen. Sobald der Entscheid rechtskräftig sei, werde die Umsetzung des Beschlusses an die Hand genommen.
